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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Quo vadis Meinungsfreiheit

UNTERDRÜCKUNG DES GRUNDRECHTS DER FREIEN REDE DURCH HOCH-GESTELLTE PERSONEN

Auf Antrag des Polizeipräsidenten wurde eine Durchsuchung der Privaträume des Kriminalkommissars Michael Fritsch verübt, der eine freie Rede privat um das Thema Corona in Dortmund am 9. August gehalten hatte.

Diese klare und bewegende Rede ist über eine Million Male bereits angesehen worden und sagt viel über den aktuellen Zustand im Lande aus.

Der Redner ist Kriminalhauptkommissar und wurde am Tag darauf vom Dienst suspendiert. Damit nicht genug: Am 21.08.2020 hat im Disziplinarverfahren der Polizeidirektion Hannover gegen Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch die vollständige Durchsuchung seiner Privatsphäre angeordnet.

Die Durchsuchung umfasste seine Wohnräume und Nebenräume, seine Telefone und Computer, seine privaten E-Mails und Social Media-Accounts und sonstige Daten.

Begründung, wörtliches Zitat: „ Der von der Antragsstellerin gegenüber dem Antragsgegner gehegte Verdacht, er habe die Überzeugung eines „Reichsbürgers“ und dokumentiere das auch nach außen, ergäbe im Fall der Erweislichkeit ein schwerwiegendes Dienstvergehen“.

Michael Fritsch schildert die Ereignisse in diesem Interview:

https://youtu.be/GYM0njGqhVg
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