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Zwei Popularbeschwerden gegen ORF wegen Covid-19-Berichterstattung

Aktuell sind zwei Popularbeschwerden gegen die Berichterstattung des ORF in Sachen Covid-19 im Umlauf. Diese können noch in den nächsten Tagen, bis zum 28. bzw. 31.1. 2023 unterstützt werden, wobei die Formulare unterschrieben an die jeweiligen Beschwerdeführer gesendet werden müssen.

Oliver Lerch, Marcel Mittendorfer und Martin Sprenger von der Initiative „Kinder in der Schule 2022“ basiert auf Belegen, „dass der ORF während der Corona-Pandemie seinen öffentlich-rechtlichen Kernauftrag nicht konsequent erfüllt und Programmgrundsätze verletzt hat. Zum Beispiel durch die Verwendung irreführender Statistiken (z.B. Inzidenz geimpfter versus nicht geimpfter Personen), die Ignoranz wesentlicher Datenquellen (z.B. Covid-19-Register) oder wissenschaftlicher Erkenntnisse (z.B. Ansteckungsgefahr durch geimpfte Personen, guter Schutz nach einer Infektion).“

Eine von Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik vertretene GIS-Gebührenzahlerin beschwert sich über einen ORF-Bericht am 30.12.2022 über die Anträge von Impfgeschädigten auf Entschädigung. Ihrer Ansicht nach tat er das „in einer verzerrenden und irreführenden Weise, die dem Zuschauer ein falsches Bild gibt – obwohl er gesetzlich verpflichtet ist, objektiv zu sein.“

Für eine Popularbeschwerde braucht es gemäß ORF-Gesetz 120 Personen, die diese mit ihrem Namen unterstützen. Diese Personen müssen die Rundfunkgebühr entrichten (oder von dieser im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes befreit sein), oder aber mit einer solchen Person im gemeinsamen Haushalt leben. Bittet achtet darauf, dass leider nur 1 Unterstützungserklärung pro gebührenentrichtendem (bzw. gebührenbefreiten) Haushalt abgegeben werden kann.

Um das gesetzliche Kriterium des Identitätsnachweises zu erfüllen, ist – wie in den beigefügten Unterstützungserklärungen ersichtlich – jedenfalls eine Unterschrift, die Angabe der GIS-Teilnehmernummer sowie der Reisepassnummer oder der Nummer eines sonstigen offiziellen Ausweisdokuments (Identitätsausweis, Führerschein) erforderlich. Eine Kopie bzw. ein Scan des angegebenen Ausweisdokuments sollte ebenfalls mitgeschickt werden.

Die Beschwerde von Dr. Georg Prchlik ist bis zum 31.1.23 postalisch an seine Kanzlei in der Kolingasse 11/15 in 1090 Wien zu senden,

die Beschwerde von Oliver Lerch, Marcel Mittendorfer und Martin Sprenger bis 28.1.23 per E-Mail an kinderinderschule@olex.at.

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