Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt – schießt mir die Textzeile aus Goethes Erlkönig in den Kopf, als ich lese, dass nach dem skandalösen Vorfall in Deutschland* jetzt auch in Österreich zu härteren Mitteln gegriffen wird, um Unwilligen die Spritze aufzuzwingen, die aufgrund des Pandemieendes keine Notwendigkeit mehr erkennen lässt. Die Gefahr dieser „Impfung“ kann mittlerweile als unumstritten angesehen werden, betrachtet man die vielen Nebenwirkungen, von denen wir wissen, dass nur ein minimaler Teil überhaupt gemeldet wird, weil das einfach nicht mehr „zum guten Ton“ gehört. Doch eine Überprüfung dieser Nebenwirkungen und der Todesfälle mit der zunehmenden Todesursache „plötzlich und unerwartet“ ist absolute Voraussetzung, um Menschen diese „Impfung“ zu empfehlen, geschweige denn, sie dazu zu nötigen oder – wer weiß – gar mit Gewalt zu verabreichen.
Dass der angepriesene Schutz vor dem Virus nicht gegeben ist, ist spätestens seit Veröffentlichung der Aussage der Pfizer-Managerin Janine Small vor dem Europäischen Parlament bekannt. Aber jetzt wissen wir, wovor die so genannte Corona-SCHUTZimpfung schützen kann – vor einer Zwangsbeglückung.
Kann man dem aufgezwungenen körperlichen Eingriff durch Zugangsbeschränkungen zu einer Ausbildung oder zur Ausübung eines Berufes (RESPEKT berichtete) noch entgehen – wenn auch mit ungerechten Folgen – so nimmt man sich jetzt wohl die Schwächsten der Gesellschaft vor, die nicht entkommen können.
Das zeigt der momentane Fall einer 19jährigen Oberösterreicherin, die aufgrund einer schweren Epilepsie in einem Caritas-Heim betreut wird. Plötzlich wird die „Impfung“ von ärztlicher Seite befürwortet, die jetzt schnell und in kurzen Abständen verabreicht werden soll. Das Engagement der Eltern der betroffenen jungen Frau, zusammen mit der MFG OÖ und Report24, haben zumindest erreicht, dass die erste Zwangsimpfung bisher nicht durchgeführt wurde und man sich bemüht „ein Gespräch zwischen der Bewohnerin, der Erwachsenenvertretung, den Eltern und der Ärztin, die die Impfung empfohlen hat, zu initiieren, um dazu beizutragen, dass zu einer für alle Seiten tragbaren Entscheidung gefunden wird“ (Stellungnahme Caritas, veröffentlicht bei Report24).
Wo endet diese besorgniserregende Entwicklung? Leichter als man annehmen sollte, kann Geisteskrankheit unterstellt und wahrscheinlich auch diagnostiziert werden. Ich erinnere nur an die deutsche Anwältin Beate Bahner, die bereits im April 2020 aufgrund ihrer Maßnahmenkritik einen „sehr verwirrten Eindruck“ machte und 24 Stunden in einer Psychiatrie verbringen musste.
Und es ist mit dieser mRNA-Mischung noch nicht vorbei. Fleißig wird an weiteren „Wundermitteln“ gearbeitet.
Die derzeitigen Ereignisse sind in höchstem Maß unethisch, wenn nicht sogar verbrecherisch. Man zwingt Menschen, die sich scheinbar nicht wehren (können), ein medikamentöses Experiment auf. Die größtmögliche Verbreitung dieses Unrechts ist notwendig und ein lauter Aufschrei sollte folgen!
* Lesen Sie dazu den Fall der 86jährigen Inna Zhvanetskaya, aufgedeckt von Report24.