Geht das „Corona-Regime“ in Österreich in die nächste Runde?
Kaum bricht der Herbst an und die erste Erkältungswelle rauscht übers Land, gibt es wieder einmal „C-Alarm“. Das führte am Mittwoch, 5.10.22 dazu, dass auch die blauen Seiten des Staatsfunks zumindest für einige Stunden die Rubrik „Coronavirus“ wieder an die erste Stelle hievten, dort wo zuletzt eher von Ukrainekrieg oder Energiekrise die Schreibe war.
Und das waren die dort gelisteten Meldungen:
AGES: 17.882 Neuinfektionen, 7-Tage-Inzidenz bei 989,2
Plus 52 Prozent bei Spitalspatienten in zwei Wochen
Medikamente werden kaum an Patienten verschrieben
PCR-Testsystem für Schulen bald wieder auf Schiene
Wie gut ersichtlich ist, beginnen die schon bekannten Zahlenspiele wieder, ebenso wird einmal mehr von Medikamenten statt von Prävention berichtet. Auch „die Rufe nach Maskenpflicht werden lauter“ und das Test-Regime in den Schulen nimmt einen neuen Anlauf, obwohl die dadurch in der Vergangenheit entstandenen psychischen und auch physischen Beeinträchtigungen der jungen Menschen schon mehr als evident sind.
Zuletzt wurde auch bekannt, dass Schulleiter schulinterne Verordnungen erließen, die für die Schüler das Tragen einer Maske verordnen und damit drohen, dass man bei Zuwiderhandeln vom Unterricht ausgeschlossen würde und sich die Inhalte der versäumten Stunden selber aneignen müsse.
Das hat die Anwälte für Aufklärung dazu bewogen, die neue Schulverordnung noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen. Darin kommen sie zum Schluss, dass wegen ihrer Form schon die Gesetzmäßigkeit der gesamten Verordnung anzuzweifeln sei und „selbst bei Annahme einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung … die Frage“ zu stellen sei, „ob der Schulleitung eine solche (weitragende) Anordnung von Maßnahmen, die zu (vorübergehenden) Grundrechtseinschränkungen führen, übertragen werden darf.“
Abschließend wird allen Eltern empfohlen, „bei derartigen Verständigungen und Ankündigungen die Schuldirektion sofort per E-Mail zur schriftlichen Bekanntgabe einer konkreten Begründung für die angeordneten Maßnahmen aufzufordern, um in diesem Bereich jedem Rechtsmissbrauch rechtzeitig zu begegnen.“ Vermutet wird, dass darauf abgezielt wird, weiterhin Schnelltests bei den SchülerInnen durchzuführen. Wenn dieser „bei unmündigen SchülerInnen ohne Einwilligung der Eltern bzw. trotz deren Verbots erfolgt“, kann darin „auch eine strafgesetzwidrige, eigenmächtige Heilbehandlung gem. § 110 Strafgesetzbuch (StGB) erblickt werden“, so die Anwälte.
Und die Initiative „Gesundheit Österreich“ forderte in einem Offenen Brief an die OÖ Bildungsdirektion die endgültige Rückkehr zur Normalität an den Schulen.
Auf der oben schon genannten Website des ORF findet sich paradoxerweise auch ein Beitrag über die Ergebnisse einer Studie aus den USA, derzufolge aufgrund von Maßnahmen wie diesen vor allem bei Jugendliche neurotische Persönlichkeitsveränderungen aufgetreten seien.
Sind die Neuregelung der Medienförderung und der Regierungsinserate der Weisheit letzter Schluss?
Wie zahlreiche Medien, darunter ORF, Der Standard und die Wiener Zeitung berichten, haben sich die Regierungsparteien auf ein „Medienpaket“ geeinigt. Darin enthalten sind die Einstellung der im Staatsbesitz befindlichen Wiener Zeitung als Printausgabe, deren Weiterbestand als Online-Medium mit einer monatlichen gedruckten Version, die Gründung einer staatlich finanzierten und dennoch unabhängigen Lehrredaktion für die Aus- und Weiterbildung von Journalisten, die Einführung einer Journalismusförderung von 20 Millionen Euro jährlich zur Anhebung der journalistischen Qualität und im Kampf gegen Fake News, verstärkte Transparenz bei Werbeeinschaltungen der Öffentlichen Hand, die laut der Medienministerin dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung („wie Corona schon gut gezeigt hat“) entsprechen müssen sowie eine Neuregelung der GIS-Gebühr als Haushaltsabgabe. Letzteres muss aber erst bis Ende 2023 geklärt werden, die Neuregelung ist einem Entscheid der österreichischen Verfassungsrichter geschuldet, die eine GIS-Gebühr auch für Streamingdienste verlangt haben, um dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen.
Die Details werden gerade im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens geklärt, Änderungen sind nicht ausgeschlossen.
Kürzlich wurde auch bekannt, dass der ORF unter dem neuen Generaldirektor plane, die „blauen Seiten“ inhaltlich zu straffen und weniger Beiträge bzw. weniger Wortanteil zu liefern. Außerdem werde es bei den Sendern FM4 und Ö1 zu Einsparungen, vor allem bei „weniger gehörten Sendungen und programmliche(n) Randzonen“ kommen. Auf den prompt erfolgten Protest der österreichischen Kulturszene reagierte der General des Staatsfunks, in dem er festhielt, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag und der Umfang der ORF-Radioangebote in keiner Weise zur Disposition stehe. „Ö1 und FM4 werden auch weiterhin die breite Plattform für österreichische Kunst und Kultur sein“, so der ORF-Chef.
Schützt das Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU tatsächlich unsere Daten?
Auf den Internetseiten des ORF-Senders FM4 fand sich dieser Tage ein Bericht über die angeblich knapp vor dem Ende stehenden Verhandlungen zwischen den USA und der EU über ein schon seit längerem geplantes Datenschutzabkommen.
Wie der Datenschutzaktivist Max Schrems und die Datenschutzorganisation NOYB kritisieren, würden die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt, zudem liege auch zwei Jahre nach dem Aus für den so genannten „Privacy Shield“ vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch keine Lösung vor.
Es gäbe diesbezüglich zwar eine neue Executive Order des amerikanischen Präsidenten, die eine verbindliche Dienstanweisung an alle Beamten sei, Schrems ist aber wegen der ihm vorliegenden Informationen äußerst skeptisch. Für die EU-Kommission stellt diese Anweisung die Einführung von neuen rigorosen Absicherungsmaßnahmen dar, um zu garantieren, dass „Maßnahmen der Nachrichtenaufklärung notwendig und ausgewogen im Sinne der nationalen Sicherheitsinteressen“ seien. Zusätzlich sei „eine rigorose, mehrstufige Überwachung der Aktivitäten zur Nachrichtenaufklärung“ durchzuführen, um „die Einhaltung der Einschränkungen für Nachrichtenaufklärung“ zu gewährleisten. Außerdem sei ein „Rechtsschutzmechanismus durch eine unabhängige Instanz mit der Befugnis, Maßnahmen zur Entschädigung und Wiedergutmachung einzuleiten“ vorgesehen.
Der „Rechtsschutzmechanismus“, der eigentlich als Gericht hätte ausgestattet werden sollen, gleiche eher einer Ombudsstelle ohne tatsächliche judikative Macht, so Schrems, ebenso sei er nicht davon überzeugt, dass sich dadurch die „sattsam bekannte Massenüberwachung von Daten aus Drittstaaten durch die NSA und Co.“ wirklich eindämmen lasse. „Wie es aussieht, herrscht in den USA noch immer die Einstellung, dass Nicht-Amerikaner keine Grund- und Bürgerrechte verdienen“, meint der Datenschutzaktivist.
Die Lage bleibt leider unübersichtlich, eine Rechtssicherheit scheint immer noch in weiter Ferne zu sein. Auch der jüngste „SWIFT-Skandal“, in dem die CIA an „enorme Konvolute europäischer Finanztransferdaten aus dem europäischen SWIFT-System kommen konnte“, ist nach wie vor ungeklärt und lässt kein Vertrauen in US-amerikanische Zusagen aufkommen.
GOOD NEWS
Stattzeitung(en)
Am 22.2.22 hat die deutsche Journalistin Stef Manzini ein neues Onlinemedium namens „Stattzeitung – freie Presse Bodensee“ gegründet. Damit steht sie in einer in den 1970er-Jahren begründeten Tradition von Stattzeitungen, die aus der Bürgerinitiativbewegung als Mittel der Gegenöffentlichkeit hervorgegangen ist. Deren Ziel war es, Informationen zu verbreiten, die ansonsten nicht oder kaum an die breite Öffentlichkeit gelangten, da sie in der etablierten Presse keinen Niederschlag fanden.
Motivation für ihre Initiative fand Manzini darin, dass sie die Zeitungen zunehmend als gleichgeschaltet erlebte. Dadurch bekommt der Leser zwangsweise nur eine einzige Weltsicht serviert, ein selbständiges Abwägen, das durch mehrere Perspektiven ermöglicht wird, geht dadurch verloren. Aufgrund ihrer kritischen Sichtweise verlor sie ihren Job bei einem etablierten Blatt und beschloss daraufhin, ihre eigene Zeitung zu gründen.
Im RUBIKON-Gespräch mit Friederike de Bruin erzählt sie vom Werdegang dieser Idee und einem notwendigen Journalismus mit Rückgrat.