Impfschäden, mangelnde Aufklärung: Nach wie vor hapert es mit der „Aufklärungs- und Meldemoral“ von Ärzten.
Vor etwas mehr als einem Jahr führte die Plattform Respekt ein Interview mit Mag. Andrea Steindl, Rechtsanwältin in Grieskirchen (OÖ) und Mitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte sowie des Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschusses (ACU) in Österreich. Damals kritisierte sie die mangelnde Aufklärung der zu impfenden Personen durch die Ärzteschaft. Zudem würden viele Ärzte – teils sehr schwerwiegende – Impfschäden nicht beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen melden würden, obwohl das nach dem Arzneimittelgesetz verpflichtend sei. Wir haben sie um ein kurzes Update gebeten.
RESPEKT: Wie viele Meldungen über vermutete Impfschäden haben Sie mittlwerweile vorliegen?
MAG. ANDREA STEINDL: Bis dato haben sich etwa 1.400 Personen mit Komplikationen im zeitlichen Zusammenhang zu einer Injektion gegen SARS-CoV-2 bei uns, also beim ACU, gemeldet. Es ist nach wie vor so, dass mir viele Betroffene berichten, dass die behandelnden Ärzte keine Meldung an das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Anm.) erstatten. Für die Unterlassung derartiger Meldungen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen, wobei sich die Frage stellt, ob überhaupt Anzeigen erstattet werden. Nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“.
Wie gestaltet sich die Vertretung der Personen, die sich an Sie wenden? Ist es schwierig, deren gesundheitliche Beschwerden als Impfschäden anerkennen zu lassen?
Ich habe bereits Klagen gegen Ärzte eingebracht, die nicht entsprechend aufgeklärt haben. Es handelt sich um Schadenersatzprozesse gegen die injizierenden Ärzte. Teilweise wird in diesen Verfahren sogar vorgebracht, dass die Ärzte auch nicht mehr gewusst haben, wie die Patienten bzw. man in den Medien ohnehin lesen hätte können, dass es Nebenwirkungen gibt. Beim Lesen der Schriftsätze frage ich mich manchmal, ob die Beteiligten vergessen haben, wie die Situation vor einem Jahr tatsächlich ausgesehen hat. Soweit mir bekannt ist, wurden bis dato nur einige wenige Verfahren abgeschlossen. Mir liegt noch keine einzige Entscheidung vor. Ich führe dies darauf zurück, dass die zuständige Stelle in der Vergangenheit mit circa zehn Anträgen jährlich konfrontiert war und nunmehr mehrere tausende Anträge eingebracht wurden. Die Medienberichte dahingehend, dass nur wenige Anträge positiv entschieden wurden, sind hier irreführend, da meiner Ansicht nach kaum Verfahren entschieden wurden.
Was raten Sie Betroffenen respektive deren Angehörigen?
Wir empfehlen vor allem jenen Personen, die eine schwere Körperverletzung oder eine Dauerfolge erlitten haben bzw. jenen bei denen Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden können, einen Antrag nach dem Impfschadensgesetz zu stellen. Für derartige Anträge ist eine rechtsfreundliche Vertretung nicht unbedingt erforderlich, wir bieten allenfalls Hilfestellungen. Jedenfalls bieten wir aber an, im Falle der Ablehnung ein Rechtsmittel zu prüfen bzw. einzubringen.
Danke für das Interview und viel Erfolg bei Ihrer wichtigen Arbeit!