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Meldungen der Woche

Meldungen der Woche – KW 39/22

Gibt die Tirol-Wahl tatsächlich den Willen der Tiroler Bevölkerung wieder?

Beim Blick auf das Wahlergebnis in Tirol fällt kaum jemanden ein, die Stimmen so zu gewichten, dass die Nichtwähler berücksichtigt werden. Der „Zahlenfreak“ Oliver Lerch allerdings nimmt diese sehr aufschlussreiche Perspektive ein und kommt im konkreten Fall in seinem Blog zu folgenden Erkenntnissen:

  • die Anzahl der Nichtwähler an allen Wahlberechtigten liegt in etwa auf der gleichen Höhe wie jener der ÖVP-Wähler (Nichtwähler 34,98 % – ÖVP-Wähler 34,25 %)
  • die Wahlbeteiligung lag damit bei rund 65 %
  • jede der wahlwerbenden Parteien sowie jene, die ungültig gewählt haben, haben mit den für sie abgegebenen Stimmen einen Anteil an diesen 65 %
  • am Beispiel der ÖVP heißt das, dass diese 34,25 % von 65 %, also 22,27 % aller Menschen, die in Tirol wahlberechtigt waren, erreicht hat
  • demnach sind die Nichtwähler die mit Abstand stärkste Gruppe, in Mandaten gerechnet erhielten sie 13 Sitze im 36-köpfigen Landtag

Oliver Lerch schlägt in seinem Beitrag vor, diese Sitze leer zu lassen und kommt zu dem Schluss, dass dadurch nicht nur die Wahlwerbung, sondern auch die Arbeit der Politiker eine ganz andere wäre. Im aktuellen System stärken die Nichtwähler nämlich jene Parteien, die die meisten Stimmen haben.

Wird dieses Volksbegehren die Bargeldabschaffung verhindern?

Wie RESPEKT in den Good News von vor zwei Wochen berichtet hat, fand vom 19.–26.9.22 eine Eintragungswoche für insgesamt sieben Volksbegehren statt. Ab 100.000 Unterschriften müssen Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden. Zur Vorberatung wird das Volksbegehren dem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen. Der betraute Ausschuss kann zu seinen Beratungen Experten und Expertinnen und Sachverständige hinzuziehen. Auch der Bevollmächtigte des Volksbegehrens und zwei von ihm nominierte Stellvertreter haben das Recht, an den Ausschussberatungen teilzunehmen. Die Vorberatung eines Volksbegehrens im Ausschuss hat innerhalb eines Monates nach der Zuweisung zu beginnen. Nach weiteren vier Monaten ist dem Nationalrat jedenfalls ein Bericht über das Ergebnis der Beratungen zu erstatten. Danach wird das Volksbegehren auch im Plenum des Nationalrates beraten. Da die Inhalte bzw. Anliegen eines Volksbegehrens für den Nationalrat rechtlich allerdings nicht bindend sind, hängt dessen Umsetzung von den Entscheidungen der Abgeordneten ab.

Das Volksbegehren für uneingeschränkte Bargeldzahlung war mit 530.938 Unterstützern nicht nur das erfolgreichste dieser Eintragungswoche, sondern auch das am meisten unterstützte seit vier Jahren. 2018 begehrten mehr als 880.000 Menschen, wie die Initiative „Don’t smoke“ zeigte, die Beibehaltung des Rauchverbots in der Gastronomie, das von der Regierung Kurz abgeschafft wurde. Und 1964, beim ersten Volksbegehren in Österreich, bewirkten rund 833.000 Menschen die Einführung des Rundfunkgesetzes.

Es wird sich zeigen, wie die verantwortlichen Politiker mit der Meinung von mehr als einer halben Million Stimmberechtigten umgehen werden und wie weit der Schutz einer Minderheitsmeinung von immerhin 8,4 % der wahlberechtigten Bevölkerung gehen wird.

Jene Begehren, die auch im Nationalrat behandelt werden müssen, erreichten folgende Unterstützerzahlen:

Knapp unter der erforderlichen Marke blieb das Begehren „Black Voices“ mit 91.381 Unterschriften.

GOOD NEWS

Kein 2G mehr in Liechtenstein

Was direkte Demokratie bewirken kann, zeigt sich am Beispiel von Liechtenstein. Wie der Blog TKP berichtet, hat die neugegründete Liechtensteiner Partei „Mensch im Mittelpunkt“ mit der von ihr initiierten Volksabstimmung einen großen Erfolg bzgl. der gesetzlichen 2G-Regel gefeiert. Auf die Frage, ob „die Regierung 2G-Regeln beschließen können“ soll, „wenn eine neue Covid-Welle kommt“, sagten 52,7 Prozent der abstimmungsberechtigten Liechtensteiner Nein.

Liechtensteins Regierung benötigte ein neues „2G-Gesetz“, weil der Verfassungsgerichtshof Anfang Juni die Impf-Segregation und die Isolierung Ungeimpfter aufgehoben hatte. Die verantwortlichen Politiker versuchten das Ergebnis zu bagatellisieren, die Bevölkerung rechne offenbar nicht mehr mit der Rückkehr von heftigen „Corona-Wellen“.

Auch in den Mainstream-Medien waren Berichte zum Referendum höchstens eine Randnotiz.

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