Wie frei ist die Presse in Wirklichkeit?
Die Diskussion um die Pressfreiheit ist um weitere Kapitel reicher. Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, dass gegen Servus TV ein Verfahren wegen der Verletzung des Objektivitätsgebotes bei der Medienbehörde laufe, im schlimmsten Fall müsse der Sender mit einem Lizenzentzug rechnen.
Ausschlaggebend dafür seien die Wochenkommentare von Servus-Intendant Ferdinand Wegscheider, der für seine klaren und pointierten Worte bekannt ist. Zudem werden dem Sender die Verbreitung von Verschwörungstheorien, eine einseitige Einladungspolitik bei Talk-Formaten und eine Schlagseite bei Corona-Dokus und Corona-News vorgeworfen. Dass dies – zumindest in der Wahrnehmung – auch eine Folge der einseitigen Berichterstattung der Mainstreammedien geschuldet ist, wird dabei nicht berücksichtigt.
Genauso erging es dieser Tage der schwedischen Tageszeitung Nya Dagbladet. Wie auch im Blog TKP berichtet wurde, veröffentlichte das Medium einen Bericht über geleakte Infos des US-amerikanischen regierungsnahen Thinktanks RAND (steht für „Research And Development“), demnach sowohl der Ukraine-Krieg als auch die daraus folgende Energiekrise von den USA geplant und gefördert wurden, um vor allem Deutschland, mit ihm aber ganz Europa in den Ruin zu treiben. Nur kurz später erklärte eine Presseaussendung der RAND Corporation, dass dieser Beitrag Fake News sei. Daher wurde er vom Mainstream nicht übernommen, dümpelt auf den alternativen Medienplattform als neuerliche Verschwörungstheorie herum und darf öffentlich natürlich auch nicht diskutiert werden.
Wann nimmt der C-Wahnsinn endlich ein Ende?
Wie Servus-TV in der Vorwoche berichtet, waren die im Vorjahr versendeten „Impfbriefe“ rechtswidrig. Es war im Herbst letzten Jahres, als die Bundesländer insgesamt 1,5 Millionen ungeimpfte Österreicher angeschrieben und zur Corona-Impfung aufgefordert haben. Doch woher wussten die Behörden, wer geimpft war und wer nicht? Und: Dürfen die Behörden überhaupt auf diese sensiblen Daten zugreifen? Ein Jahr später stellt sich nun heraus: Die Abfrage zum Impfstatus war nicht rechtmäßig.
Der österreichische Staatsfunk berichtete auf seiner Website über die unterschiedliche Vorgangsweise von Universitäten im Hinblick auf die Ermöglichung einer Teilnahme an den Lehrveranstaltungen für jene, die symptomlos positiv getestet wurden. Dabei fällt auf, dass man unter dem Vorwand, auf die Maskenpflicht zu verzichten, jene, die aufgrund der aktuellen Regelung mit einer Maske auftauchen müssten, vom Unterricht ausschließt. Weiters auffällig ist, dass es die Journalisten des ORF immer noch nicht gerafft haben, dass eine positiv getestete Person nicht als Infizierter bezeichnet werden sollte. Dieses Framing wird weiterhin aufrechterhalten. Das passt aber auch gut zu den Vorgaben an den tertiären Bildungseinrichtungen, wo nur angepasste Menschen tatsächlich freien Zugang haben. Übrigens: Die ÖH fordert die Wiedereinführung der Maskenpflicht.
Wann werden wir endlich Millionäre?
Der Global Wealth Report der Schweizer Credit Suisse hat in diversen Medien Jubelmeldungen – wie etwa beim britischen Guardian – ausgelöst. Auch der ORF berichtet unter dem Titel „Geldvermögen 2021 weltweit und in Österreich gestiegen“ dazu durchwegs Positives. Da ist die Rede vom Bruttoinlandsprodukt, das gemeinhin als Wohlstandsindikator angesehen wird. Dieses sei mittlerweile wieder auf Vorkrisenniveau. Das Vermögen pro Erwachsenem kletterte dem Bericht nach im Durchschnitt um 8,4 Prozent auf 87.489 Dollar. Und im deutschsprachigen Raum ist es noch weit höher: Ende 2021 lag es in Österreich bei 250.125 US-Dollar, in Deutschland bei 256.985 Dollar und in der Schweiz war es mit 696.604 Dollar schon beinahe dreifach so hoch. Erhellend dann die Grafik am Ende des ORF-Beitrags, in der zu erkennen ist, dass 1,2 % der erwachsenen Bevölkerung 47,8 % durchschnittlich über eine Million Dollar besitzen, 11,8 % den Anteil von 38,1 % zwischen 100.000 und einer Million und weitere 33,8 % jene 13,1 % an Vermögen zwischen 10.000 und 100.000 US-Dollar. Übrig bleiben in dieser Darstellung dann rund 53,2 % der Erwachsenen, die die restlichen 1,1 % eines Vermögens von unter 10.000 Dollar besitzen. Damit sollte die titelgebende Frage dieses Abschnitts beantwortet sein.
Welchen Preis darf Energieversorgung haben?
Den Preis, den man mittlerweile durchschnittlich für die Kilowattstunde Energie zu begleichen hat, kann sich der Großteil der Bevölkerung, die nicht dem Segment der Vermögenden (siehe weiter oben) angehören, eigentlich nicht mehr leisten. Dazu kommt nun der tollkühne Systemfehler, dass Energie an unkontrollierten privaten Börsen gehandelt wird und große Energieversorger damit zunehmend in die Bredouille kommen und mit öffentlichen Mitteln – also dem Geld der Staatsbürger – gerettet werden müssen. So passiert bzw. weiterhin potentiell möglich bei der Wien Energie oder beim deutschen Energiehändler Uniper, der zu 40 % im finnischen Staatsbesitz war und nunmehr zu knapp 99 % von der deutschen Regierung ihren Bürgern aufgehalst wurde, nachdem sich Finnland geweigert hatte, hier für das auf die Insolvenz zuschlitternde Unternehmen einzuspringen. Das berichtet die deutsche Zeitung „Die Welt“ auf ihrer Website.
Wie ein Journalistenkollege mir daraufhin über Signal zuzwitscherte, lässt sich die Chose so zusammenfassen: „Wenn man too big to fail ist, dann kommt der Staat mit einer 15-Mrd-Spritze und rettet ein Unternehmen (das by the way in ausländischem Besitz ist), das seit seiner Ausgründung 2016 rund 30 % der Mitarbeiter abgebaut hat (15k -> 11k) und dessen Name laut Wikipedia ein Kunstwort aus unique (‚einzigartig‘) und Performance (‚Leistungsfähigkeit‘) ist.
Na, die Performance kann sich sehen lassen. Den KMBs teilt man von höchster Stelle mit, dass sie ja ‚nicht in Insolvenz gehen müssen‘ (Copyright Robert Habeck) oder einfach ‚den Gürtel ein bisserl enger schnallen‘ müssen (um einen hiesigen Präsidentschaftskandidaten zu zitieren).
Und dann wundern sich manche immer noch, warum sich immer mehr Menschen von der Politik abwenden, und schreiben das irgendwelchen Populismusfantasien zu …“
Dem möchte ich nichts hinzufügen.
GOOD NEWS
Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Wie in den letzten Wochen schon mehrfach berichtet, funktioniert der Rechtsweg – entgegen oft anderslautenden Behauptungen – doch noch. Zu beachten dabei ist allerdings, dass Entscheidungen von unabhängigen Gerichten auf geltenden Gesetzesregelungen basieren und Richter nur im Rahmen eines gewissen Interpretationsspielraumes frei in ihren Entscheidungen sind. Sie können also trotz aller Freiheit und Unabhängigkeit kein neues Recht schaffen. Das bleibt der Legislative, also den Volksvertretungen, vorbehalten.
So ist auch das Urteil des EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu sehen. Wie die ARD-Tagesschau berichtet, fühlt sich der Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der einen gegen die Verpflichtung zur Datenspeicherung klagenden Internetanbieter vertritt, in seiner Sichtweise bestätigt. Im Urteil werde wieder klargestellt, dass man mit den Daten sehr viel anstellen könne, so Bäcker. Der Gerichtshof zeige damit, dass er verstanden habe, wie gewichtig dieser Eingriff sei. Das EU-Gericht hat darin erkannt, dass das Speichern von allen Telefon- und Internetdaten ohne jeden Anlass gegen die europäische Grundrechtecharta verstößt.
Allerdings werden dem Gesetzgeber auch Möglichkeiten in die Hand gegeben, Einschränkungen dieses Grundsatzes zu verfügen, und zwar, wenn etwa die nationale Sicherheit gefährdet sei, oder bei Personen, die den Sicherheitsbehörden schon früher aufgefallen seien, ebenso an bestimmten Orten, wie Bahnhöfen oder Flughäfen, wo es – so aus Sicht der Richter – ein erhöhtes Risiko für schwere Straftaten gebe. Grundsätzlich gespeichert werden dürften IP-Adressen von Computern (Stichwort Kindesmissbrauch) und die Erfassung von Personendaten beim Kauf einer SIM-Karte.
Anwalt Bäcker dazu: „Ich denke, dass man mit den Ausnahmen, die der EuGH da vorsieht, leben kann, wenn gewährleistet ist, dass sie auch wirklich ernst genommen werden.“
Dennoch bleibt die Frage offen, wie diese Tools trotz der entsprechenden Einschränkungen tatsächlich gebraucht werden und ob durch sie Verbrechen, wie oft behauptet, tatsächlich verhindert – oder doch bloß im Nachhinein geklärt werden können. Und welcher Preis an Freiheit für die(se) Sicherheit bezahlt werden will.