Kann der UNO-Menschenrechtskommissar die Menschenrechte vollumfänglich schützen?
Mit 17. Oktober dieses Jahres tritt der österreichische Diplomat Volker Türk als Nachfolger der Chilenin Michelle Bachelet das Amt des Hochkommissars für Menschenrechte an. Er übernimmt damit auch die Leitung der UNO-Menschenrechtsbehörde UNHCR. Seine Aufgaben bestehen unter anderem darin, den Generalsekretär über die Politik der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu beraten, sicherzustellen, dass die Projekte, Aktivitäten, Organe und Gremien des Menschenrechtsprogramms unterstützt werden und den Generalsekretär bei Sitzungen der Menschenrechtsorgane und bei anderen Menschenrechtsveranstaltungen zu vertreten.
Das österreichische Außenministerium zeigte sich in einer ersten Reaktion sehr erfreut und kündigte die volle Unterstützung Türks in Fragen der Menschenrechte an. „Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind wir alle verpflichtet, die Grund- und Menschenrechte – ebenso wie unsere offene, freie und pluralistische Gesellschaft – Tag für Tag aufs Neue zu verteidigen. Wir dürfen niemals müde werden, von allen Staaten die uneingeschränkte Achtung ihrer Verpflichtungen einzufordern“, so das Außenministerium.
Ist das Kinderspiken auch in Österreich zu stoppen?
Nach Dänemark hat sich kürzlich auch Großbritannien dafür entschieden, die so genannte Corona-„Impfung“ für Kinder zu stoppen. Junge Menschen bis 12 Jahre können nur noch in besonderen Fällen gespikt werden. Grund für diese Entscheidung war eine Abwägung des Nutzens und der möglichen Nebenwirkungen.
In Österreich hingegen wird seit Wochen eine Impfkampagne gerade für diese Zielgruppe durchgeführt, ganz besonders intensiv in Oberösterreich. Aus diesem Grund hat RA Dr. Christian Ortner, einer der Anwälte für Grundrechte, ein Schreiben an alle oberösterreichischen Schulleiter verfasst, in dem er den Ausführungen der Bildungsdirektion des Bundeslandes, die davon sprach, dass der Impfstoff sicher und wirksam sei, widerspricht und diese über den Sachverhalt aufzuklären versucht.
Darin argumentiert er u.a. damit, dass die Impfung keinen Fremdschutz biete, eine Covid-19-Infektion für Kinder und Jugendliche aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht ungefährlich sei, die so genannten „Impfstoffe“ nicht regulär auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft seien und nur eine vorläufige Zulassung hätten sowie mit dem „absolut katastrophalen“ Nebenwirkungsprofil.
Vor diesem Hintergrund stelle das vom Land Oberösterreich geschnürte „Paket, um möglichst allen Schülerinnen und Schülern eine einfache und unbürokratische Möglichkeit für die Inanspruchnahme der COVID-19-Impfung zu ermöglichen“, einen geradezu menschenverachtenden, insbesondere aber die Kinderrechte missachtenden und allen pädagogischen Grundsätzen widersprechenden Akt dar, schließt Ortner und weist auf die Beilage zu seinem Schreiben hin, in der es einen Überblick über die aktuelle Studienlage gibt.
Wird die „Mission 11“ die Österreicher zum Energiesparen motivieren?
„Heute starten wir die Mission 11 und wir hoffen, dass so viele wie möglich dabei sind“, so die Worte der Umweltministerin am 12.9.22 zum Start einer gleichnamigen großangelegten Stromsparkampagne. Ziel ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um elf Prozent, dies solle auf „kleine Änderungen unseres Verhaltens“ durch eine Fülle von Energiespartipps gelingen. Dafür sei ein Mediabudget von 3,6 Millionen Euro vorgesehen, so die stellvertretende Kabinettschefin der Ministerin auf Twitter. Verblüffend bei all diesen Bemühungen ist die Tatsache, dass die „Klimaministerin“ im Widerspruch zu diesen Ausführungen weiterhin voll auf E-Mobilität setzt, wie auf der Website des Ministeriums unter „E-Mobilitätsoffensive 2022“ zu lesen ist. Ein Vertreter der Österreichischen Energieagentur bemühte das Argument von der Solidarität. Mit diesem sind wir ja an anderen Stellen in den letzten beiden Jahren ganz gut „infiziert“ und zum Funktionieren gebracht worden.
Neben diesen als freiwillig bezeichneten Maßnahmen seien auch verbindliche Regeln angedacht, u.a. die Limitierung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden mit 19 Grad Celsius, die allerdings nicht in Schulen und Krankenhäusern, aber in Gemeindeämtern und Ministerien gelten soll, ebenso ein Verbot von Werbebeleuchtung nach 22.00 Uhr und ein Aus für Heizschwammerln in der Gastronomie.
Ist die Zwangsarbeit tatsächlich die Grundfeste unseres Wohlstandes?
Präsidentschaftskandidat Heini Staudinger hat es in der Sendung des Staatsfunks zur Bundespräsidentenwahl am vergangenen Sonntag formuliert: „Unser Wohlstand basiert ohne Zweifel auf der Ausbeutung der Natur, auch der Tiere und auch der Menschen – vor allem in der Dritten Welt“. Ein Bericht, den die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Organisation für Migration (IOM) und die Walk-Free-Stiftung, die sich gegen Sklaverei engagiert, am 12.9.22 in Genf vorlegten, bestätigt diese These.
„Moderne Sklaverei kommt in fast allen Ländern der Welt vor, und zwar über ethnische, kulturelle und religiöse Grenzen hinweg“, heißt es in dem Bericht. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) aller Fälle von Zwangsarbeit und ein Viertel aller Zwangsverheiratungen finden sich in Ländern mit mittlerem oder hohem Einkommen.
14 Prozent der Betroffenen von Zwangsarbeit leisten diese für staatliche Behörden, erklärte die ILO. Der Bericht äußerte etwa Kritik an zwangsweise zu verrichtender Arbeit in Gefängnissen – eine gängige Praxis in vielen Ländern, etwa in den USA. Explizit genannt werden auch Länder wie Nordkorea, China oder Katar.
Es sei schockierend, dass sich die Situation der modernen Sklaverei nicht verbessere, sagte ILO-Chef Guy Ryder. Nichts könne das Fortbestehen dieser grundlegenden Verstöße gegen die Menschenrechte rechtfertigen. Grace Forrest, Gründungsdirektorin von Walk Free, meinte: „Moderne Sklaverei ist das Gegenteil von nachhaltiger Entwicklung. Dennoch bildet sie auch im Jahr 2022 noch die Grundlage unserer globalen Wirtschaft.“
GOOD NEWS
Volksbegehren für uneingeschränkte Bargeldzahlung
Ab kommenden Montag, 19.9.22 kann dieses Volksbegehren eine Woche lang, also bis zum 26.9., an jedem Gemeindeamt, Rathaus oder Magistratischen Bezirksamt oder online mit Bürgerkarte oder Handysignatur unterschrieben werden.
„Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern“, heißt es wortwörtlich im Begehren. Begründet wird diese Forderung unter anderem damit, dass mit einer Abschaffung des Bargelds der Kontrolle der Bürger Tür und Tor geöffnet werden und diese von Konzernen und Kreditinstituten abhängig würden. Neben einer Vielzahl von Gründen, die für Bargeld sprechen, wird abschließend damit argumentiert, dass Bargeld unabhängig mache und gedruckte Freiheit sei.
Kürzlich berichtete die Tageszeitung Heute über Cafetiers, die Kartenzahlungen aus ihren Lokalen verbannen wollen. Ihre Gründe sind vor allem das so genannte Disagio, ein Aufschlag, der pro Kartenzahlung an das Kartenunternehmen zu zahlen sei und die Erfahrung, dass bei Barzahlung mehr Trinkgeld gegeben werde. Dennoch zieht einer dieser Cafetiers folgendes resignierendes Resümee: „Irgendwann werden wir ins 21. Jahrhundert müssen“, meint er. Und weiter: „Die Barzahlung wird künftig immer weiter verdrängt werden.“
Doch eine jede und ein jeder kann ihm das Gegenteil beweisen, nicht nur durch die Unterzeichnung des aktuellen Volksbegehrens, sondern auch durch konsequente und ausschließliche Barzahlung.