Für das Schuljahr 2022/23 werden derzeit Einverständniserklärungen von den Schulen ausgegeben. Diese erhalten folgende Information:
Die Durchführung von COVID-19-Antigen-Selbsttests setzt die Einverständniserklärung der zu testenden
Person bzw. bei Schülerinnen und Schülern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der gesetzlichen
Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters voraus. Dieses Einverständnis gilt für die Durchführung von
Antigen-Selbsttests in der Schule im Schuljahr 2022/23.
Detailinformationen zu den Testungen finden Sie auf der Webseite des BMBWF unter
https://www.bmbwf.gv.at/selbsttest .
Wer diese Einverständniserklärung nicht unterstützen will, kann folgendes Formular ausdrucken und an die Schule retournieren: