Plattform RESPEKT

Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

für Freiheit,
Grundrechte
und Rechtsstaatlichkeit
Meldungen der Woche

Meldungen der Woche KW 36/22

Verspielen wir gerade unsere guten Lebensverhältnisse?

Wie man dem soeben veröffentlichten „Human Development Report“ der UNO-Entwicklungsagentur (UNDP) entnehmen kann, haben sich die Lebensverhältnisse weltweit in neun von zehn Ländern im Jahr 2021 verschlechtert. Das sei schon das zweite Mal in Folge, dass sich dieser Wert nach unten verschoben habe, so ein Sprecher der UNDP. Der Index, der seit 1990 erscheint, bezieht in seine Bewertung u.a. Lebenserwartung, Einkommen und Dauer der Schulbildung mit ein. Aktuell führt die Schweiz die Auswertung an, Norwegen und Island folgen nahezu gleichauf. Deutschland belegt demnach Rang neun und verliert damit im Vergleich zu 2015 fünf Plätze, Österreich rutscht gleich um sieben Plätze nach hinten und ist nur noch auf Platz 25 der 191 einbezogenen Staaten zu finden.

UNDP-Leiter Achim Steiner zeigt sich besorgt, sei doch ein so flächendeckender Rückgang wie 2021 noch nie vorgekommen – selbst auf dem Höhepunkt der Finanzkrise vor rund zehn Jahren sei der Index nur in rund einem von zehn Ländern zurückgegangen. Und weiter: „Wir können unsere Umstände ewig in Statistiken umschreiben. Die harte Frage, der wir uns stellen müssen, lautet: Woran liegt es, dass wir nicht handeln?“

Kann Cancel Culture helfen, die gesellschaftlichen Gräben zuzuschütten?

Die schon seit geraumer Zeit immer wieder aufbrechende Diskussion um political correctness hat dieser Tage einen neuen Höhepunkt erreicht. Wurden wir schon in der länger zurückliegenden Vergangenheit immer wieder mit Gender-Fragen konfrontiert, so kam in der C-Zeit der Kampf um korrektes Gesundheits- und Hygieneverhalten dazu. Kürzlich wurde über die Frage diskutiert, ob Dreadlocks, die von Weißen getragen werden, diskriminierend seien und zuletzt musste sogar Winnetou dran glauben.

In bester Wild-West-Manier, die nur Gut oder Böse, Schwarz oder Weiß kennt, sah sich der Ravensburger-Verlag nach Kritik veranlasst, zwei Winnetou-Kinderbücher zu einem Kinofilm aus dem Verkauf zu nehmen. Man sei zu der Überzeugung gekommen, dass hier ein „romantisierendes Bild mit vielen Klischees“ gezeichnet werde, hieß es. Die Karl-May-Gesellschaft und die Karl-May-Stiftung fühlten sich auf den Plan gerufen und verfassten einen offenen Brief an den Verlag. Darin betonten sie, dass May als deutscher Schriftsteller des 19. Jahrhunderts „unvermeidlich vom Habitus eines kolonialen Zeitalters geprägt“ gewesen sei. Insbesondere in seinen frühen Texten seien damals gängige ethnische Stereotype und eine eurozentrische Perspektive enthalten. „Diese kritisch herauszuarbeiten und auf ihre Quellen zurückzuführen, ist Aufgabe der Literatur- und Kulturwissenschaft.“ Und in Bad Segeberg, dem Mekka der Karl-May-Spiele, ergriff sogar Old Shatterhand das Wort dazu. Laut RTL-News erklärte er in der Schlussszene, dass sein Weg ihn jetzt nach Deutschland zurück führe, wo er über seine Abenteuer mit Winnetou berichten werde – „nur nicht bei Ravensburger“. Dieser Tage kursierte in den Sozialen Medien ein Posting, das ein Foto des Sioux-Häuptlings Big Snake mit der Witwe Karl Mays im Jahr 1928 an dessen Grab zeigt. Dort soll er folgende Worte gesprochen haben: „Du großer, toter Freund! Du hast unserem sterbenden Volk im Herzen der Jugend aller Nationen ein bleibendes Denkmal errichtet. Wir möchten Dir Totempfähle in jedem Indianerdorf aufstellen, denn nie hatte der rote Mann einen besseren Freund.“

Diese Diskussion ist nicht neu, sie betraf Bücher von Mira Lobe und ihrer „Negerpuppe Lollo“ sowie Astrid Lindgren und Pippi Langstrumpfs Vater, der „Negerkönig“ (mittlerweile vom Verlag  in Südseekönig umbenannt) im Taka Tuka Land ist. Anstatt Erklärendes hinzuzufügen, wie es durchaus auch eine Zeit lang üblich war, cancelte man die Begriffe – oder jene, die sich weigerten, hier politisch korrekt vorzugehen.

Angesichts der Debatte um die in der C-Zeit aufgebrochenen gesellschaftlichen Gräben ist diese Vorgangsweise Sinnbild für eine Entwicklung, die schon länger das Trennende vor das Gemeinsame stellt. Und: Möglicherweise sind Diskussionen wie diese sogar ein Ablenkungsmanöver von weit wichtigeren Themen, die unsere Gesellschaft zu klären hätte, um ein gutes Miteinander zu bewerkstelligen (siehe auch meinen Kommentar dazu).

Sind die Mainstream-Medien doch noch zu retten?

Von Zeit zu Zeit gibt es diesbezüglich den einen oder anderen Lichtblick. Im STANDARD äußerte sich der dort erst seit kurzem tätige Innenpolitik- und Chronik-Redakteur Martin Tschiderer schon Ende Juli kritisch zu Bundesheer-Einsätzen im Inland (RESPEKT berichtete). In seinem Kommentar mit dem Titel „Bundesheer-Einsatz im Inland: Training mit Tabubruch-Gefahr“ betont er, dass solche Schritte nicht nur wegen der Ereignisse von 1934 „Ultima Ratio“ bleiben müssten. Obwohl dem Militär nur die militärische Landesverteidigung nach außen obliege, sieht die österreichische Bundesverfassung eine Ausnahme vor. Im Artikel 79 sei vorgesehen, so Tschiderer, dass „bei gravierender Überforderung der Polizei und wenn dadurch etwa die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren gefährdet sei“, das Heer zum „Assistenzeinsatz“ gerufen werden könne. Laut Bundesheer müsse man auf neue hybride Bedrohungen, die die Grenzen zwischen „Innen“ und „Außen“ verschwimmen lassen, reagieren. Tschiderer meint in seinen weiteren Ausführungen zwar, dass „das Jahr 1934 … zudem fast ein Jahrhundert her“ sei und die sozialen, die ökonomischen, die politischen Verhältnisse heute völlig andere seien, betont aber auch, dass man mit einem Blick in jedes Geschichtsbuch erkennen müsse, dass man Katastrophen nicht erst dann verhindere, wenn sie kurz vor der Tür stünden, „sondern durch langfristige Prävention“. Seine Schlussfolgerung: „Auch deshalb darf der Einsatz des Bundesheers für Aufgaben im Inland nicht unbemerkt eintröpfeln. Er braucht engmaschige demokratische Kontrolle.“

GOOD NEWS

Klage gegen Biontech wegen Impfschäden

Obwohl der Rechtsweg gegen einen Pharmariesen wie Biontech sicher kein Honiglecken ist, hat – wie der Kölner Stadtanzeiger und Report 24 berichten – eine deutsche Anwaltskanzlei nun genau diesen Schritt gesetzt, um Impfschäden einzuklagen. Die Klage, bei der es um eine sechsstellige Summe geht, wurde eingereicht, nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war. Die Anwälte erhielten auf ihr diesbezügliches Schreiben vom Hersteller des Vakazins Comirnaty anstatt eines auf den Sachverhalt eingehenden Antwortschreibens lediglich ein Formular, in dem sie ihre Ansprüche eintragen sollten.

Dieses Verhalten sei nicht nur unüblich, so die Kanzlei, die sich im VW-Abgasskandal einen Namen mit erfolgreichen Klagen zugunsten ihrer Mandanten gemacht hat, sondern eine Verunglimpfung ihrer Klienten. Das verantwortliche Unternehmen zeige ihnen „die kalte Schulter statt seiner Verantwortung nachzukommen“, und das, obwohl im Arzneimittelgesetz geregelt sei, dass nicht der Geimpfte nachzuweisen habe, ob der Impfschaden auf der Impfung beruhe, sondern der Impfstoffhersteller beweisen müsse, dass kein Zusammenhang zur Impfung bestehe.

Die Klage gilt auch als Musterbeispiel für andere durch die Impfung Geschädigte und wird zudem beweisen, ob das europäische Rechtssystem noch funktionstüchtig ist.

Teilen:

Newsletter

Neueste Beiträge

Aktueller Kommentar

Newsletter