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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Bundespräsidentenwahl: Jetzt geht’s los!

Bestimmen Sie die Kandidaten am Stimmzettel

Demokratie lebt von der Beteiligung des Volkes, d.h. ohne Beteiligung des Volkes gibt es keine Demokratie bzw. „Volksherrschaft“. Nützen Sie daher Ihr Recht und entscheiden Sie, wer am Stimmzettel der Bundespräsidenten-Wahl stehen soll.

Am Dienstag, den 9. August 2022 öffnet sich für Sie das kurze Zeitfenster dem Bewerber Ihrer Wahl eine Unterstützungserklärung zukommen zu lassen. Als in Österreich wahlberechtigte Person können und sollten Sie diese Möglichkeit nutzen! Nur jene Bewerber, die nach dem Sammeln von 6000 Unterstützungserklärungen tatsächlich zu Kandidaten werden, haben die echte Chance ihre Ideen und ihr Programm bis zur Wahl am 9. Oktober einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

Und jetzt der Reihe nach:

Um einen Bewerber um das Bundespräsidentenamt rechtswirksam zu unterstützen sind folgende Informationen von dringlicher Wichtigkeit.

Jeder österreichische Staatsbürger über 16 Jahre kann nur EINE Unterstützungserklärung abgeben. (§7 Abs. 5 Bundespräsidentenwahlgesetz –BPräsWG)

Sie können Ihre Unterstützungserklärung NICHT mittels Handysignatur abgeben!

Unterstützungserklärungsformulare werde auf jedem Gemeindeamt aushändigt.
Die Unterstützungserklärungen für Bewerber zur Bundespräsidentschaftswahl können aber nur auf dem Hauptwohnsitz-Gemeindeamt, -Bezirksamt oder -Rathaus rechtswirksam unterschrieben und von der jeweiligen Gemeindebehörde bestätigt werden! (§7 Abs. 2 BpräsWG) Sie müssen direkt vor dem Beamten unterschrieben werden.

Die Bestätigung des Amtes muss korrekt und vollständig sein!
Überprüfen Sie daher die Richtigkeit der bestätigenden Gemeinde und das Datum.
Achten Sie auch darauf, dass der Stempel des Amtes und die Unterschrift des Beamten auf der Unterstützungserklärung vorhanden sind.

Besonders wichtig ist vor allem, dass Vor- und Familienname des Bewerbers auf der Unterstützungserklärung korrekt geschrieben sind!

Die amtlich bestätigten Unterstützungserklärungen sind von Ihnen im Original (also nicht als Kopie, Fax, PDF oder Foto) an den jeweiligen Bewerber zu übermitteln.

Wichtig ist hier, bei postalischer Übermittlung die Postlaufzeit zu beachten!

Die Frist zum Sammeln der Unterstützungserklärungen läuft von Dienstag, den 9. August bis Freitag, den 2. September 2022.

Bei postalischer Übermittlung beachten Sie bitte die Postlaufzeit.

Es empfiehlt sich unbedingt die Unterstützungserklärungen mittels (frankiertem aber nicht notwendiger Weise eingeschriebenem) Brief sobald als möglich, sicherheitshalber aber spätestens am Freitag, den 26. August 2022 an den jeweiligen Bewerber abzuschicken.

Der Bewerber Ihrer Wahl muss mindestens 6.000 gültige Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen sammeln und fristgerecht bei der Bundeswahlbehörde einreichen.

Tun auch Sie jetzt dem demokratischen Grundsatz „Das Recht vom Volk aus“ genüge!

Unterstützen Sie einen Bewerber um das Amt des Bundespräsidenten, indem Sie ihm ehest möglich Ihre Unterstützungserklärung zukommen lassen!

Wenn Sie einen Kandidaten zusätzlich zu Ihrer Unterstützungserklärung etwa durch Verteilen von Flyern, Teilen von Inhalten in den Sozialen Medien, u. ä. helfen wollen, dann tun Sie dies bitte, indem Sie direkt mit ihm in Kontakt treten.

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