Plattform RESPEKT

Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Grundrechte
und Rechtsstaatlichkeit

Wer ist der beste Bundespräsident?

Am 9. Oktober 2022 sind die Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen, ein neues Staatsoberhaupt zu wählen. Neben dem Amtsinhaber planen aktuell – vorausgesetzt zwischen 9. August und 2. September können mindestens 6000 Unterstützungserklärungen gesammelt werden – eine Fülle an Kandidatinnen und Kandidaten, sich diesem Volksentscheid zu stellen. Am 29. Juli sind auf Initiative von Günther Hellriegl 19 Bewerberinnen und Bewerber nach Hard in Vorarlberg eingeladen, um sich zu präsentieren (Nähere Infos dazu finden Sie hier).

Auch die Plattform RESPEKT wird in den nächsten Wochen und Monaten alle, die sich der Wahl stellen wollen, zu Interviews einladen. Die Videos dieser Gespräche werden hier auf unserer Website und in unseren Social-Media-Kanälen zu sehen sein. Damit können sich alle ein Bild von den Absichten und Plänen der Anwärterinnen und Anwärter machen, um eine gute Wahl treffen zu können.

Das österreichische Staatsoberhaupt hat aufgrund der Tatsache, dass es der einzige Repräsentant unseres Staates ist, der direkt vom Volk gewählt wird, eine sehr starke Stellung im Verfassungsgefüge.

Aufgrund der aktuellen Rechtslage hat das österreichische Staatsoberhaupt folgende Aufgaben und Möglichkeiten:

Bezogen auf die Gesetzgebung ist der Bundespräsident/die Bundespräsidentin[1] auf einen Vorschlag von Regierungsseite angewiesen. Er/sie kann daher keine eigenen Gesetzesvorschläge machen. Allerdings muss er/sie einen Vorschlag von Regierungsseite keineswegs akzeptieren. Da Gesetze vom Staatsoberhaupt unter Gegenzeichnung des Bundeskanzlers beurkundet und kundgemacht werden, können diese durch das Staatsoberhaupt auch behindert werden. Der Bundespräsident/die Bundespräsidentin könnte demgemäß sogar den Bundeskanzler auswechseln, damit passende Gesetzes-Vorschläge erstattet werden. Vor einem etwaigen Misstrauensvotum des Nationalrats gegen den neuen Bundeskanzler könnte das Staatsoberhaupt auf Antrag (des neuen Bundeskanzlers) den Nationalrat auflösen und damit Neuwahlen auslösen. Alles Möglichkeiten und Handlungsspielräume eines österreichischen Staatsoberhauptes, die theoretisch gegeben, praktisch aber nie genutzt wurden in der jüngeren Vergangenheit.

Im realpolitischen Vorgehen bisheriger Präsidenten und aufgrund einer verfassungsrechtlichen Bewertung wurde die theoretisch machtvolle Position des Staatsoberhauptes extrem beschränkt. Nämlich auf die reine „Überprüfung des verfassungsgemäßen Zustandekommens der Gesetze“. Ein Selbstbeschneidung des Präsidenten-Jobs, die hinterfragungswürdig und vielen demokratiepolitisch problematisch erscheint.

Bei der Ernennung des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin hingegen ist der Bundespräsident/die Bundespräsidentin völlig frei. Er (oder sie) kann jeden Mann und jede Frau mit der Regierungsbildung beauftragen, der/die zum Nationalrat wählbar ist.

Auch in dieser Frage hat sich realpolitisch die Vorgangsweise eingebürgert, wonach der Präsident auf die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat Rücksicht nimmt, da sein Vorschlag im Parlament durch ein erfolgreiches Misstrauensvotum konterkariert werden könnte.

Weitere Aufgaben sind u.a. die Vertretung der Republik nach Außen, der Abschluss von Staatsverträgen, die Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen auf dem Verordnungsweg, die Auflösung des Nationalrates, Ernennung und Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung, die Angelobung von Landeshauptleuten und der Präsidenten des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes, sowie des Präsidenten/der Präsidentin des Rechnungshofes. Weiters zählt zu den Aufgaben des Staatsoberhauptes die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten. Und: der Bundespräsident/die Bundespräsidentin ist der Oberbefehlshaber über das österreichische Bundesheer.

Wie die Kandidatinnen und Kandidaten, die bei der bevorstehenden Präsidentschaftswahl am 9. Oktober 2022 antreten werden, diese Aufgaben bewerten und auszuüben gedenken, wird ein Schwerpunkt der geplanten Interviews sein.

Auftakt des Gesprächsreigens bildet das Interview mit Präsidentschafts-Kandidat Dr. Michael Brunner, Rechtsanwalt aus Wien. Er zählt zu den konsequentesten Kämpfern für die Rechtsstaatlichkeit, sowie die Grund- und Freiheitsrechte in unserem Land.

Das Interview wird in Kooperation mit der freien Medienplattform Idealism Prevails umgesetzt und in Kürze auf unserer RESPEKT-Website abrufbar sein. Die Plattform RESPEKT möchte durch diese Wahl-Serie einen einen Beitrag zu möglichst objektiven Informations- und Kommunikationstools leisten.

[1] Obwohl sich bis dato noch keine Kandidatin für Präsidentschaftswahlen ankündigt, möchten wir aus Respekt vor den Frauen in diesem Land „automatisch“ diese Möglichkeit mitdenken.

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