Bringt die Abschaffung der Spikepflicht die lang ersehnte Freiheit?
Am vergangenen Donnerstag haben die Regierungsparteien in einer einmal mehr eilig (und eigentlich ohne Not, Anm.) einberufenen Pressekonferenz und während einer laufenden Nationalratssitzung in Person des Gesundheitsministers und des ÖVP-Klubobmanns das Ende des „Impfpflicht“-Gesetzes verkündet. Noch an diesem Tag werde man einen entsprechenden Initiativantrag einbringen, der dann mit Regierungsmehrheit beschlossen dazu führen werde, dass das seit einigen Monaten gültige und aktuell auf Eis gelegte Gesetz im Lauf des Sommers – es war von Mitte Juli die Rede – wieder abgeschafft werde.
Die Argumente der beiden Politiker verwiesen auf die geänderte Situation durch Omikron (was aber schon seit Jahresbeginn klar war, Anm.), die Empfehlungen der zuständigen Kommission, die in ihrem letzten Bericht aber nur ein weiteres Aussetzen über den Sommer empfohlen hatte, und den neuen Ansatz, der mittlerweile in einer wachsenden Zahl von europäischen Ländern verfolgt werde, mit dem Virus zu leben sowie dem Zuschütten von durch die Verpflichtung entstandenen gesellschaftlichen Gräben. Diese gelte es aufgrund der aktuellen Krisensituation im Zuge des Ukraine-Russland-Konflikts schnellstmöglich zu schließen, diese verlange „jeden Millimeter Solidarität und Zusammenhalt.“ Der Gesundheitsminister betonte in seinem Statement auch, dass sowohl „Impfung“, Auffrischungs“impfung“, die schon bald ermöglicht werde (dzt. ist die vierte Dosis ja nur off label erhältlich, Anm.), als auch Maske, Abstandhalten und Hygieneregeln weiterhin wichtig seien. Er sehe sich hier in der Verantwortung, für die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen.
Für Nachfragen blieb – aufgrund der laufenden NR-Sitzung, wie vom Pressesprecher betont wurde – wenig Zeit. Verneint wurde (selbstverständlich, Anm.) ein Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlgängen in vier Bundesländern bzw. für das Staatsoberhaupt, ergänzt wurde auf Nachfrage das weiterlaufende Monitoring, das im Fall einer aggressiven Variante selbstverständlich zu weiteren Maßnahmen führen werde. Auf die Frage, ob auch daran gedacht sei, wieder 2G-Regeln einzuführen, blieben beide Herren die Antwort schuldig.
Tatsche ist, dass sowohl Epidemiegesetz als auch das Covid-19-Maßnahmengesetz die Möglichkeit vorsehen, dass im „Pandemiefall“ entsprechende Verordnungen durch das zuständige Ministerium erlassen werden können. Zudem wurde vor kurzem ja auch eine Verordnung über Verkehrsbeschränkungen erlassen, die nach wie vor gültig ist. Auch hat der Minister von einem über den Sommer zu schnürenden neuen Maßnahmenpaket gesprochen, das zeitgerecht vorgestellt werde. Der Bildungsminister hat in diesem Zusammenhang zeitgleich alle Schulleiter informiert, dass die neuen Schulverordnungen am 29. August übermittelt würden und dann umgehend an alle Lehrenden, Eltern und Lernenden zu übermitteln seien.
Ist die legale Überwachung der Bevölkerung noch zu stoppen?
Der ORF-Radiosender FM4 berichtet unter dem Titel „EU-Ministerrat als Trendsetter auf dem Überwachungsmarkt“ auf seiner Website, dass „die geplante Datamining-Überwachung von Sozialen Netzwerken in der EU … unter den Anbietern auf der ISS World, der größten Überwachungsmesse Europas, in Prag einen wahren Goldrausch ausgelöst“ habe.
Ganz ungeniert wird nicht mehr davon gesprochen, ob, sondern bloß nur noch wann (endlich, Anm.) diese Maßnahmen zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden. Und das, obwohl die im Mai präsentierte Verordnung bei Datenschützern einhellige Ablehnung und blankes Entsetzen ausgelöst hatte. Auf der Messe, die erstmals ganz im Zeichen von Big Data – und nicht mehr bloß von konventionellen Sicherheitskonzepten – stand, präsentierten sich neben den schon lange existierenden Sicherheitsfirmen, die ihr Portfolio um das neue Überwachungsangebot ergänzt haben, auch eine Fülle von neuen Start-Ups, deren einziges Angebot Datamining durch den Einsatz von so genannten Trojanern ist. Auf diese Weise will man ganz legal und unter dem Deckmantel der Sicherheit für die Menschen schnell und problemlos an Daten aus sozialen Netzwerken kommen und diese verarbeiten. Dabei stehen natürlich einerseits Überwachungsstrategien für „bloß polizeiliche Maßnahmen“ im Vordergrund, andererseits ist durch das Datensammeln natürlich jedweder Manipulation der Bürgerinnen und Bürger Tür und Tor geöffnet, wie sich in der Vergangenheit vor allem in der Kombination mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) schon gezeigt hat. Berichtet wird in diesem Zusammenhang von Aktivitäten der NSO-Group. Das aus Israel stammende Unternehmen war wegen illegaler Aktivitäten vom gesamten US-Markt verbannt worden. Der Vorwurf lautete, dass man die Infrastruktur von WhatsApp gehackt habe, „um Smartphones von Zielpersonen mit ihrer berüchtigten Trojaner-Schadsoftware ‚Pegasus‘ zu verseuchen und diese Zielpersonen dann im Auftrag einer fremden Regierung zu überwachen.“
Es gilt diesbezüglich äußerst wachsam zu bleiben und mit allen möglichen Mitteln, auch mit Unterstützung der Datenschutzorganisationen, der Legalisierung dieser Möglichkeiten einen Riegel vorzuschieben. Wie wohl man auch bedenken muss, dass diese Maßnahmen auch schon heute – ganz ohne gesetzliche Grundlage – existieren und der wirksamste Schutz wohl nur ein bewusstes „Internet-Verhalten“ auf PC, Laptop, Tablet und Smartphone ist, wenn man auf diese technischen Errungenschaften nicht ganz verzichten will.
GOOD NEWS
Produktrückruf für Covid-19-“Impf“stoffe auf Basis von Evidenzen dringend nötig
Wie Peter F. Mayer in seinem Blog für Science und Politik tkp.at berichtet, ruft Dr. Tess Lawrie, Mitbegründerin des World Council for Health, dazu auf, „sich zusammenzuschließen, um das Bewusstsein für Impfschäden zu schärfen, damit die Geschädigten die Hilfe bekommen, die sie verdienen.“ Sie wird mit folgenden Worten zitiert: „Es ist besorgniserregend, dass eine Basisorganisation diese Arbeit machen und darauf hinweisen musste, dass keiner dieser experimentellen Impfstoffe nach den öffentlich zugänglichen offiziellen Daten sicher ist. Warum haben die Regulierungsbehörden nicht ihre Arbeit getan und uns geschützt?“
Hintergrund dieser Äußerungen ist ein vom World Council for Health erstellter Bericht, der zum Schluss kommt, dass nach Überprüfung der offiziellen und öffentlichen Datenbanken (WHO VigiAccess, CDC VAERS, EudraVigilance und UK Yellow Card Scheme) genug Informationen über unerwünschte und schwerwiegende Arzneimittelwirkungen und damit verbundene Schäden vorlägen, um einen Produktrückruf zu veranlassen. Die Rede ist von mehr als 40.000 Todesfällen, die im Zusammenhang mit Covid-19-“Impf“stoffen stünden.
Diese Erkenntnisse, deren Basis (wie so gerne gefordert, Anm.) aus öffentlich zugänglichen Datenquellen stammt, müssen also an allen Ecken und Enden dieser Welt an die Volksvertreter gebracht werden, damit einerseits weiterer Schaden verhindert wird und andererseits jene, die mit den Folgen des Spikens zu kämpfen haben, auch entsprechend entschädigt werden. Zudem ist es wichtig, diese Informationen auch als Grundlage für eine persönliche „Impf“entscheidung zur Verfügung zu haben.
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