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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Grundrechte
und Rechtsstaatlichkeit

Organversagen

Unser Land ist krank, schwer krank. Und mit ihm eine wachsende Zahl der Bewohner unseres einst so seligen Österreichs. Dafür gibt es Gründe. Sie liegen bei den handelnden Organen unseres Staates, von denen ich drei hier beispielhaft hervorheben möchte.

Da ist zum einen unser Bundespräsident, der vor sechs Jahren mit Begeisterung und einer Menge an Erwartungen von einer Mehrheit der Österreicher gewählt worden ist. In der Zwischenzeit ist er mehr als in die Jahre gekommen, hat vergessen, worauf er vereidigt wurde und kommt seinen Aufgaben nur sehr einseitig nach. Im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der von der aktuellen Bundesregierung gefassten Gesetze, die seit mehr als zwei Jahren eine Verordnungsautokratie ermöglichen, die den Bürgern Grundrechte abspricht, schweigt er nicht nur, er fühlt sich bisweilen sogar aufgerufen, uns alle zu mahnen, sich diesen Maßnahmen zu beugen. Ebenso wirkt er mittlerweile in seiner Statur: gebeugt und verbogen. Dennoch – oder gerade deswegen strebt er im Herbst seine Wiederwahl als Staatsoberhaupt für weitere sechs Jahre an. Er täte gut daran, seine Fehler einzugestehen und abzugehen, denn längst schon hat er seine Schuldigkeit getan.

Zum anderen flog die Verteidigungsministerin unseres Landes kürzlich in die USA, um eine Vereinbarung zur Kooperation der österreichischen Miliz mit der Nationalgarde zu unterzeichnen, um damit das zu besiegeln, was schon 2020 angekündigt wurde. Damit wird Österreich in das so genannte „State Partnership Program“ aufgenommen. Dieses Programm zielte ursprünglich darauf ab, Staaten des Warschauer Paktes militärisch an die USA anzupassen und eine NATO-Mitgliedschaft vorzubereiten. Für die Ministerin jedenfalls ist das mit unserer „immerwährenden“ Neutralität, die uns ja laut unserem Bundeskanzler seinerzeit aufgezwungen worden ist (die Aussage hat er dann kurze Zeit später relativiert), locker vereinbar.

Zuletzt agiert ein von Parteien besetzter Verfassungsgerichtshof weder im Sinne unseres Grundgesetzes, noch im Sinne der Menschen dieses Landes. Die zuletzt durchgewunkene Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit von 2G-Regel und Lockdown – und zwar aufgrund der von der Regierung beigefügten Unterlagen, ohne diese auf ihre Plausibilität zu prüfen – brachte nicht nur die Volksseele zum Kochen, sondern auch (Verfassungs-)Juristen zu der Aussage, dass unsere Verfassung nun nicht einmal mehr das Papier wert sei, auf dem sie geschrieben stehe. Hier sind Reformen mehr als dringend notwendig. Denn ein Grundgesetz regelt den Erhalt der grundlegenden Rechte eines Bürgers gerade für Krisenzeiten, es ist ein nicht verhandelbares Gut und keineswegs ein Spielball von ver-rückten Regierungen, die noch dazu mit dem Finger auf »Autokraten« in Ungarn und »Diktatoren« in China zeigen, sich aber nicht zu schade sind, es ihnen gleich zu tun.

Wir alle, jeder Einzelne von uns, sind nunmehr aufgerufen, sich diesen – und auch den vielen anderen – versagenden Organen unseres Staates zu versagen, sich ein Herz zu fassen, und sich – wo notwendig – auch im zivilen Ungehorsam zu üben. Und zudem gibt es ja demnächst auch eine Wahlmöglichkeit für ein neues Staatsoberhaupt. Möge sich ein Mutiger oder eine Mutige finden, der oder die uns zeigt, was ein Bundespräsident zu tun hat, wie er sich – vor allem in Krisen – zu verhalten hat.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Österreich einen Bundespräsidenten braucht, der die Verfassung beherzt und kompetent vor den Übergriffen machtgeiler Politiker, Institutionen und sonstiger „Player“ schützt und damit den Menschen-, Grund- und Freiheitsrechten jenen Status zum Schutz der Österreicher gibt, der ihnen per se zusteht.

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