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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Aktuelle Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 2. bis 9. Mai 2022 unterschrieben werden:

NEIN zur Impfpflicht

Wortlaut des Volksbegehrens

“Wir sind gegen jede Art von Impfpflicht in Österreich, insbesondere an minderjährigen Kindern.
Mit der (COVID-) Impfpflicht will der Staat jetzt aber das Volk zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zwingen. Die Wirkungen & Nebenwirkungen der COVID-“Impfungen“ sind zweifelhaft.
Unseres Erachtens sollen sich in Österreich wohnhafte Menschen u.a. nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken und die Infektion überstehen müssen, um Strafen durch Behörden zu entgehen (§3 (1) 3 COVID-19-IG). Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll daher alle Impfpflichten in Österreich verhindern bzw. die sofortige Aufhebung aller COVID-Impfpflichten beschließen.”

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/NEIN_zur_Impfpflicht/start.aspx

Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!

Wortlaut des Volksbegehrens

“Bei der www.impf-abstimmung.at hatten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, auf jedem Amt / per Handysignatur für JA/NEIN zu unterschreiben: 80,39% der ÖsterreicherInnen lehnen die Impfpflicht strikt ab.

Nun will die Regierung das eindeutige demokratische Ergebnis ignorieren: Eine allgemeine Impfpflicht ist für 1.2.2022 angekündigt, samt empfindlicher Geld-/Freiheitsstrafen.

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den Willen des Volkes umzusetzen und eine Impfpflicht auszuschließen!”

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Impfpflichtabstimmung_NEIN_respektieren/start.aspx

Weitere Volksbegehren

Zu den Volksbegehren

wurden ebenfalls Einleitungsanträge gestellt. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 20. bis 27. Juni 2022 unterschrieben werden.

Eine gesamte Übersicht finden Sie hier

https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx

Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.

Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.

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