Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 2. bis 9. Mai 2022 unterschrieben werden:
NEIN zur Impfpflicht
Wortlaut des Volksbegehrens
“Wir sind gegen jede Art von Impfpflicht in Österreich, insbesondere an minderjährigen Kindern.
Mit der (COVID-) Impfpflicht will der Staat jetzt aber das Volk zur Teilnahme an einem gentechnischen Experiment zwingen. Die Wirkungen & Nebenwirkungen der COVID-“Impfungen“ sind zweifelhaft.
Unseres Erachtens sollen sich in Österreich wohnhafte Menschen u.a. nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken und die Infektion überstehen müssen, um Strafen durch Behörden zu entgehen (§3 (1) 3 COVID-19-IG). Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll daher alle Impfpflichten in Österreich verhindern bzw. die sofortige Aufhebung aller COVID-Impfpflichten beschließen.”
https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/NEIN_zur_Impfpflicht/start.aspx
Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
Wortlaut des Volksbegehrens
“Bei der www.impf-abstimmung.at hatten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, auf jedem Amt / per Handysignatur für JA/NEIN zu unterschreiben: 80,39% der ÖsterreicherInnen lehnen die Impfpflicht strikt ab.
Nun will die Regierung das eindeutige demokratische Ergebnis ignorieren: Eine allgemeine Impfpflicht ist für 1.2.2022 angekündigt, samt empfindlicher Geld-/Freiheitsstrafen.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den Willen des Volkes umzusetzen und eine Impfpflicht auszuschließen!”
Weitere Volksbegehren
Zu den Volksbegehren
wurden ebenfalls Einleitungsanträge gestellt. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 20. bis 27. Juni 2022 unterschrieben werden.
Eine gesamte Übersicht finden Sie hier
https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx
Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?
Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
- in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.
Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.