Auch wenn die Zuversicht in Sachen „Corona“ selbst bei mir bekannten Berufsoptimisten langsam aber sicher zur Neige geht, so bleibt doch dieses Fünkchen Hoffnung, dass am Ende doch die Menschlichkeit und mit ihr unsere Grund- und Freiheitsrechte siegen werden.
Die in der Vorwoche bekannt gewordene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes haben viele als Tiefschlag für die Demokratie und als Tiefpunkt der österreichischen Rechtsstaatlichkeit erlebt. Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des Lockdowns für Ungeimpfte und der 2G-Regel sahen viele die Felle für eine menschenfreundliche Maßnahmenpolitik endgültig davon schwimmen. Wie der Pressesprecher der Partei MFG, Gerold Beneder, in seinem Kommentar dazu betont, handelt es sich dabei ja vorerst nur um die Beurteilung des ersten diesbezüglichen kurzen Lockdowns im November des Vorjahres. Für die anderen drei Verfahren, die beim VfGH noch anhängig sind und die den monatelangen Ausschluss von „Ung‘spritzten“ aus dem öffentlichen Leben zur Folge hatten, sieht er die reelle Chance einer Aufhebung.
Dessen ungeachtet ist es jedoch sehr wohl wert zu hinterfragen, warum es den Höchstrichtern genügte, dass der Gesundheitsminister bei der im Herbst vorherrschenden Delta-Variante „vertretbarerweise annehmen“ konnte, dass Ungeimpfte ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko sowie ein deutlich größeres Risiko einer schweren Erkrankung haben und ein Lockdown für Ungeimpfte somit geeignet war, die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Rechtskundige wissen zwar, dass Recht und Gerechtigkeit zwei Paar Schuhe sind und dass man „auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand“ ist, dennoch löste der Entscheid bei vielen von ihnen auch Kopfschütteln und Ungläubigkeit aus.
Grund genug, die Reform und die Entpolitisierung der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit voran zu treiben, so wie es der Bundesparteiobmann der MFG, Michael Brunner, in einer ersten Stellungnahme gefordert hat. Für ihn sind Eilverfahren wie in Deutschland, die ein Inkrafttreten von grundrechtswidrigen Verordnungen verhindern können, ein probates Mittel. Zudem regt er eine Beweisaufnahme direkt durch den VfGH an. Ein Sachverhalt, der in einem Verordnungsakt aus dem Ministerium komme, könne nicht einfach als Wirklichkeit hingenommen werden.
Doch wieder sind auch wir, jede und jeder Einzelne, gefordert, uns diesen unmenschlichen Maßnahmen zu widersetzen. Denn wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Und noch ein weiterer Sinnspruch – diesmal von meiner Oma, und wahrscheinlich nicht nur von ihr – zum Abschluss, weil er einfach so ermutigend ist:
„Am Ende wird alles gut. Und wenn es noch nicht gut ist, dann ist das noch nicht das Ende.“
Man sollte die Weisheit des Lebens nicht unterschätzen.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass sämtliche Zwangsgesetze, die grundlegende Menschen- und Freiheitsrechte erst durch das Erfüllen einer Pflicht ermöglichen, umgehend außer Kraft gesetzt werden müssen.