Plattform RESPEKT

Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

für Freiheit,
Grundrechte
und Rechtsstaatlichkeit

Stellungnahme zur Verordnung (EU) 2021/953 über das digitale COVID-Zertifikat der EU

Mit Verordnung (EU) 2021/953 über das digitale COVID-Zertifikat der EU wurden EU-weite Vorschriften für die Ausstellung und Anerkennung von Nachweisen einer COVID-19-Impfung, eines COVID-19-Testergebnisses oder der Genesung einer Person eingeführt.

Stellungnahmen gegen diese Verordnung sind nur noch bis 08. April 2022 möglich!!!

Zweck und Geltungszeitraum

Das digitale COVID-Zertifikat der EU trägt dazu bei, dass Menschen während der COVID-19-Pandemie ungehindert innerhalb der EU reisen können. Inwieweit das Zertifikat auch für andere Zwecke (Zugang zu Veranstaltungen usw.) verwendet wird, ist Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.
Aktuell soll die Verordnung bis 30. Juni 2022 gelten. Mit der aktuellen Initiative wird eine Verlängerung um 12 Monate vorgeschlagen.

Link für Stellungnahmen

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de

Login oder Registrierung

Eine Anmeldung ist zwar auch über Handy-Signatur (hier: eID), facebook, Twitter und Google möglich. Wer das nicht möchte, kann hier einen eigenen EU-Login anlegen:
1. Registrierungslink anklicken.
2. Name und E-Mail-Adresse eingeben:

  1. Schaltfläche [Create an account] klicken.
    An die angegebene Adresse wird eine Bestätigungs-E-Mail verschickt.
  2. E-Mail-Programm öffnen.
  3. In der E-Mail den Link zum Abschluss der Registrierung klicken.
    Es erfolgt eine Weiterleitung zur Passworteingabe.
  4. Eigenes Passwort eingeben und [Submit] klicken.
  5. [Proceed] klicken.
    Die Registrierung wird abgeschlossen.
  6. Nach erfolgreicher Registrierung erscheint folgende Meldung:

  1. Zurückwechseln zur Startseite der Initiative.
  2. Nach unten scrollen und Schaltfläche [Rückmeldung geben] klicken
  3. Stellungnahme abgeben.
  4. Fehlende Angaben ergänzen und [Abschicken] klicken.

Hier geht es zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (PDF)

Teilen:

Newsletter

Neueste Beiträge

Aktueller Kommentar

Newsletter