Die Agenda wird vorangetrieben
Neuer Gesundheitsminister für Impfpflicht und Überzeugung „vor Ort“
Im Ö1-Mittagsjournal am vergangenen Samstag, 12.3.22 war der seit 2020 dritte Gesundheitsminister der amtierenden türkis-grünen Bundesregierung zu Gast. Darin sprach er sich für das Maskentragen, die Weiterführung der Gratistests unter bestimmten Bedingungen und ein „Scharfstellen“ der „Impf“-Pflicht, um eine neue große Infektionswelle im Herbst zu verhindern, aus. Er erwarte zudem die Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen durch die Länder. Lobend erwähnte er auch die Tätigkeit seiner Frau, die Ärztin sei und Impfgegner vom Gegenteil überzeugt habe. Er setze, so Rauch, diesbezüglich auf die Überzeugung der Menschen „vor Ort“.
Verhandlungen zum „WHO-Pandemievertrag“ angelaufen
Wie im Wissenschaftsblog tkp.at berichtet wird, haben dieser Tage die Verhandlungen über einen so genannten „WHO-Pandemievertrag“ begonnen. Nach Vorstellungen der Ideengeber könnte diese Vereinbarung die Verfassungen in 194 Ländern aushebeln. Laut Artikel 19 der WHO-Satzungen ist es nämlich möglich, dass derartige Regelungen, die für alle Mitgliedsstaaten bindend sind, mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Geplant ist, dafür zu sorgen, dass bessere Überwachung von „Pandemierisiken“, „bessere Warnsysteme“ und „bessere Reaktionen“ im Pandemiefall unter der Koordination der WHO möglich sind. Von Seiten des Weltgesundheitsrates hagelte es in einem offenen Brief harsche Kritik an diesem Vorhaben. Darin ist von verdeckter Machtergreifung und Bedrohung der Souveränität die Rede. Eine solche Vereinbarung würde die schon jetzt erdrückende Macht der WHO erweitern, „ungerechtfertigte Pandemien auszurufen, entmenschlichende Abriegelungen zu verhängen und teure, unsichere und unwirksame Behandlungen gegen den Willen der Menschen durchzusetzen.“ Um den Plänen der WHO einen Riegel vorzuschieben und einen Beschluss bei der nächsten Weltgesundheitsversammlung 2024 zu verhindern, werde der Weltgesundheitsrat (ein 2021 gegründeter, aus 130 gesundheitsorientierten Organisationen aus mehr als 40 Ländern bestehender Dachverband) in Kampagnen intensiv gegen diesen undemokratischen Pakt sensibilisieren.
ID Austria statt Handysignatur und Bürgerkarte – Kritik von Datenschützern
Die von der Wirtschaftsministerin angekündigte und derzeit schon in einer Testphase befindliche Weiterentwicklung von Handysignatur und Bürgerkarte namens ID Austria soll ab Sommer flächendeckend zum Einsatz kommen. Derzeit ist es schon so geregelt, dass bei der Beantragung eines neuen Reisepasses automatisch eine Zustimmung zum neuen System erfolgt. Nur durch ausdrückliche Ablehnung kann dies verhindert werden. Auf der Website oesterreich.gv.at werden für die Nutzung des digitalen Identitätsnachweises „endlose Anwendungen“ versprochen. Namentlich angeführt sind dann digitale Behördenservices, elektronische Unterschrift, elektronisches Postamt und digitale Ausweise. Auf diese Weise ist man auch rund um die Uhr und überall auf der Welt für die österreichischen Behörden erreichbar. Der Redaktion vorliegende Insider-Informationen zu Folge, sind mit der Umsetzung von ID Austria die Macher der kläglich gescheiterten Internetplattform „Kaufhaus Österreich“ beauftragt.
Gleich nach Bekanntgabe dieser Pläne gab es daran Kritik von Datenschützern. „Der große Unterschied weg von der Handysignatur hin zur ‚ID Austria‘ ist ja, dass auch private Firmen auf einmal die Möglichkeit haben, ihre Kunden und Besucher mit diesem System zu identifizieren und das ist brandgefährlich, weil damit wird die Identifikation, und zwar staatlich garantierte Identifikation, etwas Alltägliches und es wird viel schwieriger, so in Alltagssituationen weiterhin anonym zu bleiben“, so Thomas Lohninger von der NGO epicenter.works.
Assange darf nicht vors Höchstgericht
Wiki-Leaks-Gründer und Journalist Julian Assange darf gegen seine im Dezember vom Londoner High Court genehmigte Auslieferung an die USA, wo ihm bis zu 175 Jahre Haft für seine Aufdecker-Aktivitäten im Zusammenhang mit geheimen Militärdokumenten im Irak- und im Afghanistankrieg drohen, nicht berufen. Der Supreme Court in London hat den Antrag von Assanges Anwälten mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Rechtsgründe dafür, abgelehnt.
Wie geht es weiter mit den „Maßnahmen“?
Lockdown für Ungeimpfte und 2G vor VfGH
Am gestrigen Dienstag, 15.3.22 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) seine nächste Sitzungsperiode begonnen. In einer öffentlichen Verhandlung wurden Anträge bzgl. der Verfassungsmäßigkeit des „Lockdowns für Ungeimpfte“ und der 2G-Regelung behandelt.
Die Beschwerdeführer vertreten die Ansicht, dass der Lockdown ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte gewesen sei und daher viel früher hätte aufgehoben werden müssen. Zudem wird ins Treffen geführt, dass die Regierung damit ohnehin nur einen „Impfdruck“ aufbauen wollte. Eine Vertreterin des Gesundheitsministeriums argumentierte die getroffenen Maßnahmen mit dem notwendigen Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung und verneinte den Vorwurf des „Impfdrucks“, da ja gleichzeitig das Impfpflichtgesetz vorbereitet wurde. Ein weiterer Antrag behandelt die Unverhältnismäßigkeit der 2G-Regel, die laut Antragstellerin nicht geeignet sei, das „Infektionsgeschehen“ einzudämmen, da bei der Weitergabe des Virus kein spürbarer Unterschied zwischen ungetesteten Personen mit und getesteten Personen ohne 2G-Nachweis bestehe. Eine Entscheidung in diesen Causaen ist frühestens in der kommenden Woche zu erwarten.
Fußballtrainer stellt Maßnahmen in Frage
Der ehemalige LASK- und nunmehrige Eintracht Frankfurt-Trainer Oliver Glasner ließ am Wochenende mit maßnahmenkritischen Äußerungen aufhorchen. „Man muss sich schön langsam die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, wenn jemand dreimal am Tag schnäuzen muss, dass er eine Woche in Quarantäne geschickt wird. Oder ob wir nicht sagen: Lernen wir endlich mal, mit Corona zu leben“, so der Fußballtrainer.
Niederlande schaffen letzte Maßnahmen ab
Ab 23. März muss in den Niederlanden trotz zuletzt wieder steigender Anzahl an positiven Tests auch in Bussen und Zügen keine Maske mehr getragen werden. Auch die Testpflicht vor Großereignissen wird gestrichen. Ebenso entfällt die Quarantänepflicht: Wer ein positives Testergebnis hat, soll zu Hause bleiben. Das ist dann aber nur noch eine Empfehlung.
Beschwerdeflut bei „Impf“-Aufforderungen
Die Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde Andrea Jelinek berichtete im Justizausschuss des Nationalrats von einer Flut an Beschwerden hinsichtlich der im Vorjahr flächendeckend zugestellten Briefe mit der Aufforderung, sich „impfen“ zu lassen. Mit insgesamt 4.500 Beschwerden, die eingegangen seien, stelle die Zahl mehr als die doppelte Menge eines normalen Jahreseingangs dar, so Jelinek.
Gratis-Stadtbus in Eisenstadt
Die wachsende Teuerung der Lebenshaltung führt nun zu einer ersten Maßnahme. In der burgenländischen Landeshauptstadt Eisenstadt kann man vorerst bis Ende April den Stadtbus gratis nutzen. Damit habe zumindest in Eisenstadt jeder die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten sein Auto stehen zu lassen, so der Eisenstädter Bürgermeister, der auch betonte, dass die Politik alles tun müsse, um die Kostenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Er regte auch an, beispielsweise die Pendlerbusse des Landes gratis zur Verfügung zu stellen.