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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Die Seele schreit, doch mein Land schüttelt den Kopf

Seit Monaten ist es mir verwehrt Boutiquen, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte, Blumengeschäfte, Tabaktrafiken, Kinos, Theater, sogar Optikerläden zu betreten, wenn ich keinen Impfausweis oder kein gültiges Genesungszertifikat vorweisen kann.  Auch ein negativer PCR-Test plus FFP2-Maske nützt da nichts mehr.  „Ich muss meine vulnerablen Angestellten schützen“, sagte mir mein Optiker heroisch, „tut mir leid, ohne Zertifikat dürfen Sie mein Geschäft nicht betreten.“ – „Ich bitte Sie höflich, die Brillenbügel meines Mannes ein wenig festzuschrauben. Sie wissen, mein Mann ist ein guter Kunde bei Ihnen. Ich bleibe auch draußen vor der Türe stehen.“

Widerwillig nimmt er die Brille in Empfang, wie wenn das zarte Lesebrillengestell mit Covid infiziert wäre. Er schraubt ein wenig herum, putzt und desinfiziert das Gestell und die Gläser und gibt es mir mit weit ausgestreckter Hand zurück. „Bitte nicht wiederkommen ohne Zertifikat“.

Ich bedanke mich höflich, weiß aber, dass ich dieses Geschäft nicht mehr betreten werde.  Bis vor drei Monaten war es mir noch erlaubt, mit meinem Genesungszertifikat und meinem Antikörpertest, bei dem ich sehr hohe BAU-Werte (binding antibody units, Anm.) aufweisen kann, jedes Geschäft zu betreten. Seit Kurzem ist mir so gut wie jeder Geschäftszutritt verboten. Meine Covid-Erkrankung liegt nunmehr 14 Monate zurück. Dass sich die BAU-Werte sogar vermehrt haben, interessiert niemanden mehr.

Die Anweisung „Bitte ausweisen durch Impfpass oder Genesungszertifikat“ schießt aus jedem Verkäuferinnen-Munde, linientreu, wie aus der Pistole geschossen, hervor, egal, welchen Alters. Der Staat darf stolz sein, wie der Herdenmensch pariert. „Bei uns herrscht nur das 2G-Zertifikat,“ sprudelt es aus der Verkäuferin des allgemein bekannten Röstkaffee-Händlers. Was für eine Freude über ihr Gesicht huscht, als ich ihr antworte, dass ich keinen Impfausweis habe, nur ein abgelaufenes Genesungszertifikat. „Da kann ich ihnen nicht helfen, ich darf Ihnen leider nichts verkaufen.“
„Ich bitte Sie, ich bin doch schon in ihrem Geschäft drinnen, trage eine Maske, habe das Geld auf Heller und Pfennig parat, bitte verkaufen Sie mir diese Yogamatte, ich habe sogar ein Antikörper-Zertifikat bei mir. Ich hatte bereits Covid – ich kann nach menschlichem Ermessen niemanden anstecken. Außer uns ist hier niemand im Geschäft.“
„Nein“, sagt sie vehement kopfschüttelnd und zeigt mir mit ihrer Bewegung, dass sie nicht käuflich ist, „ich kann und darf Ihnen nichts verkaufen.“
Es bleibt mir nichts anderes übrig, als zu gehen.

In einem Drogeriemarkt mit angeschlossenem Friseur, den ich noch betreten darf, in dem ich auch täglich einkaufe, wurde mir letzte Woche das „Brauen- und Wimpernfärben“ untersagt. Mit FFP2-Maske und PCR-Test und meinem abgelaufenen Genesungs-Zertifikat wurde ich als Ansteckungsgefahr tituliert. Ich höre noch nach meinem enttäuschten Abgang, wie die Friseurangestellte einer Kundin älteren Jahrgangs mitteilt, dass die Dame, sprich ich, leider keinen Impfnachweis vorweisen kann.
„Sie tun schon recht!“, höre ich die Kundin unterstützend zustimmen.

Meine dritte Begegnung mit der anderen Art hatte ich in einer Filiale einer bekannten Schreibwaren-Kette. Ich durfte die heiligen Hallen im Untergeschoss wie Obergeschoss betreten, doch an der Kassa, ich hatte einen Alles-Kleber in der Hand, wurde ich von einer blutjungen Angestellten aufgedeckt.
„Bitte zeigen Sie mir Ihren 2G-Nachweis!“
„Ich habe nur ein abgelaufenes Genesungszertifikat und einen Antikörpertest mit hohen BAU-Werten bei mir. “
„Nein, des interessiert mich nicht. Impfzertifikat oder gültiges Genesungszertifikat“, konterte sie selbstbestimmt.
„Habe ich leider nicht. Bitte verkaufen Sie mir den Klebstoff. Niemand außer mir steht im Moment an der Kassa. Bitte verkaufen Sie mir diesen Alles-Kleber.“
„Nein, des dürfen wir nicht“ antwortet Sie staatstreu ausführend.
„By the way, Sie wissen schon, dass ich durch meine geheilte Covid-Erkrankung wahrscheinlich weniger ansteckend bin als Sie. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.“

Auf Parkbänke darf ich mich noch setzen, Parks darf ich noch betreten. Aber wer weiß, wie lange noch. Ab 16. März 2022, sprich in wenigen Wochen, ist es offiziell der Polizei erlaubt, Menschen auf allen öffentlichen Anlagen anzuhalten und sie einer scharfen Kontrolle zu unterziehen. Wer dann kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, wird mit hohen Corona-Strafen belegt. Ersatzfreiheitsstrafen wurden vorerst nicht beschlossen.

Bei diesen Maßnahmen und der damit verbundenen unmenschlichen Ausgrenzung mit Hilfe aller beteiligten Staatsbürger, die den Auftrag der Regierung unkritisch, überzeugt und konformistisch durchführen, „denn jetzt haben wir die Aufgabe, jeder Einzelne von uns, zum Wohle der Gemeinschaft solidarisch gegen diese Unbelehrbaren vorzugehen“, spüre ich in beängstigender Weise das in die Enge getrieben werden und das nicht begreifen können, dass das Anderssein so viel Hass im Menschen hervorbringt.
Die Seele schreit, doch mein Land schüttelt den Kopf.
Tief in mir spüre ich die weinenden Seelen von Stefan Zweig, Egon Friedell, Walter Benjamin und all den anderen Verzweifelten, die das System nicht mehr aushielten.

Weil mein Inneres sich vehement einem schnell zusammengebastelten „Impf-Pieks“ mit einer Notfall-Zulassung verweigert und kein Arzt für meinen Zustand ein Zertifikat ausstellen darf, meint das Volk, berechtigt zu sein, mich als rechtsradikal und dissozial zu bezeichnen und mich auszugrenzen und mit unwürdigen Maßnahmen zu belegen. 

Nachwort

Zwei Wochen nachdem ich diesen Erfahrungsbericht zu Papier gebracht habe, hat sich das Blatt um 180 Grad gewendet. – Seit drei Tagen, dem 12. Februar, bin ich plötzlich ein „Umsatz-Booster.“

Hurra, ich werde wieder gebraucht!

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