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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Keine Rechtsvertretung ohne 2G-Nachweis

Ich hatte vorige Woche einen Termin in einer Rechtsanwaltskanzlei in Krems, in der Nähe des Dreifaltigkeitsplatzes. Bei der Terminvergabe wurde ich nicht über etwaige Coronaregeln informiert. Beim Betreten des Gebäudes hing gleich im Gang ein Schild der Anwaltskanzlei: 2G-Regel und negativer PCR-Test, bei Eintritt FFP2-Maske, bitte! Dasselbe Schild hing direkt an der Tür der Kanzlei. Ich trat trotzdem ein und meldete mich an, da bat mich eine der beiden Damen zu sich und meinte leise, sie benötigt bitte einen 2G-Nachweis. Diesen konnte ich nicht vorweisen! Auch einen aktuellen Test hatte ich nicht, da ich am Telefon darüber nicht informiert worden war! Daraufhin meinte die Dame, sie könne fragen, ob ich trotzdem bleiben kann. Ich überlegte kurz, sagte dann aber, das brauche sie nicht zu tun, denn schon allein das Schild an der Tür stinke mir. Ich verabschiedete mich und verließ die Kanzlei.

Ich fühlte mich diskriminiert, verletzt und gekränkt. Ich teste mich regelmäßig, war noch nie erkrankt und werde behandelt, wie eine irrsinnig gefährliche Person: Werde fern gehalten vom öffentlichen Leben!

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