Das Corona-Narrativ bekommt immer breitere Risse
Boostern ist 100 Euro wert
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gab dieser Tage bekannt, dass ihre Mitglieder einen entsprechenden Bonus bekommen, wenn sie nicht nur die CoV-Injektion, sondern alle vom Nationalen Impfgremium empfohlenen Impfungen absolviert haben. Das kündigte SVS-Obmann Peter Lehner im Gespräch mit der APA an. Maßnahmen wie diese zeigen, dass man Menschen zutraut, für „ein wenig Knete“ alles zu tun. Wäre die Impfung tatsächlich ein „Burner“ brauchte es diese Vorgangsweise aber nicht.
Skipässe seit 1.2. ungültig
Durch die Verkürzung der Gültigkeit des „Grünen Passes“ von neun auf sechs Monate verlieren alle bis zum 31.1. gültigen Skipässe ihre Gültigkeit. Skifahrer müssen sich mit Beginn des Monats Februar erneut registrieren lassen und ihre entsprechenden Nachweise ein weiteres Mal den Liftbetreibern vorlegen, die zwar von der Covid-19-Maßnahmen-Verordnung her ermächtigt, aber aus Sicht der Anwälte für Aufklärung dazu nicht berechtigt sind. Die Hoffnung, die Regierung schaffe eine Übergangsphase für die Gruppe derer, deren Impfzertifikat aufgrund fehlender Booster-Injektion abläuft, zerstörte der Gesundheitsminister im Rahmen der entsprechenden Verhandlungen am Wochenende mit seiner Absage an diese Forderung.
Pharmalobbyistin Chefin der Medizinmarktaufsicht
In den immer breiter werdenden Rissen des Corona-Narrativs kommen nach und nach brisante Vorgänge zum Vorschein. So sorgt – wie das Ö1-Morgenjournal vom 29.1. berichtet – die Ernennung einer ehemaligen Pharmalobbyistin zur Chefin der in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) angesiedelten Medizinmarktaufsicht für Aufregung. Claudia Wild von Transparency Österreich sieht das äußerst kritisch: „Diese Besetzung ist unglaublich, indem sich Österreich einfach über internationale Standards hinwegsetzt, indem eben die Interessenkonflikte, die sehr offensichtlich auf der Hand liegen, einfach ignoriert werden”. Das Interesse der Pharmaindustrie sei es, hilfreiche Medikamente so rasch wie möglich mit Zulassung auf den Markt zu bringen. „Dass die Medizinmarktaufsicht einen deutlich kritischeren Blick einnehmen muss, ist, glaube ich, sehr offensichtlich“, so Wild.
Sideletter zur Regierungsvereinbarung
Und auch eine weitere brisante Information tauchte hinter den Rissen des Narrativs auf: Gebunden an klare Qualifikationskriterien der jeweiligen Kandidaten bzw. Bewerber waren Vereinbarungen über verschiedene Postenvergaben im Rahmen von Koalitionsvereinbarungen offensichtlich immer wieder „üblich“. Nicht aber schamloser Postenschacher, wie in jüngster Zeit praktiziert. Eine noch nie dagewesene Selbstbedienungs-Mentalität einer sich überschätzenden Politik-Kaste. Bezeichnend dafür ein Bundeskanzler, der – statt sich zu entschuldigen – von einer „Kultur der Aufgeregtheit“ spricht. Und ein Vizekanzler, der gegenüber der APA meinte: Er kritisierte in seinem Statement am 29.1. die „Kultur der Aufgeregtheit“. Sein Vize pflichtete ihm mit folgenden Worten in einer Stellungnahme gegenüber der APA bei: „Wir waren zwar neu in der Regierung, aber nicht naiv. Wenn man verhindern will, dass die türkise ÖVP alle Positionen besetzt, braucht man als kleinerer Koalitionspartner eine Vereinbarung, wie die Vorgangsweise ist.“ Dass dabei auch ein Abtausch zwischen der Besetzung des ORF-Stiftungsratsvorsitzenden und der Zustimmung der Grünen zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen festgelegt wurde, verschwieg der Vizekanzler vorerst. Wenige Tage später relativierte der aktuelle Bundeskanzler seine zuerst gesagten Worte und betonte, dass es mit ihm „in künftigen Regierungen keine geheimen Vereinbarungen außerhalb des Regierungsprogramms“ mehr geben werde.
Die Rückeroberung der Freiheit und der Menschlichkeit
VfGH-Aufforderung an Regierung kein Fake
Zuerst wollte man seinen Augen nicht trauen, wenig später hieß es, das Schreiben sei ein gut gemachter Fake – doch dann kam doch die Bestätigung seitens des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) und die österreichische Medienszene griff ein Schreiben des Verfassungsgerichtshofes mit der Aufforderung auf, bis zum 18.2. zu einer Vielzahl an Fragen im Zusammenhang mit den so genannten „Corona-Maßnahmen“ Stellung zu nehmen. Die Antworten sollen als Basis für weitere Entscheidungen in laufenden Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Verordnungen des Gesundheitsministers dienen. Wir werden berichten.
Unterbrechung allfälliger Verwaltungsstrafverfahren empfohlen
Im Zusammenhang mit dem Schreiben des VfGH weist einer der Anwälte für Aufklärung, Dr. Roman Schießler in einer Videostellungnahme darauf hin, dass jeder, der von einem Verwaltungsstrafverfahren bzgl. „Corona-Maßnahmen“ betroffen ist, mit Verweis auf diese Aufforderung eine Unterbrechung des gegen ihn laufenden Verfahrens beantragen kann.
Briefe an Bundesrat und Bundespräsidenten
Morgen, Donnerstag, 3. Februar 2022 entscheidet auch der Bundesrat über das Impfpflichtgesetz, das dann auch noch der Bundespräsident unterzeichnen muss, um eine Veröffentlichung zu ermöglichen, mit der es schließlich Gültigkeit erlangt. Eine wachsende Anzahl von Personen und Organisationen nutzt dieses Zeitfenster aktuell, um die handelnden Personen aufzufordern, dieses mutmaßlich verfassungswidrige Gesetz nicht zu verabschieden bzw. zu unterzeichnen. Unter anderen aktiv ist die Gruppe „Grüne gegen Impfpflicht und 2G“, die mit Verweis auf das weiter oben angeführte Schreiben des VfGH an das Gesundheitsministerium, einen offenen Brief verfasst hat. Darin werden die Angeschriebenen aufgefordert, auf die Beantwortung eben dieser Fragen zu warten, bevor sie eine Entscheidung treffen. Das Schreiben endet mit diesen Worten: „Mit der Verweigerung Ihrer Zustimmung zum übereilt beschlossenen Impfpflichtgesetz geben Sie dem Nationalrat eine weitere Chance, die Grundlagen und Evidenzen gewissenhaft und sorgfältig zu überprüfen und auf Basis der bis dahin (fast) vollständig ausgearbeiteten Antworten eine verantwortungsvolle Entscheidung herbeizuführen. Wir verlassen uns darauf, dass Sie Ihrer moralischen und politischen Verantwortung gerecht werden und das Wohl der Bevölkerung über parteipolitische Überlegungen stellen.“
Mahnwache vor dem Parlament am 3.2.
Zur Verstärkung dieser Worte haben sich auf Initiative der „Grünen gegen Impfpflicht und 2G“ zahlreiche Organisationen zusammen geschlossen und laden für morgen, Donnerstag, 3. 2. 2022 von 9.00 bis 13.00 Uhr zu einer Mahnwache vor das Parlament in Wien (Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017), um den Bundesratsmitgliedern deren Verantwortung nochmals zu verdeutlichen. Willkommen sind alle, die diese Anliegen durch ihre Anwesenheit tatkräftig unterstützen wollen.
Aufhebung aller Maßnahmen schreitet voran
Während in Österreich immer noch am Corona-Narrativ festgehalten wird, setzen immer mehr europäische Staaten auf einen – wie es heißt – „Übergang von der Pandemie zur Endemie“. So wird etwa die ursprünglich geplante Impfpflicht für das Gesundheitspersonal in Großbritannien wieder gecancelt und auch in Nordeuropa werden restriktive Maßnahmen Schritt für Schritt zurückgefahren. In Dänemark muss mittlerweile kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden, Impf- bzw. Genesungsnachweise sind ebenso wie negative Tests nicht mehr nötig. Auch Großveranstaltungen und das Nachtleben dürfen wieder ungehindert stattfinden. Die dänische Regierung stuft Covid-19 wird nicht mehr als „gesellschaftskritische Krankheit“ ein. Auch in Island, Irland und England gibt es praktisch keine coronabedingten Einschränkungen mehr. In den nächsten Tagen und Wochen wollen auch Finnland, Schweden und Norwegen weitere Öffnungsschritte setzen. Das „Covid-19-Tauwetter“ hat also endgültig einzusetzen begonnen.