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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Grundrechte
und Rechtsstaatlichkeit

2G an der Wirtschaftsuniversität Wien

Erster Brief

Sehr geehrte Frau Univ.Prof. Dipl.-Ing.Dr.techn.Dr.h.c. Edeltraud Hanappi-Egger,

lieber Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der WU (Wirtschaftsuniversität Wien).

Ich bin seit über 20 Jahren Unternehmer und Unternehmensberater. Ich suche Studienabgänger die in der Lage sind logische, wissenschaftliche Sachverhalte in unbeständigem Umfeld sinngemäß selbstständig zu erfassen und daraus Erfolgsentscheidungen und nutzenbringende Empfehlungen für andere abzuleiten.

Ich habe mich bisher auf die Lehrleistungen der WU-Wien verlassen, kann jedoch nach Ihrer Entscheidung zur Einführung von 2G an der WU Wien, die Sie stellvertretend für den gesamten Lehrkörper getroffen haben, nicht mehr sicher gehen, dass dies durch die WU Wien gewährleitet ist.

Bitte senden sie mir eine überzeugende, schlüssige, epidemiologische, und medizinische Argumentation, die auch eine Schadensabwägung beinhaltet zu, die Sie als Basis Ihrer Entscheidung herangezogen haben.

Ich kann Ihnen als Orientierungshilfe auch den beiliegenden wissenschaftlich aufgearbeiteten Dialog über die COVID Impfung zwischen Ärztekammer und Ärztegruppen empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

DI Siegfried Galler

Antwort der WU Wien

Guten Tag Herr Galler,

ich darf Ihnen mitteilen, dass sich die WU bei ihren Regelungen an jenen der Bundesregierung orientiert. Die Notwendigkeit der Einführung der Impfpflicht als Basis für die „2G-Regelung“ ist in den Erläuterungen des COVID-19 ImpfpflichtG dargelegt worden.

Eine rechtliche/fachliche Begründung für diese sowie Informationen zur Einschätzung der epidemiologischen Lage auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Bundesregierung und des Gesetzgebers, z.B. unter folgenden links:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/gecko.html

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Fachinformationen.html

https://corona-ampel.gv.at/corona-kommission/empfehlungen-der-corona-kommission/

https://www.sozialministerium.at/

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Aktuelles/corona/corona_faq.html#1

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01312/fnameorig_1339888.html

Freundliche Grüße

Edeltraud Hanappi-Egger
Rektorin

Zweites Schreiben

Sehr geehrte Frau Univ.Prof. Dipl.-Ing.Dr.techn.Dr.h.c. Edeltraud Hanappi-Egger,

lieber Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der WU (Wirtschaftsuniversität Wien).

Zuerst möchte ich mich herzlichst für Ihre Antwort bedanken.

Die Regeln der Bundesregierung, an denen Sie sich orientieren, scheinen über die öffentlich bekannten hinaus zu gehen. Aus dem erwähnten Impfpflichtgesetz incl. der Erläuterungen dazu und den von ihnen angeführten Informationen und Einschätzungen, lässt sich weder eine Verpflichtung noch eine direkte Empfehlung ableiten, im universitären Bildungsbereich eine 2G Regel festzulegen.

Vielmehr ist in den empfohlenen FAQ zum aktuellen Universitäts- und Hochschulbetrieb; https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Aktuelles/corona/corona_faq.html#1 ua. festgelegt:

  • Die jeweilige Universitäts- und Hochschulleitung legt unter Bedachtnahme der jeweils geltenden allgemeinen Schutz- und Hygienebestimmungen eigenverantwortlich und selbstbestimmt fest, welche Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gelten. Sie kennt die Gegebenheiten an ihren Standorten am besten und weiß auch, worauf zu achten ist, insbesondere in welchen Situationen größere Personengruppen zusammenkommen (können).
  • Das bestimmen die jeweiligen Universitäten und Hochschulen selbst, denn sie kennen die Gegebenheiten und Anforderungen an ihren Standorten am besten. Das 2. COVID-19-Hochschulgesetz räumt ihnen jedenfalls den dafür notwendigen rechtlichen Spielraum ein. Wichtig ist in jedem Fall, dass die von der Universitäts- und Hochschulleitung getroffene Regelung verhältnismäßig ist und inhaltlich ausreichend begründet und entsprechend kommuniziert wird.

Das bestärkt mich, die ursprüngliche Anfrage nach einer für die Wirtschaftsuniversität Wien geltenden, überzeugenden, schlüssigen, epidemiologischen und medizinischen Argumentation, die auch eine Schadensabwägung beinhaltet, zu wiederholen. Die von Ihnen angeführte Informationen sind dafür sind für mich nicht ausreichend.

An den Hinweis zur empfohlenen wissenschaftlichen Orientierungshilfe im ursprünglichen Mail möchte ich noch einmal erinnern.

Mit freundlichen Grüßen

DI Siegfried Galler

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