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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Grundrechte
und Rechtsstaatlichkeit

Offenen Brief an Herrn Bundespräsident Prof. Dr. Alexander van der Bellen

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

Ich habe vor vielen Jahren einem ihrer Vorgänger (und damit auch Ihnen) als „Jungmann“ des österreichischen Bundesheeres, unter Zwang, die Treue gelobt.

Mein Gelöbnis auf die Republik Österreich widerrufe ich hiermit und ersuche, da das Gelöbnis ia ebenso öffentlich gegeben werden musste, um gleichwertige Veröffentlichung

Ich begründe dies mit der demokratiefeindlichen und friedensgefährdenden Haltung der österr. Bundesregierung und der Tatsache, dass Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, bislang diesem Treiben willfährig zusehen. Tatsache ist nämlich, dass die österreichische Gesellschaft durch die Bundesregierung (egal ob grüner, schwarzer oder türkiser Provenienz) gespalten und – wenn dieser Kurs fortgesetzt wird – in einen Bürgerkrieg getrieben wird. Tatsache ist auch, dass ich, als Auslandsösterreicher immer mehr angegriffen werde und mich mit Anwürfen eines wieder erstarkenden Austrofaschismus, wohl eher als „Gesundheitsfaschismus“ gemeint, auseinander setzen muss. Ich muss mich daher ständig dagegen verwehren als Österreicher gesehen zu werden; ganz im Sinne Ihrer Feststellung: ,,So bin ich nicht!“ Ich erwarte mir daher von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundespräsident hierzu klärende Worte und – vor allem – entschiedene Aktionen, die zur Wiederherstellung des inneren Friedens in Österreich und des Ansehens des Landes in der Welt dienen.

In concreto erwarte ich, dass Sie dem, wenn schon vielleicht nicht gänzlich verfassungs- und menschenrechtswidrigen, jedenfalls aber verfassungs- und menschenrechtsschändenden Treiben in Österreich ein Ende zu setzen. Die Gerichte sind hierfür ja, nach Ansicht des Ex-Kanzlers, nicht in der Lage, bzw. zu träge. Nachdem Sie dieser Aussage des Ex-Kanzlers nicht vehement widersprochen haben, gehe ich davon aus, dass auch Sie dieser Ansicht sind. Wenn aber die Gerichte nicht in der Lage sind die Verfassung und die Menschenrechte (die ja letztlich auch Teil der Verfassung sind) in Österreich zu schützen, bleiben nur Sie als letzte Autorität zum Schutze der Demokratie und der Republik. Bitte nehmen Sie Ihre gesetzliche und politische Pflicht wahr! Es geht, wie im Folgenden dargestellt, ja nicht nur um „fetzendeppe rtes“ (Zitat!) Verhalten, sondern um sehr grundsätzliche und – vor allem – brandgefährliche Vorgänge.

Politische Dimension

Es erscheint so, als sähen Sie die von Ihnen gepriesene „Eleganz“ der österreichischen Bundesverfassung nur darin regierungspolitsche Imponderabilität zu glätten, nicht aber darin Menschen- und Grundrechtsverletzungen zu verhindern. Wenngleich ich mich dabei frage, ob eine Bundesverfassung überhaupt das Prädikat „elegant“ verdienen sollte und ob nicht Attribute wie „effizient“ , ,,klar“ oder, gerade in diesen Zeiten, ,,unbeugsam“ angebrachter wären, erscheint es mir doch so, dass Sie beabsichtigen, die wie auch immer zu attribuierende Bundesverfassung nur dann anzuwenden, wenn es Ihnen oder Ihnen politisch Genehmen gefällig erscheint. Dies stellte eine unverzeihliche Parteilichkeit, deren Begehung ich mir durch einen Präsidenten mit Threr Vita nicht vorstellen kann und auch nicht vorstellen will, dar.Bitte bedenken Sie, dass Sie, völlig zu Recht, in der causa „FPÖ/Strache/Kickl“ eingegriffen haben und die österreichische Politik in Ihrer Gesamtheit schöngeredet haben (,,So sind wir nicht.“) Umso verwunderlicher mutet es an, wenn Sie die Aussagen, gegen die Unabhängigkeit und Effizienz der österreichischen Gerichtsbarkeit, die bloß unreifen, rotzbübischen Niveau entsprechen, durch den, somit folgerichtig als „Rotzbuben-Kanzler“ zu bezeichnenden, Kanzler Sebastian Kurz unkommentiert hinnehmen. Ebenso verwunderlich ist, dass der auf dem Rotzbubenkanzler folgende dorfgräfliche Kanzler von kurzen Gnaden, Schallenberg ebenfalls ungestraft einem Drittel der Bevölkerung „ungemütliche Weihnachten“ und sonstiges Ungemach wünscht, von Ihnen nicht kommentiert wurde. (Ich habe mir übrigens erlaubt, entgegen diesem Gebot der Bundesregierung, gemütliche Weihnachten zu verbringen.) Oder sind wir, Ihrer Meinung nach, doch so, dass wir einander für „Lebensgefährder“ halten und ganz offen in die „Guten“ und die „Bösen“, in die „Korrekten“ und in die „Unkorrekten“ eingeteilt werden dürfen. So wie wir schon vor fast I00 Jahren in „staatsgefährdende Sozialisten und Kommunisten“ und „aufrechte Hahnenschwanzler“ geteilt haben, in „rassisch Einwandfreie“ und in „Unwerte“, in die, die wussten, was richtig ist und die, die das (damals) Unrichtige dem Rassenwahn, der politischen Verfolgung, etc. entgegenstellten.

Nun haben Ihnen diese oben erwähnten Politiker und deren im Wahn Verbündete ein Gesetz zur Gegenzeichnung vorgelegt, welches die demokratischen Grundregeln außer Kraft gesetzt hat und Sie haben es, man kommt wohl nicht umhin zu konstatieren: mit exorbitanter Willfährigkeit, gegengezeichnet. Tatsächlich wurde ja die grundlegendste demokratische Kontrolle der Regierung mit dem „COVID-19-Maßnahmengesetz“ praktische ausgeschaltet und nur an den Hauptausschuss des Nationalrates, der niemals Ersatz für das Plenum sein kann, verwiesen. Man kann nicht nur, man muss also feststellen, dass Sie ein Gesetz genehmigt haben, das in seiner Struktur dem deutschen Ermächtigungsgesetz in nichts nachsteht und – nur ganz nebenbei – eine volksabstimmungspflichtige Gesamtänderung der Verfassung darstellt.

Nun soll aber, letztlich basierend auf diesem „2. Ermächtigungsgesetz“, eine grund- und menschenrechtswidrige Imp:fpflicht eingeführt werden und der Regierung eine Art „Blankovollmacht “ für dessen Erweiterung, Ergänzung, etc. erteilt werden. Dies in einem Umfeld, wo derzeit rund ein Drittel der Bevölkerung (die oben erwähnten „Bösen“) stigmatisiert, weggesperrt und schikaniert (Präsident Macron hat daja sogar ausformuliert) werden und kontroverse Meinungen von regierungstreuen und regierungsnahen Organisationen diffamiert und weggelogen werden. Ja sogar früher hochgelobte Universitätsprofessoren werden, wie vor rund 80 Jahren, ihrer Lehrstühle enthoben.

Alleine aus dieser politischen Dimension, diesem Sittenbild der österreichischen Demokratie, ist dringendstes Handeln geboten. Dieses Handeln liegt, wenn es sonst niemand für nötig hält, letztlich in den Händen des Bundespräsidenten. So hat es uns die Geschichte gelehrt und so wollten es die Gründer der 2. Republik, die ja noch den Austrofaschismus unter Dollfuss präsent hatten. Im Sinne Österreichs, im Sinne dessen, dass wir ja angeblich nicht „so“ sind, denke ich, nein, fordere ich Sie auf, sich hier zu positionieren und eine weitere Aushöhlung und Beschädigung Österreichs und seiner freien Bürger zu verhindern.

Wissenschaftliche Dimension

Das „2. Ermächtigungsgesetz“, ,,2-G“ und auch das beabsichtigte Gesetz zur Impfplicht wird mit der epidemiologischen Notwendigkeit und „evidenz-basierter“ wissenschaftlicher Erkenntnisse begründet. Kritik an diesen Erkenntnissen oder der „epidemiologischen Notwendigkeit“ von durchaus anerkannten und dekorierten Wissenschaftlern wird diffamiert, totgeschwiegen oder schlicht als falsch dargestellt. Ja mehr noch, die Freiheit der Wissenschaft wird durch ganz konkrete Sanktionen gegen widerspenstige Wissenschaftler einfach ignoriert. Stattdessen werden Stehsätze und Dogmen wie etwa „die Impfung wirkt“ oder „die Impfung ist der Weg aus der Pandemie“, die ohne jeden unzweifelhaften, wissenschaftlichen Beleg verkündet werden, als einzige Wahrheit in den Raum gestellt. Ganz abgesehen davon, dass diese Vorgehensweise wohl eher an die wissenschaftliche Wahrheit der katholischen Kirche gegenüber dem „Schwurbler“ Galileo Galilei oder dem Verhalten eines Heman Cortes gegenüber dem geographischen und mathematischem Wissen des Mayas erinnert, ist dieses Vorgehen gänzlich unwissenschaftlich und müsste eigentlich zur Aberkennung der wissenschaftlichen Gradierung der Betreiber dieses Denkens führen.

Selbst Prof. Dr. Gartlehner, Professor für evidenzbasierte Medizin, sieht dies, am Beispiel der Intransparenz der „GECKO“, in einem Interview mit der Zeitung ,,Die Furche“ (17.1.22) kritisch und bestätigt ebenda, dass die „evidenzbasierte“ Daten- und Wissenslage in Sachen COVID-19 eher dürftig sei. Zitat: ,,Auch bei COVID muss man mitunter auf Evidenz zurückgreifen, die nicht so belastbar ist. Das ist aber immer noch besser als die Privatmeinung einzelner Personen.“ Zwar ist diese Aussage grundsätzlich richtig, doch kann mit der Diffamierung von Wissenschaftlern,  Universitätsprofessoren  und  Gesundheitsexperten  verschiedenster  Länder  wohl  nicht  die „Privatmeinung einzelner Personen“ gemeint sein. Außerdem ist es ja wohl auch unbestritten, dass eben nur jenes Ergebnis „evidenzbasiert“ erhoben werden kann, das auch der Studienanordnung entspricht und somit nur ein der Studie   adäquates   Ergebnis   erzielt   werde   kann.  Wenn   also  andere   Wissenschaftler  zu  einem   anderen „evidenzbasierten“ oder „erkenntnisbasierten“ Ergebnis gelangen, so hat dieses wissenschaftliche Ergebnis solange die gleiche Rangordnung einzunehmen, wie das anderslautende, bis eines der beiden „evidenzbasierten“ Ergebnisse eindeutig widerlegt ist. Um beim Bespiel Galileo Galilei zu bleiben: solange es keine „evidenzbasierte“ Untersuchung über die Gestalt der Erde aus dem Weltall gibt, bleiben alle Meinungen dazu aufrecht. Ergibt jedoch eine Meinung, die „logikbasiert“ mehr Sinn als die anderen ergibt, so ist solange von dieser Meinung als die Wahrscheinlichste auszugehen. Grundlage für derart weitgehende Maßnahmen, wie zurzeit in Diskussion stehende, kann aber selbst eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ oder eben eine „evidenzbasierte aber dürftige Datenlage“ nicht sein.

Ich ersuche Sie daher nicht nur als Bundespräsident, sondern auch als Wissenschaftler, der Sie der wissenschaftlichen Wahrheit verpflichtet sind, klarzustellen, dass „auch Wissenschaftler nicht so sind“ wie sich manche ,,Staatswissenschaftler“ geben.

Rechtliche Dimension

Ich habe in meinem Artikel „Ende der Wurstigkeit gegenüber den Menschenrechten“ bereits auf die verfassungs­ und menschenrechtlichen Bedenken gegen eine Impfpflicht und gegen „2G“ aufmerksam gemacht und ersuche dies

– bei Interesse – dort nachzulesen. Ich ersuche um Verständnis, dass ich aus Gründen der Lesbarkeit dieses Schreibens auf dessen Wiederholung hier verzichte.

Dennoch sei ergänzend angemerkt, dass eine Impfpflicht (und „2G“ – es handelt sich im Grunde ja um die gleiche Rechtsfrage) schon alleine deshalb nicht von Ihnen gegengezeichnet werden sollten, weil es in beiden Fällen keine ,,evidenzbasierte“ Datenlage zur Notwendigkeit eines solchen Gesetzes gibt. Im Gegenteil die „logikbasierte“ Datenlage zeigt eindeutig, dass weder „2G“ noch die Impfung per se ausreichenden Infektionsschutz (und nur das kann die Intention eines Infektionsschutzgesetzes sein!) bietet. Die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems kann nicht Grund des „2. Ermächtigungsgesetzes“ sein, weil dies einerseits eben kein Infektionsschutz ist und andererseits die Nichterfüllung der politischen Aufgabe ein ausreichendes Gesundheitssystem zur Verfügung zu stellen, nicht durch ein „Erkrankungsverbot“ erfüllt werden kann, sondern nur durch ausreichende, finanzielle Mittel für den betroffenen Bereich. Diese Mittel sind ja offensichtlich vorhanden, einzig sie wurden nicht entsprechend eingesetzt. Die Demokratie und den sozialen Frieden im Lande aber in Geiselhaft für derartige Versäumnisse zu nehmen, muss von Ihnen, als „obersten Hüter der Republik“ verhindert werden.

Noch mehr fällt aber ins Gewicht, dass kein seriöser Arzt mit ausreichender Sicherheit die Folgen einer Impfung im jeweiligen Individualfall (der ja-in der täglichen Praxis von „Impfburgen“ oder „Zeltfestimpfungen“ und ähnlichen, medizinischem Unsinn – gar nicht untersucht werden kann) beurteilen kann. So wäre – z.B. – eine auftretende Herzmuskelentzündung, in meinem konkreten Fall, vermutlich tödlich und es ist wohl „logikbasiert“ (und auch rechtstheoretisch basiert) klar, dass mich niemand zu einer solchen Maßnahme verpflichten kann. Dieses Beispiel steht aber natürlich nur exemplarisch für viele Tausend Österreicher, denen es genau so ergeht. Auch wenn „in den allermeisten Fällen“ solche Komplikationen nicht auftreten und auch wenn die Impfung mehr Nutzen als Schaden bringt (was bis dato weder „evidenzbasiert“ noch in einer anderen Form bewiesen ist), bleibt in jedem Falle die Möglichkeit der Schädlichkeit der Impfung. Damit ist die fundamentale Verletzung der Menschenrechte wohl für jedermann evident; außer man denkt an ein Chinesisches oder Nord-Koreanisches Verständnis von Menschenrechten. Die Langzeitwirkungen der Impfung sind, anders als bei anderen, mehr oder minder expliziten oder gruppenspezifischen Impfempfehlungen (generelle Impfpflichten gab es ja zuletzt nur im sogenannten 3. Reich) ohnedies weder evidenzbasiert noch logikbasiert absehbar. Das könnte höchstens durch ein Medium wie etwa Hellseher evident gemacht werden. Doch dies lehnt die Wissenschaft, wie ich meine aus gutem Grunde, ab.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wenn auch nur Teile des oben Gesagten als richtig oder auch nur als möglich zu beurteilen wären, verstehe ich das Amtsverständnis des österr. Bundespräsidenten eindeutig dahin gehend, dass Sie weder das „2. Ermächtigungsgesetz“ noch das „Impfpflichtgesetz“ samt seiner Nebengesetze (vom Widerspruch zum Nürnberger Kodex gar nicht zu sprechen) zulassen können.

Ich bedanke mich sehr herzlich für Tore Kenntnisnahme und sehe der weiteren Entwicklung im (für mich, Gott sei Dank, fernen) Österreich mit großer Sorge entgegen.

L.E. Waechter

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