Ein letztes Aufbäumen eines kranken Systems?
Nationalrat beschließt Impfpflicht
Am vergangenen Donnerstag, 20.1.22 war es soweit. Das in durchaus wesentlichen Punkten veränderte Impfpflichtgesetz, die allerdings in keiner Weise den Forderungen der rund 180.000 ablehnenden und korrigierenden Einsprüche gerecht werden, wurde im österreichischen Nationalrat von einer breiten Mehrheit beschlossen. Neben der gesamte FPÖ-Fraktion stimmten bloß drei Abgeordnete der NEOS und einer aus der SPÖ gegen den Entwurf. Am 3. Februar soll dann die Beschlussfassung im Bundesrat erfolgen, danach muss die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes noch vom Bundespräsidenten durch seine Unterschrift bestätigt werden.
Neue Schutzzonen werden eingerichtet
Vor Gesundheitseinrichtungen, Impf- bzw. Teststraßen sollen zeitnah Schutzzonen errichtet werden. Das hat der Ministerrat in der Vorwoche beschlossen. Durch die Polizei weggewiesen werden können in den Schutzzonen demnach Personen, die den Betrieb durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit „wesentlich erschweren“. Ebenso sollen dadurch Versammlungen, die den Zugang oder die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen beeinträchtigen, leichter aufgelöst oder sogar untersagt werden können. Für den Innenminister ist „die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut, das selbstverständlich zu schützen ist. Wo es Rechte gibt, gibt es aber auch Pflichten. Wir werden alles tun, um jene zu schützen, die für uns da sind und unsere Gesundheit schützen“, so der Minister.
Epidemieärzte gesucht
Wie die Wiener Zeitung berichtet, bekommt ein Berufsstand, den es schon seit den 1950er Jahren gibt, neuen Aufschwung. Das Impfpflichtgesetz sieht nämlich vor, dass Befreiungsatteste von der Impfpflicht für Personen, die “nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit” immunisiert werden können, oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Impfung durchführbar ist, nicht von Hausärzten bzw. diversen Fachärzten ausgestellt werden können. Dafür kommen nur drei Gruppen von Medizinerinnen und Medizinern in Frage, nämlich Amtsärzte, fachlich geeignete Ambulanzärzte in Krankenhäusern und eben Epidemieärzte. Grundsätzlich kann jeder Arzt Epidemiemediziner werden. Es genügt ein abgeschlossenes Medizinstudium beziehungsweise eine abgeschlossene Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin. Bestellt werden diese Ärzte nicht nur vom „Gesundheitsminister“ sondern auch von den Landeshauptleuten. Sie sind also in einem gewissen Sinn durchaus „weisungsgebunden“.
Arbeitspflicht für Isolierte?
Aufgrund der wachsenden Zahl von positiv getesteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Quarantäne geschickt werden, fordert der ÖVP-Wirtschaftsbund eine Arbeitspflicht für all jene, die symptomlos sind und Homeoffice machen können. AK-Expertin Katharina Körber-Risak findet die Forderung „tendenziell überschießend“ und vor allem nicht praktikabel, wie sie dem Ö1-Mittagsjournal am 21. Jänner erklärte.
Druck auf die Beendigung aller Maßnahmen wird täglich stärker
Die Masken fallen
Eine wachsende Zahl von Ländern überlegt bzw. beschließt das Ende des strengen Corona-Regimes. Neben Großbritannien werden beispielsweise auch in Dänemark nach dem „Überschreiten des Höhepunkts der ‚Omikron-Welle‘“ alle Maßnahmen schrittweise abgeschafft. Auch in Österreich gibt es schon den einen oder anderen Politiker sowie auch einige Experten, die dafür plädieren. Der Gesundheitsminister aber dämpfte sogleich allzu hohe Erwartungen und setzt hier voll und ganz auf die Empfehlungen der von ihm installierten GECKO.
ÖFB für Ende des „Teamsport-Lockdowns“
In einer diesbezüglichen Aussendung forderte der ÖFB-Präsident die Bundesregierung auf, die 25-Personen-Obergrenze für die Sportausübung im Amateur- und Breitensport zu reparieren. Diese komme, so schreibt er, einem Teamsport-Lockdown gleich. Und weiter: „Hunderttausende Sportlerinnen und Sportler, die ohnehin der 2-G-Regel unterliegen, werden an der Sportausübung gehindert. Dabei ist völlig unstrittig, dass Bewegung nicht Teil des Problems, sondern der Lösung ist. Wir haben uns erwartet, dass dieser Passus in der kommenden Verordnung repariert wird. Dem ist offenbar nicht so, und das können wir bei allem Verständnis für erforderliche Maßnahmen nicht kommentarlos hinnehmen.“ Abschließend betont er: „Sportausübung war und ist kein Treiber der Pandemie. Gemäß den von der AGES veröffentlichten Zahlen liegen die auf die Sportausübung zurückzuführenden Infektionszahlen seit Monaten unter 0,1% der gesamten Fälle.“
Covid-Fighters Vergabe illegal
Auch die Aufarbeitung der mutmaßlich rechtswidrigen Vorgänge in der so genannten „Corona-Pandemie“ nimmt endlich Fahrt auf. So hat das Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Freitag, die Vergabe von Schultestungen an das niederösterreichische Unternehmen Artichoce Computing GmbH, kurz „Covid Fighters“, als rechtswidrig erkannt. Die Leistungen deckten sich nicht mit den Angaben in der Ausschreibung, zudem lag der Preis um zwei Millionen darüber. Es handle sich um einen Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz. Wie die „Zeit im Bild“ berichtet, müssen wir Steuerzahler dafür nun 500.000 Euro Strafe bezahlen.
ORF-Experte Filzmaier mit sanfter Kritik
In der ZiB 2 vom 20.1.22 gab Politikwissenschafter Filzmaier gleich in seinem Eingangsstatement seine Sicht auf den Klubzwang, den es offiziell ja gar nicht geben dürfe, bekannt. Im nächsten Satz stellte er auch klar, dass es möglich sei, wenn man ein Gesetz politisch schlecht finde oder meine, es verstoße gegen das Verfassungsrecht, demonstrieren zu gehen oder den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Für ihn sei nicht der Gesetzwerdungsprozess problematisch, sondern die „überrumpelnde“ Art der Regierung bei der im November erfolgten Bekanntgabe der Einführung des Gesetzes. Er glaube eher an eine Nacht-und-Nebel-Aktion nach einem Treffen von Bundeskanzler und Gesundheitsminister mit den Landeshauptleuten am Achensee, bei dem entgegen zuvor gemachten Ankündigungen ein Lockdown auch für Geimpfte beschlossen werden musste. Mit der bekannt gegebenen Impflicht, wollte man möglicherweise „ein bisschen von eigenen Fehlern und Versäumnissen“ ablenken. „Sollte das so gewesen sein oder auch nur eine kleine Rolle gespielt haben“, so Filzmaier wörtlich, „dann ist das natürlich der Fehler und nicht in der eigentlichen Begutachtungsphase.“
Die Schikanen des Gesetzes umgehen
Bei einer weiteren Kundgebung der neuen Partei MFG am vergangenen Samstag in Wien sprach Parteianwalt Dr. Georg Prchlik Klartext. Die MFG werde zeitnah Mustervorlagen für Einsprüche zum Impfpflichtgesetz auf ihrer Website veröffentlichen, die den Erfordernissen der darin enthaltenen Regelungen gerecht würden. Es gelte aufgrund des im Gesetz grundgelegten „vereinfachten Verfahrens“ den Einspruch ausreichend zu begründen und sich auch nicht von der erstmals im österreichischen Verwaltungsstrafrecht festgelegten Möglichkeit, dass eine Strafe im Instanzenzug auch erhöht werden könne, einschüchtern zu lassen.
Dr. Kurt Lichtl, einer der Anwälte für Aufklärung bzw. Grundrechte, möchte mit seinem Beitrag „Impfpflicht – kein Grund zur Panik“ zur Verhinderung unbegründeter Angst beitragen. Darin beschreibt er die wesentlichen Punkte des Gesetzes sowie den Verlauf eines diesbezüglichen
Verwaltungsstrafverfahrens. In seinen Schlussbemerkungen betont er, dass die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten und Instanzen gegen eine behördliche Anordnung keinen querulatorischen Akt darstelle, auch wenn solche Verfahren eine Überlastung von Behörden und Gerichte bewirkten. „Es sollte sich daher niemand, auch wenn die Abwicklung eines Verfahrens bei den Beamten Arbeit und Unlust bewirkt, von der Beanspruchung dieser Rechte abhalten lassen“, so Lichtl. Und weiter: Die Veröffentlichung von Mustern für Eingaben und Rechtsmittel sei „als Teil des berechtigten und notwendigen Widerstandes gegen die, unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes, etablierte Unterdrückung“ zu sehen.