Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe meinen Brief – stellvertretend für jene Menschen, die sich in der derzeitigen Situation nicht mehr zu helfen wissen, jedoch Hilfestellung brauchen.
Worum geht es?
Es gibt – nicht nur in der Steiermark – zahlreiche junge arbeitende Menschen, deren Arbeitsplatz nicht öffentlich zu erreichen ist, und sie deshalb einen Führerschein brauchen.
Die Fahrschulen haben die “Verordnung” vom Verband Fahrschulen, nur Menschen mit einem 2G-Nachweis zuzulassen, um einen Führerschein zu machen.
Bei den Arbeitsstellen gilt die 3G-Regel.
Meine Frage:
Nachdem es keine Impfpflicht gibt, bei den Arbeitsstellen eine 3G-Regel vorgesehen ist, bei den Fahrschulen aber eine 2G-Regel:
Wie sollen die Arbeitnehmer:innen zu ihren Arbeitsplätzen gelangen, wenn es keine öffentliche Verbindung dorthin gibt?
Nach Telefonaten bei den Fahrschulen und dem Verband Fahrschulen bin ich an den Verein für Konsumentenschutz verwiesen worden, wo ich leider auch
keine Auskunft zu meiner Frage erhalten habe.
Ich bitte um Ihre Antwort und
verbleibe mit freundlichen Grüßen –
Erika Hütter