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Wahlrecht und Absonderung

Ein Freund wurde bei der Landtagswahl in Oberösterreich genau am Samstag vor dem Wahlsonntag aufgrund eines positiven PCR-Tests in Quarantäne geschickt. Daraufhin stellte ich mir die Frage, wie jemand in einem solchen Fall zu seinem Wahlrecht kommen könne?

Freunden, denen ich das erzählte, meinten lapidar: „Naja, Briefwahl halt.“ Nun rechnet ganz Oberösterreich nicht damit, plötzlich quarantänisiert zu werden, denn eine Briefwahl ist so kurzfristig natürlich nicht mehr möglich. Auch die fliegenden Wahlhelfer oder wie man sagt, die zu Bettlägerigen kommen, muss man zeitig vorher informieren. Andere meinten, das sei halt Pech, und verglichen es mit: „Wer einen Schlaganfall hat vorm Wählen, das ist halt höhere Gewalt.” Dies kam sogar von einem Arzt, der zwar angeblich viel auf Wahlen hält, aber darin keine Tragik sah.

Den gesamten Wahlsonntag telefonierte ich wie verrückt alle möglichen Stellen durch, aber am Sonntag ist niemand erreichbar, alles völlig ergebnislos, ohne Rückrufe.

Am Montag darauf telefonierte ich mit den Gesundheitsbehörden in Wels und in Linz und auch mit beiden Wahlbehörden, wie jemand zu seinem Wahlrecht käme, denn sogar in U-Haft müssen man wählen können dürfen, und Quarantäne sei keine höhere Gewalt.

Niemand wusste etwas, es wurde auch in den Medien nicht darüber berichtet. Volksanwaltschaft und ORF meinten, dass niemand vom Gebrauch seines Wahlrechtes abgehalten werden dürfe, denn das wäre ein Grund für eine Wahlanfechtung. Weder wird in Medien verbreitet, dass man sogar quarantänisiert wählen gehen dürfe, noch gibt es Konzepte, das kurzfristig möglich zu machen. Weder wissen die Gesundheitsbehörden, noch die Infostellen oder die Wahlbehörden rechtlich korrekt bescheid, d.h. mein Freund hätte die letzte Wahl zum oberösterreichischen Landtag anfechten können. Hat er aber nicht gemacht, der war schon fertig genug (im Übrigen eine 2-fach geimpfte Person). Weder Bürgeranwalt, ORF noch Volksanwaltschaft, hat das weiter interessiert.

Andreas

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