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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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und Rechtsstaatlichkeit

Die Omikron-Offensive oder im Osten nichts Neues

Das sind sie also, die neuen Regeln, die sich die „besten Köpfe des Landes“ (Zitat Nehammer) zum Schutze der Bevölkerung ersonnen haben. In einer mehrstündigen Sitzung wurden von der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) Einzelmaßnahmen in drei Kategorien beschlossen: Kontrollen und Strafen, Quarantäneregeln und Schutzmaßnahmen. Aber was ist neu und welche Fragen bleiben dabei offen?

Maßnahmen zu Kontrollen

Die neuen Maßnahmen zu Kontrollen und Strafen zielen darauf ab, die Einhaltung der 2G-Regel noch strenger zu überwachen und Verstöße strenger zu ahnden. Insbesondere Handel, Gastronomie und Tourismus sind hier gefragt. Im Handel sollen Einkaufswillige beispielsweise an zentralen Interaktionspunkten wie beispielsweise am Eingang oder an der Kassa auf ihren 2G-Status überprüft und entsprechend gekennzeichnet werden. Ob das mit bestehendem Personal bewerkstelligt werden soll oder eigene Sicherheitskräfte hinzugezogen werden, ist vorerst offen.

Bei schweren Verstößen (die noch nicht näher definiert sind) drohen Betretungsverbote (deren Gültigkeitsdauer nicht bekannt ist). Auch höhere Geldstrafen sollen verhängt werden. In welcher Höhe diese Strafen ausfallen werden, ist ebenfalls noch nicht bekannt.

Wir können diese Maßnahmen nur begrüßen. Die Wirksamkeit der 2G-Regel zeigt sich der Praxis eindeutig durch die Entwicklung der Infektionszahlen (Anzahl der PCR-Positiven) seit Einführung des Dauer-Hausarrests für Ungeimpfte. (Sarkasmus off)


Quelle: https://orf.at/corona/daten/oesterreich (Abfrage am 07.01.2021)

Interessant ist, dass fortan sämtliche Behörden angehalten sind, die Einhaltung der neuen COVID-Maßnahmen zu kontrollieren. Aber was bedeutet das für den Datenschutz? Ist jede Person, die bei einer Behörde arbeitet, automatisch berechtigt, meinen Impfstatus zu überprüfen?

Quarantäne neu

Mit den neuen Quarantäneregeln soll offensichtlich verhindert werden, dass kritische Infrastruktur zum Erliegen kommt. Wie sehen diese Regeln konkret aus? Wenn es nach der GECKO-Kommission geht, zählen Personen mit aufrechtem Impfstatus fortan nicht mehr als Kontaktpersonen. Auch Personen, die sich zum relevanten Zeitpunkt im Umfeld einer positiv getesteten Person befunden haben und dabei eine FFP2-Maske getragen haben, gelten nicht mehr als Kontaktpersonen. Der Nachweis dieses Sachverhaltes dürfte allerdings schwierig werden.

Bei allen anderen wird nun nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden. Sie gelten schlicht als Kontaktpersonen, dürfen sich aber ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test freitesten. Ausnahmen gibt es auch hier: Kontaktpersonen, die für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur erforderlich sind, können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen. Aber was ist mit Menschen, die in ihrer Arbeit überhaupt keinen persönlichen Kontakt zu anderen Personen haben und niemals positiv getestet wurden? Diese müssen wohl zuhause bleiben. Personen mit aufrechtem Impfstatus hingegen, die sich auch anstecken und das Virus weitergeben können, müssen sich gar nicht mehr testen. Alles klar soweit?

Schutzmaßnahmen

Um die Bevölkerung besser schützen zu können, wurde die Gültigkeitsdauer des Grünen Passes auf sechs Monate reduziert. Darüber werden sich insbesondere jene Bürgerinnen und Bürger freuen, denen durch die Impfung ein dauerhafter Schutz und ein freies Leben versprochen wurden. Wie viele Impfdosen es braucht, um dauerhaft geschützt zu sein, und wann das Abonnement endet, bleibt vorerst offen.

Aufgrund der hohen Wirksamkeit der Impfung müssen nun alle Personen, also auch jene mit aufrechtem Impfstatus im Freien (!) eine FFP2-Maske tragen, wenn sie den erforderlichen Mindestabstand von aktuell zwei Metern zu anderen Personen nicht einhalten können. Ob diese Maßnahme dazu beitragen soll, auf Versammlungen zusätzliche Einnahmen zur Kompensation verprasster Steuergelder in Form von Bußgeldern zu lukrieren oder eine bloße Schikane darstellt, um eben jene Zusammenkünfte zu verhindern, bleibt im Reich der Spekulationen aka. Verschwörungstheorien.

Und falls das alles noch nicht genug ist, dürfen Bundeländer bei Bedarf noch strengere Maßnahmen erlassen (an dieser Stelle ein schöner Gruß nach Wien).

Fazit

Ein Paradigmenwechsel in der Corona-Politik hat nicht stattgefunden. Unsere Regierung hat es in fulminanter Weise verabsäumt, auf die jüngsten Erkenntnisse zur Infektiosität und Gefährlichkeit von Omikron oder zur Effektivität von Lockdowns, Impfungen, Masken einzugehen. Ein Blick in andere Länder hätte gezeigt, dass sich sinnvolle Schutzmaßnahmen auch mit weniger Kollateralschäden umsetzen lassen. Wo sind Konzepte zur Gesundheitsförderung, zur frühzeitigen Behandlung, zum Schutz der Kinder vor psychischen und physischen Schäden und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte? Wo ist der offene Diskurs mit kritischen Stimmen? Wo findet eine kritische Bewertung von Nutzen und Nebeneffekten der bisher getroffenen Maßnahmen? Wo ist das Ziel der Maßnahmen beschrieben und wann werden sie beendet? Man scheint sich hier alle Wege offenzuhalten. Auch ein 5. Hausarrest wird vom Bundeskanzler nicht ausgeschlossen.

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