Ich bin blind und wollte vor einigen Tagen per „click and collect“ bei einem Elektrogeschäft in Wien (bin dort Stammkunde!) eine Batterie kaufen. Dem Laden war es erlaubt, vor dem Geschäft einen Tisch aufzustellen und Ware ins Freie zu bringen. Man musste nur anrufen, sagen was man wolle und es wurde herausgebracht (Lockdown November bzw. Dezember 2021).
Da es so kalt war und ich mir schwertat, die Münzen schnell und exakt mit den Fingern zählend aus meinem Börsel zu fischen, als Blinder, streckte ich meine Börse dem Verkäufer hin, immerhin war ich die Woche zuvor im Laden direkt (kein Lockdown) und bat ihn vertrauensvoll sich das Geld selber herauszunehmen. Er verweigerte dies mit der Begründung, es wäre ja Pandemie und er würde sonst gestraft werden, wenn er das täte.
Worauf ich widersprach, dass eine Hilfeleistung an einem Behinderten niemals bestraft würde (und man sich an Münzen auch nicht ansteckt, Schmierinfektion hat Hendrik Streeck bereits 2020 ausgeschlossen), nicht einmal von dieser Regierung! Zur Antwort bekam ich, dass ich froh sein solle, dass sie überhaupt offen haben dürfen, sonst würde ich die Batterie nicht bekommen (die es in jedem Supermarkt ja auch gibt)! Eine Dame war mir dann behilflich beim Abzählen des Geldes, das ich dann hinlegte und fragte: „Nun ist das jetzt so in Ordnung oder dürfen Sie meine Münzen auch nicht nehmen, soll ich zurücktreten (im Freien, windig, eiskalt!) damit Sie niemand strafen kann?“
Andreas