Aktuell liegen zwei Entwürfe für das Impfpflichtgesetz vor. Jetzt ist Ihre Stellungnahmen dagegen wichtig!
1.) Es gibt eine Regierungsvorlage, die zur Begutachtung mit dem Stichtag 10.1.22 ausgesendet wurde: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00164/index.shtml#
2.) Außerdem wurde von Abgeordneten der Regierungskoalition ein so genannter Initiativantrag eingebracht: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02173/index.shtml#
Diese Vorgangsweise hat aus Sicht von Rechtsexperten folgenden Hintergrund:
Aufgrund der zu erwartenden Fülle an Stellungnahmen aus der Bevölkerung besteht die „Gefahr“ (für die Befürworter…), dass das Gesetz nicht zeitgerecht in Kraft gesetzt werden kann. Wenn ein Gesetz zur Begutachtung ausgesendet wird, besteht nämlich die Notwendigkeit, die eingegangenen Stellungnahmen in der parlamentarischen Debatte zu berücksichtigen.
Der nunmehr eingebrachte Initiativantrag seitens der Abgeordneten der Regierungsparteien ermöglicht (trotz einer etwaigen Lawine an Stellungnahmen) eine schnellere Beschlussfassung.
Der Initiativantrag muss zunächst im parlamentarischen Gesundheitsausschuss behandelt und dann dem Nationalratsplenum zur Debatte und Beschlussfassung vorgelegt werden. Anschließend muss diese Vorlage noch vom Bundesrat beschlossen werden. Und zuallerletzt der Bundespräsident seine Unterschrift unter das neue Gesetz. Mit einer danach zu erfolgenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt würde das Gesetz dann endgültig in Kraft treten.
Laut vorliegenden Informationen ist ein Inkrafttreten des Gesetzes mit spätestens Mitte Februar „geplant“. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann – so der Plan, vom Gesundheitsministeriums die Aufforderung zur „Impfung“ verschickt werden.
Was können Sie tun, damit die „Impflicht“ nicht beschlossen wird? Wie können Sie Ihr demokratisches Recht mit „Mitsprache“ nutzen?
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Regierungsvorlage und zum Initiativantrag (siehe oben). Wichtig: Beachten Sie bitte Folgendes:
1) Fügen Sie ganz oben eine persönliche Formulierung ein. Damit vermeiden Sie, dass seitens der Beamten gesagt werden könnte: „Müssen wir nicht mehr bearbeiten. Die schreiben eh alle dasselbe.“ Die Stellungnahme ist also optimalerweise immer mit eigenen Worten zu beginnen bzw. mit eigenen Formulierungen zu gestalten. Das könnte aufgrund der zu erwartenden Fülle an Stellungnahmen zu Verzögerungen im Ablauf der Beschlussfassung führen.
2) Eine Stellungnahme sollte sich vorwiegend auf die Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte beziehen und keine medizinischen Bedenken (außer man ist vom Fach) beinhalten.
Unten angeführt ist dazu ein Text, der Ihnen als Inspiration und Hilfestellung dienen kann.
Bitte verbreiten Sie diesen Link samt Anregung, eine Stellungnahme abzugeben, nach Kräften. Eine große Anzahl an Stellungnahmen ist enorm wichtig!
Textvorschlag für die Stellungnahme
Folgenden Absatz sollte jede Stellungnahme enthalten (auch aufgrund eventueller rechtlicher Schritte in der Zukunft). Bereits abgegebene Stellungnahmen können korregiert und ergänzt werden.
Ich, [Name], lehne diesen Gesetzesentwurf zur [Covid-Impfung, bzw. betreffenden Namen einsetzen] zur Gänze ab. Er ist sofort und umgehend von der Regierung zurückzunehmen. Jede Abänderung ist nochmals einer Begutachtung zuzuführen.
Ein Textvorschlag unsererseits für die Stellungnahme:
Die Impfpflicht ist in keiner Weise vertretbar. Sie stellt einen massiven Eingriff in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, in die körperliche Unversehrtheit dar, ohne dass sie für den Schutz der Gesundheit der Gesellschaft oder der Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesens einen Vorteil böte. Sie stellt indirekt einen massiven Eingriff in die Erwerbsfreiheit dar, weil sie sich sehr stark und negativ auf die Möglichkeiten der Berufsausübung auswirken würde. Darüber hinaus ist es ethisch in keiner Weise vertretbar, die Menschen zu zwingen, sich einen nicht vollständig erprobten und nur bedingt – unter Annahme einer Notlage – vorläufig zugelassenen „Impfstoff*“ verabreichen zu lassen. Zudem weisen einige propagierte „Impfstoffe“ gegenüber anderen Impfstoffen und Arzneimitteln ein sehr ungünstiges Risikoprofil auf. (* Obwohl das Wort „Impfung“ von der Regierung ganz bewusst und wohl verharmlosend verwendet wird, sprechen seriöse Experten nicht von „Impfung“, sondern von einer Gen-Therapie).
- Die als „Impfstoffe“ bezeichneten Arzneimittel sind nicht ordnungsgemäß, sondern nur vorläufig und bedingt zugelassen. Sehr viele sehr wesentliche Risiken sind nicht überprüft. Die Nebenwirkungen, die bisher bekannt sind, übersteigen die Nebenwirkungen aller anderen in der Vergangenheit verwendeten Impfstoffe um ein Vielfaches und sind unter Umständen sehr gravierend bis tödlich.
- Die Arzneimittel bieten, im Unterschied z.B. zur Pocken- oder Masernimpfung, keine sterile Immunität, schon gar nicht mit nur einer Injektion. Jeder Infizierte, ob geimpft oder ungeimpft, kann erkranken und das Virus im gleichen Ausmaß weiter übertragen. Versprochen wird im Fall der Impfung lediglich ein milderer Verlauf. Dafür gibt es jedoch keine Evidenz und dies ist vor allem in Anbetracht der neuen Mutationen höchst zweifelhaft.
- In jedem Fall wirken die „Impfstoffe“ bestenfalls für wenige Monate. Es ist unbekannt, wie sich die Risiken mit der Zahl der Booster summieren und welche Wirkung dies auf das Infektionsgeschehen hat. Es ist bei den inzwischen zutage getretenen Impf-Nebenwirkungen und vielen, noch völlig unkalkulierbaren Risiken nicht vertretbar, die Menschen zu „Impf-Auffrischungen“ zu nötigen – alle paar Monate.
- Eine „Impfpflicht“ würde zudem sehr vielen Menschen, die aus guten Gründen nicht bereit sind, sich im Abstand weniger Monate Injektionen mit unbekannten Risiken und zweifelhaftem Schutz vor COVID-19 zu unterziehen, die normale Erwerbsausübung verunmöglichen.
- Das Gesetz treibt die Spaltung der Gesellschaft auf die Spitze, gefährdet den sozialen Frieden
- Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Grund für die doppelte Benachteiligung von Menschen, die nachweislich über Antikörper gegen SARS-CoV 2 verfügen, ohne einen Absonderungsbescheid oder einen PCR-Nachweis der Infektion vorweisen zu können, aufgrund ihrer Antikörper über ein erhöhtes Impfrisiko verfügen.