Die Drohkulisse wird weiter aufgebaut
Kaum ein Tag vergeht, an dem seitens der Regierung und den Unterstützern der aktuellen und geplanten Maßnahmen bei den Drohgebärden nachgeschärft wird.
Michael Ganner, Professor für Zivilrecht an der Uni Innsbruck, führte im Ö1-Mittagsjournal am 10.12. detailliert mögliche Rechtsfolgen für die Ungeimpften aus. Seiner Expertise nach würden Ungeimpften Schadenersatzklagen drohen, wenn sie Geimpfte anstecken, auch könnten Kassenärzte die Behandlung Ungeimpfter verweigern oder Vermieter gar Mietverträge kündigen. Strafrechtlich könnten gar Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung drohen, meinte auch der Grazer Medizinrechtsexperte Erwin Bernat.
Seit kurzem treibt die Covid-19-Variante „Omikron“ ihr Unwesen, in einer Pressekonferenz warnte Gesundheitsminister Mückstein vor einer neuerlichen CoV-Welle schon im Jänner, auch der ehemalige Gesundheitsminister Anschober rief angesichts dieser Lage via „ORF-Report“ zu einem Präventionsprogramm, namentlich zur dritten Impfung auf.
Wien hat für das Auftreten von Omikron-Fällen bzw. Omikron-Verdachtsfällen an Schulen strengere Regeln festgelegt. Gibt es in einer Klasse einen Omikron-Verdachtsfall oder einen bestätigten Fall, müssen Teile oder die gesamte Klasse als enge Kontaktperson (K1) für 14 Tage in Quarantäne. Ein früheres Freitesten ist nicht möglich.
In einem neuen Schulerlass wird u.a. festgehalten, dass an den Schulen „die Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche forciert werden“ soll. Dazu sollen sich die Direktionen mit den jeweiligen Schulärztinnen und -ärzten absprechen und geeignete Infoformate organisieren. Das Fernbleiben vom Unterricht für die Covid-19-Impfung wird gestattet.
Der neue Innenminister Gerhard Karner, der aktuell mit Antisemitismusvorwürfen und Kritik an dem von ihm in seiner Gemeinde eingerichteten Dollfuß-Museum konfrontiert ist, hat sich kürzlich via Medien bei all denen bedankt, die von einer Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen absehen und damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Polizei leisteten
Auch die Oppositionspartei NEOS spielt bei der weiteren Verschärfung von Maßnahmen kräftig mit. Deren Gesundheitssprecher Gerald Loacker fordert „3 G im öffentlichen Verkehr“, was aber derzeit vom Gesundheitsministerium noch mit der Begründung „dass der öffentliche Verkehr der Befriedigung zentraler Bedürfnisse – etwa zum Lebensmittelhändler – diene“ abgelehnt wird.
Die Widerstandsbewegung wächst und wächst
Es gibt auch noch Stimmen der Vernunft in diesen herausfordernden Zeiten. Juristen, darunter die Anwälte für Aufklärung oder der Strafrechtler Alois Birklbauer zweifeln an möglichen Schadenersatzklagen bzw. der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Ungeimpfte. Birklbauer dazu auf Ö1: „Es ist so, dass die Impfung zwar das Ansteckungsrisiko minimiert, nach derzeitigem Wissensstand aber nicht verhindert.“ Es sei daher schwer, daraus eine Strafbarkeit zu begründen, dass jemand nicht geimpft ist.
Zudem ist das Gesetz ja noch nicht beschlossen. Gesundheitsminister Mückstein hat dazu eine 4-wöchige Begutachtungsfrist anberaumt (Anm. diese ist im Gesetzgebungsverfahren zwar nicht verpflichtend, in Österreich war es aber bis vor der „Corona-Zeit“ üblich, dafür 6 Wochen zu veranschlagen), in der jeder Bürger und jede Bürgerin ihre Stellungnahme, z.B. über die Parlaments-Website, abgeben kann. Fristende ist der 10.1.2022.
Auch am vergangenen Wochenende fanden wieder zahlreiche Protestkundgebungen in Wien und anderen (Landeshaupt-)Städten statt. Die Beteiligung ist weiterhin hoch bzw. hat sich sogar nochmal gesteigert. Diese wurde sogar in den Mainstream-Medien kolportiert, es war von 44.000 Teilnehmenden an der Demo in Wien (nach 38.000 vor drei und 40.000 vor einer Woche) zu lesen, inoffiziellen Quellen zufolge darf man von einer bis zu zehnmal höheren Beteiligung ausgehen.
Eine wachsende Zahl von Ärztinnen und Ärzten stellt sich offen gegen die von der Ärztekammer publizierte Meinung zu den Maßnahmen und zur Impfung. In einem Brief an den Ärztekammerpräsidenten wird fundiert auf die aus Sicht der Unterzeichnenden „Behauptung“ von Szekeres eingegangen, der in einem Rundschreiben an die Ärzte am 2.12.21 folgendes geschrieben hat: „Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten“.
Diese Gegendarstellung zu diesen Ausführungen des Ärztekammerpräsidenten wurde auch bei einer internationalen Pressekonferenz, die am 14.12. am Platz der Menschrechte in Wien stattgefunden hat, detailliert untermauert. Es kamen u.a. Univ. Prof. Andreas Sönnichsen, FA für Innere Medizin, der Gerichtsmediziner Ao. Univ. Prof. Dr. Johann Missliwetz, DDr. Christian Fiala, Facharzt, Gründungs-Mitglied ICI, und Vizeparteiobmann MFG, Dr. Maria Hubmer-Mogg, Initiatorin von „Wir zeigen unser Gesicht – Ärzt*innen gegen Corona-Impfungen von Kindern“ sowie
Peter McCullough, MD und der belgische Virologe Geert van den Bossche zu Wort. Ein Mitschnitt der Veranstaltung wird zeitnah auf der Website der Initiative Corona-Info verfügbar sein.
Und auch am heutigen Mittwoch, 15.12., wird ab 13 Uhr vor den Landtagen in den Landeshauptstädten sowie in Wien wieder einiges los sein, wenn die Bevölkerung zum „Impfstreik“ bzw. zu Spaziergängen aufgerufen ist.