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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Aus einem Brief an die Ärztekammer

Meiner 84-jährigen Großmutter wurde kürzlich die Fortführung ihrer Schmerztherapie verwehrt. Sie hatte bereits einige Termine bei einer Orthopädin, einer Kassenärztin, da sie an großen Schmerzen leidet. Bei ihrem letzten Besuch wurde sie von der Ärztin aus dem Wartezimmer geholt und ihr mitgeteilt, dass sie eine Gefahr für die anderen Patienten darstelle, da sie – aus eigenem Wunsch – noch ungeimpft sei. Sie teilte ihr außerdem mit, dass sie die Schmerztherapie nicht fortsetzen werde, solange meine Großmutter nicht geimpft sei.

Meine Großmutter kommt ein ganzes Jahr nicht aus ihren vier Wänden, sie bekommt nur Besuch von PCR-getesteten Personen oder geimpften (und getesteten) Personen, testet sich selbst regelmäßig und stellt somit hundertprozentig keine Gefahr für andere dar.

Das Verhalten der Ärztin wird von uns als hochgradig diskriminierend eingestuft und entspricht nicht dem hippokratischen Eid. Das ist unterlassene Hilfeleistung. Meine Großmutter ist 84 Jahre, sie war dementsprechend verstört, als sie nach Hause gekommen ist und war sehr verzweifelt, da sie unter starken Schmerzen leidet.

Wir sind gottseidank auf diese Ärztin nicht angewiesen, wir stellen uns dennoch die Frage wie man auf diese Art und Weise mit einer alten Frau umgehen kann!

Es besteht in Österreich keine Impfpflicht! Daher fragen wir uns inwiefern dieses Verhalten von einem Kassenarzt geduldet werden kann! Das Verhalten der Ärztin ist kein Einzelfall!

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