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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Wieviel müssen wir uns gefallen lassen? – eine medizinisch-moralische Nachfrage

Skurrile Berichte reißen nicht ab, die wir vor zwei Jahren noch für unmöglich gehalten hätten. Fürsorge und Menschlichkeit wurden scheinbar in Gehorsam und Pflichterfüllung umbenannt. Auch der medizinische Bereich spielt hier gefügig mit. Da stellt man sich doch die Frage: Was darf man überhaupt noch? Und was muss man sich alles gefallen lassen?

Kerstin fühlt sich etwa eineinhalb Monate nach der zweiten Impfung sehr schlecht. Ihr erwachsener Sohn wählt den Notruf und spricht seine Vermutung aus, dass es sich um einen Schlaganfall handeln könnte. Die leidende 42jährige Frau wird ins Krankenhaus geführt – der Sohn darf nicht mitkommen –, wo ihr sofort ungefragt und auch ungewollt ein Stäbchen in die Nase gerammt wird. Kerstin erbricht sich viel, hat Schwierigkeiten zu sprechen und sich linksseitig zu bewegen. Die rasche Diagnose der Fachkräfte: Migräne. Man hängt sie an einen Tropf und stundenlang sieht niemand mehr nach ihr. Erst am nächsten Tag wird klar: Es ist ein Schlaganfall. Obwohl Kerstin sicher ist, dass dieser in direktem Zusammenhang mit der Impfung steht, wird darauf nicht eingegangen und schon gar nicht wird diese zufällige Erkrankung als Impfnebenwirkung gemeldet.

„Derartige Berichte schildern mir meine Patienten täglich. Viele Berufstätige leiden unter unerträglichen Diskriminierungen am Arbeitsplatz und befinden sich dadurch in Dauerstress. Dies bedeutet eine immense Herausforderung für uns Ärzte. Gerade jetzt sind wir aufgerufen, den Menschen in ihrer Not ärztlich und vor allem auch mitmenschlich beizustehen“, so das Statement des österreichischen Arztes, Gesundheitscoachs und Buchautors Dr. Gerhard Weiland.

Eine neue Sicht auf die Ärzteschaft beginnt

Unser ganzes Leben lang haben wir uns vertrauensvoll in die Hände von Ärztinnen und Ärzten begeben, wenn uns irgendein Unwohlsein gezwickt hat. Derzeit beginnt man – wohl zu Recht – zu hinterfragen, ob das zweifelsfreie, uns Laien als Geheimwissenschaft erscheinende Wissen der Ärztinnen und Ärzte vielleicht doch mehr Routine und weniger Einfühlungsvermögen ist. Es hat den Anschein, dass viele (auf keinen Fall alle) sich selbst so sehr auf ihren schulmedizinischen Unterricht verlassen, dass sie ihre medikamentösen und therapeutischen Maßnahmen nicht überprüfen und schon gar keine alternativen Methoden in Betracht ziehen.

Man folgt artig den Anweisungen der Ärztekammer

Als Hannes im vergangenen Jahr zu einer Fachärztin geht, um sich unter anderem eine Maskenbefreiung aufgrund eindeutiger gesundheitlicher Probleme ausstellen zu lassen, antwortet diese: „Davon weiß ich nichts. Die Ärztekammer hat mich darüber nicht informiert.“ Als er ihr sagt, er hätte es schriftlich, entgegnet sie schnippisch: „Das muss aber von offizieller Stelle kommen.“ Er zeigt ihr den mitgebrachten Ausdruck mit den Worten: „Ist die Website des Sozialministeriums offiziell genug?“ Daraufhin gibt sie sich geschlagen.

Hannes hatte den Vorteil des Überraschungsmoments, da zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer ärztlichen Maskenbefreiung noch nicht bis zu ihr durchgedrungen war. Jetzt allerdings sind Praxen vorbereitet und lehnen eine solche oft ab, ohne zu untersuchen, ob diese Vorschrift ihren Patientinnen und Patienten aufgrund medizinischer Vorerkrankungen tatsächlich schaden könnte.

Augenscheinlich hat man aber nicht nur Angst vor der Ärztekammer, sondern auch vor dem tödlichsten Virus aller Zeiten, der laut WHO 99 % der Bevölkerung nicht ernsthaft schadet. Während sich ein Arzt in früheren Zeiten bei – man könnte glauben – weniger schlimmen Erkrankungen, wie Cholera und Pest, mutig zu den Kranken wagte, um diese zu behandeln, muss man heute einen Test vorlegen, um zu bestätigen, dass man gesund ist, bevor man eine Arztpraxis betreten darf. Das gilt ebenso für Geimpfte, die sich berechtigterweise fragen, wofür sie sich haben impfen lassen.

Moralisch bedenklich ist das natürlich alles, aber ist es auch erlaubt?

Da ich mehr Empörung als Fachwissen zu diesem Thema beizusteuern habe, wende ich mich direkt an einen Arzt, der sich noch an den Ehrenkodex erinnert. Da aber Redlichkeit keine Charakterstärke mehr ist, möchte er lieber anonym bleiben. Schließlich hat er aufgrund ausgestellter Maskenbefreiungen zum Wohle seiner Patientinnen und Patienten bereits Post von der Ärztekammer erhalten, die ihn an seine Pflicht als ärztlicher Untergebener erinnerte, Befehle zu befolgen. Die Ärztekammer überschreitet hier aber ihre Befugnisse, da sie die Ausstellung von Maskenbefreiungen, die vom Ministerium offiziell genehmigt wurden, nicht behindern darf. All jene, bei denen diese Einschüchterungstaktik funktioniert, dürfen zwar die Ausstellung einer Maskenbefreiung verweigern, können aber bei Schädigung dafür belangt werden.

Ebenso wollen viele Mediziner Impfnebenwirkungen nicht wahrhaben oder gar bewusst verschweigen. In einem solchen Fall kann man sich als Patientin oder Patient selbst darum kümmern und sich an zentrale Meldestellen (Gesundheitsämter und Ministerium) wenden.

Ein PCR-Test darf auch von medizinischem Personal nicht ungefragt und schon gar nicht unerlaubt durchgeführt werden. Jeder Mensch hat das Recht, einen solchen Test abzulehnen und darf in einem gesundheitlichen Notfall dennoch nicht abgewiesen werden.

Auf meine Frage, wie gut eine Ärztin oder ein Arzt über Tests, Impfungen und eventuelle Nebenwirkungen informiert sein muss, erhielt ich folgende ehrliche Antwort: „Das ist tatsächlich eine echte Schwachstelle in unserem System. Ärzte sind verpflichtet, vor jedem Eingriff, d.h. auch vor jeder Impfung, eine umfangreiche Aufklärung über Nutzen und Risiko zu machen. Wir haben auch die Pflicht zur ständigen Weiterbildung. Diese wird jedoch überwiegend vom Mainstream organisiert. Und von dort kommen üblicherweise einseitige Richtlinien und State of the Art Anweisungen.“

Keine Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten

In diesem Zusammenhang erinnere ich an das Genfer Ärztegelöbnis, das frischgebackene Mediziner im Überschwang ihres anfänglichen Idealismus ablegen (Quelle: Österreichische Ärztezeitung Nr. 5 /10.03.2018):

  • Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
  • Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein.
  • Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
  • Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
  • Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung, soziale Stellung oder jegliche andere Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
  • Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
  • Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
  • Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
  • Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
  • Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
  • Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
  • Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
  • Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
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