3-G-Regel am Ort der beruflichen Tätigkeit
In einem offenen Brief an die Sozialpartner erläutert Dr. Michael Brunner warum er die 3-G-Regel am Arbeitsplatz für verfassungswidrig hält. Eine solche, schwerwiegend in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger/innen eingreifende Regelung muss bewiesen evidenzbasiert und rechtlich einwandfrei begründet sein.