- Ich hatte eine Bewerbung verschickt, als Redakteurin im Medizinbereich. Aufgrund zweier Autoimmunerkrankungen habe ich ein Maskenbefreiungsattest, welches ich als PDF mit angehängt hatte, und wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass das Tragen der anliegenden Maske leider überall im Gesundheitsbereich Pflicht sei. Man wird also tatsächlich als Mensch mit Maskenbefreiungsattest am Arbeitsmarkt als „zweitrangig“ behandelt. Und das, obwohl meine Qualifikation exakt diesem Job entsprach: Journalismus, Medizin und Pharmazie.
- Eine PR-Agentur in Wien bot mir Arbeit an, ich sollte gleich nächsten Montag beginnen. Als ich Auskunft über meinen Impfstatus gab, zogen sie das Angebot zurück, und gaben den Job einem anderen Kandidaten, der womöglich sogar weniger qualifiziert war, denn sie hatten sich, von drei Kandidaten in der Endauswahl, für mich entschieden.
- Im Flugzeug einer österreichischen Fluggesellschaft wollte die Stewardess mein Maskenbefreiungsattest sehen, welches ich ihr zeigte. Danach bekam ich einen Platz im letzten Eck des Flugzeugs, wie die Schwarzen im Bus in den USA in den 1940er Jahren. Dann sagte die Stewardess zu den Passagieren neben mir: „Damit Sie sich vor dieser Frau nicht fürchten müssen, sie hat ein Maskenbefreiungsattest und einen negativen PCR-Test.“
Spannend, in welcher Welt wir leben.