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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Warnung einer Mitarbeiterin im Gesundheitswesen gegen die Impfpflicht

Am Beispiel eines Landeskrankenhauses schildert eine langjährige, erfahrene Mitarbeiterin die „gezielte“ dramatische Zuspitzung in unseren Krankenhäusern und Spitälern. Ausgelöst durch bewusstes Managen der Corona-Begleitmaßnahmen in die falsche Richtung. Verschärft durch ein Weg-Testen und Weg-Impfen der wichtigsten Ressource: des Personals.

In folgendem Schreiben will Sie auf die Problematik einer Impfpflicht im Gesundheitswesen hinweisen:

Offenes Schreiben gegen die Impfpflicht

Eine Impfpflicht für Personen im Gesundheitswesen seitens eines Arbeitgebers, des Landes oder des Bundes würde die durch den Mangel an Pflegepersonen ohnehin bereits angespannte Situation in vielen Bereichen des Gesundheitswesens auf ein unerträgliches Maß verstärken und zu einem Kollaps des Gesundheitssystems führen. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten in allen Bereichen des Gesundheitssystems, unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen, würde nicht mehr gewährleistet sein.

Einerseits werden sich durch eine Impfpflicht junge, motivierte Auszubildende umorientieren und einen anderen Berufsweg einschlagen. Andererseits werden eine Vielzahl an erfahrenen und verantwortungsvollen Pflegepersonen mit einem Schlag – obwohl sie arbeiten wollen – nicht mehr arbeiten dürfen, und auch diese Pflegepersonen werden sich für einen Berufswechsel entscheiden.

Inzwischen wird mit unsauberen Mitteln versucht, Gesundheitspersonal zum Impfen zu „überreden“. Beispielsweise werden in allen Einrichtungen der AUVA seit Anfang August per Dienstanweisung – bei gleichzeitiger Androhung einer Entlassung – Teststrategien der aktuellen Covid-19-Öffnungsverordnung in übererfüllender Weise und ohne Zustimmung der Mitarbeitenden umgesetzt.

„Impfen oder Gehen“

Was passiert, wenn sich Personen im Gesundheitswesen für „Gehen“ entscheiden?
Wie sieht der Plan B aus?
Wo bleibt die Solidarität zum Gesundheitspersonal?

Die Entscheidung ist eine höchstpersönliche, die akzeptiert werden muss.

Die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte gelten für ALLE Personen, auch für Gesundheitspersonal. Dabei ist das Recht über seinen Körper selbst zu entscheiden das höchste Gut.
Wertvolle und verantwortungsbewusste Pflegepersonen entscheiden sich nach gründlicher Überlegung und dem Abwägen von persönlichem Nutzen und Risiko sowie nach Überprüfung der aktuellen Datenlage aus heutiger Sicht gegen eine Impfung, was ihr gutes Recht ist.

Alle am Markt befindlichen Impfstoffe bieten keine sterile Immunität gegen Covid-19, daher ist auch eine Übertragung des Virus durch geimpfte Personen möglich. Das Argument des Fremdschutzes und der besonderen Fürsorgepflicht gegenüber einer vulnerablen Gruppe von Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, überzeugt daher nicht.

Allen Impfstoffen wurde eine bedingte Marktzulassung – als Reaktion auf eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit – erteilt. Studienergebnisse müssen nachgereicht werden, wir befinden uns in einer groß angelegten, jedoch nicht mehr kontrollierbaren Feldstudie und es häufen sich Meldungen und Nachweise über Nebenwirkungen, die auch in den Anwendungshinweisen der verschiedenen Impfstoffe ihren Niederschlag finden.

Hier einige wesentliche Punkte, die noch nicht geklärt sind und die es abzuwarten gilt (Auszüge aus diversen aktuelle Fachinformationen der Impfstoffe):

  • Es wurden bisher keine Wechselwirkungsstudien mit anderen Arzneimitteln und/ oder mit anderen Impfstoffen durchgeführt.
  • Fertilität: hier liegen bisher nur tierexperimentelle Studien vor. Dies ist besonders kritisch zu sehen, da ab 1. September 2021 für einige Gesundheitseinrichtungen bei Neueinstellung eine Impfung Voraussetzung ist. Dadurch könnten in erster Linie „junge“ Personen Schaden nehmen.
  • Schwangerschaft: ebenfalls nur begrenzte tierexperimentelle Studien vorliegend. Hierfür gibt es zwar seitens des nationalen Impfgremiums eine Empfehlung, jedoch wird in der Einverständniserklärung, die der zu Impfende unterschreiben muss (6.5.2021) auf die „off-label-use“ Anwendung hingewiesen.
  • Stillzeit: keine Angaben
  • Keine Bewertung der Wirksamkeit, Sicherheit und Immunogenität der Impfung bei immungeschwächten Personen
  • Keine Angaben über die Dauer der Wirksamkeit der Impfung
  • Keine Durchführung von Gentoxizitäts – und Karzinogenitätsstudien
  • Kein Nachweis über die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei unter 16-jährigen Kindern und Jugendlichen

Gleichzeitig werden immer mehr Nebenwirkungen bekannt und sind auch bereits dokumentiert:

  • Thrombosen: beispielsweise gibt es daher in Deutschland im Gegensatz zu Österreich seitens der STIKO keine Empfehlung für Vektorenimpfstoffe bei unter 60-jährigen
  • Kapillarlecksydrom
  • Guillain-Barré-Syndrom
  • Zurzeit werden Herzmuskelentzündungen und Menstruationsstörungen als mögliche Nebenwirkung seitens der EMA untersucht.
  • Weitere werden folgen…

Nach dem Nürnberger Kodex ist daher die absolute Freiwilligkeit Voraussetzung für diese Impfung und jegliche Druckausübung, auch beispielsweise psychischer Druck durch die Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes, ist verboten.

Ebenso hat sich der Europarat in seiner Resolution 2361 (2021) bereits am 27.01.2021 klar gegen eine Diskriminierung von nicht geimpften Personen ausgesprochen.
„7.3.1.dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“

Vor einem Jahr „Systemerhalter“ und beklatscht und jetzt bevormundet und am Arbeiten gehindert!
Wer wird für diese Entscheidung am Ende bezahlen?

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