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Steindl: Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein!

Mantel des Schweigens wird über Impfschäden gebreitet

Linz/Grieskirchen: Mag. Andrea Steindl ist Rechtsanwältin in Grieskirchen (OÖ) und Mitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte sowie des Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschusses (ACU) in Österreich. Sie betreut derzeit hauptsächlich Fälle potentieller Schäden durch die Injektion gegen Covid-19 bei Erwachsenen. Wenn nun auch Kinder durchgeimpft werden sollen, wird sie möglicherweise bald auch ganz junge Klienten vertreten. Einer ihrer Kritikpunkte ist die mangelnde Aufklärung der zu impfenden Personen durch die Ärzte. RESPEKT hat Sie dazu interviewt.

RESPEKT: Warum engagieren Sie als Juristin sich gegen die aktuelle Corona-Politik?

MAG. ANDREA STEINDL: Wir Rechtsanwälte kritisieren diese Impfkampagne der letzten Monate. Den Menschen wird suggeriert, dass jeder sich impfen lassen solle, dass die Impfung wirksam und sicher sei. Dabei werden einige wesentliche Fakten nicht genannt. In den vergangenen Monaten wurden wir immer wieder von Betroffenen kontaktiert, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben. Deshalb haben wir auf der Homepage des ACU vergangenen März ein Portal gegründet. Hier können sich Betroffene melden, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Injektion gegen Covid-19 gesundheitliche Probleme erlitten haben. Mittlerweile haben sich bereits rund 250 Personen bei uns gemeldet. Als Juristin würde ich einen Großteil der gemeldeten Fälle als mittel bis sehr schwerwiegende Beeinträchtigungen deklarieren.

Wer sind die Personen, die Sie kontaktieren, und von welchen vermuteten Nebenwirkungen sind diese betroffen?

Erschreckend für mich persönlich ist, dass sich vor allem junge Menschen melden. In unserem Formular wird auch das Alter abgefragt, das heißt, wir haben einen recht guten Einblick, um welche Personen es sich handelt. Wir bekommen Meldungen von epileptischen Anfällen, Lähmungen am gesamten Körper, sehr häufig Gesichtslähmungen, Herzrhythmusstörungen, Sehverlust, Herzmuskelentzündungen, sowie Autoimmunerkrankungen, Gürtelrose …. Es handelt sich also um viele verschiedene vermutete Nebenwirkungen, von denen uns berichtet wird.

Was unternehmen Sie in solchen Fällen?

Vor allem helfen wir den Menschen zunächst, die Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu erstatten. Was für mich als Juristin persönlich auch sehr erschreckend ist: Häufig erzählen die Menschen, die sich an uns wenden, dass noch keine Meldung gemacht wurde, obwohl die Ärzte nach dem Arzneimittelgesetz dazu verpflichtet sind. Wir helfen dann dabei, dieses Formular auszufüllen. Das können auch die Patienten selbst oder Angehörige machen, das muss nicht unbedingt der Arzt tun, obwohl er dazu verpflichtet wäre. Von diesen rund 250 Fällen, die uns bis jetzt im Impfschadenportal bekannt sind, sind nur einige wenige von Ärzten gemeldet worden. Den Rest haben wir dann mit den Betroffenen nachgemeldet. Die Dunkelziffer dürfte hier sehr, sehr groß sein.

Sie haben eingangs erwähnt, dass den Personen, die sich impfen lassen möchten, wesentliche Fakten vorenthalten blieben. Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich gemacht?

Was ich persönlich sehr bedenklich finde, ist, dass die Betroffenen von mir als Juristin zum ersten Mal erklärt bekommen, dass es für die verwendeten Substanzen bislang nur eine vorläufige Zulassung gibt, dass die Studien über Wirksamkeit und Sicherheit noch nicht abgeschlossen sind, dass wir nichts über allfällige mittelfristige bzw. Langzeitfolgen wissen, der Begriff Nutzen-Risiko-Verhältnis wird erstmals erörtert … Also das sind eigentlich Dinge, die der impfende Arzt im Aufklärungsgespräch alle ansprechen müsste, und zwar zwingend. Der verpflichtende Hinweis auf die bedingte Zulassung ist auch in der diesbezüglichen Verordnung der Europäischen Gemeinschaft festgehalten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für unzureichend aufgeklärte Impfgeschädigte?

Zum Thema Aufklärung sind dann wir Juristen gefragt. Die Betroffenen, die sich bei uns gemeldet haben, wurden großteils nicht aufgeklärt. Daran knüpfen sich dann natürlich Haftungsfragen für den Arzt. In dieser Hinsicht kann ich nur an die Ärzte appellieren, umfassende Aufklärungsgespräche zu führen. Wir haben hier eine sehr strenge Judikatur des Obersten Gerichtshofes. Wenn es dem Geimpften am Ende des Tages gelingt, nachzuweisen, dass er sich nicht hätte impfen lassen, wenn er diese Fakten alle gekannt hätte, dann wird meiner Meinung nach dieser Arzt auch zur Haftung herangezogen werden können. Das ist auch für die Geschädigten eine sehr wichtige Haftungsgrundlage, weil das Impfschadengesetz an sich keine ausreichende Grundlage bietet. Das Impfschadengesetz sieht nur einen pauschalen und keinen umfassenden Schadenersatz für sämtliche Schäden, die erlitten wurden, vor.

Welche Risiken könnte es Ihrer Meinung nach mit sich bringen, dass nun auch Kinder und Jugendliche durchgeimpft werden sollen?

Die Dinge, die wir bereits von Erwachsenen wissen, werden auch in Bezug auf die Kinder ein großes Thema sein. Kinder können nach Ansicht, wie sie derzeit vertreten ist, ja bereits ab 14 selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen möchten. Diese Ansicht ersuche ich wirklich zu hinterfragen und appelliere hier auch an die Juristen, sich intensiv mit der Impfung zu beschäftigen. Meiner Ansicht nach kann man nicht davon ausgehen, dass es sich dabei um eine übliche medizinische Behandlung handelt, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Ich bezweifle sehr stark, dass unsere Kinder und Jugendlichen die Tragweite der Impfung wirklich erfassen und dementsprechend eine Entscheidung treffen können. Auch hier ist natürlich der Arzt gefragt, der entsprechend aufklären und sich darüber ein Bild machen muss, ob der Betroffene überhaupt entscheidungsfähig ist. In dieser Hinsicht gehe ich sogar so weit, man müsse auch die Zustimmung eines Elternteils einholen, weil bei einer Behandlung, wenn sie mit schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigungen verbunden ist, zwingend der gesetzliche Vertreter mitentscheiden muss. Man könnte auch diskutieren, ob überhaupt Einwilligungsfähigkeit gegeben ist, zumal die Studien noch nicht abgeschlossen sind. In derartigen Fällen ist § 42 Arzneimittelgesetz anwendbar, und demnach wäre eine Einwilligung im Hinblick auf die Injektionen gegen Covid-19 überhaupt nicht möglich. Bei all den Ungewissheiten im Zusammenhang mit diesen Substanzen halte ich es für juristisch sehr, sehr hinterfragenswert, die Kinder mir nichts, dir nichts selbst entscheiden zu lassen.

Haben Sie Bedenken, dass sich Kinder und Jugendliche aus falschen Beweggründen für die Impfung entscheiden könnten?

Die Kinder wollen ja, dass alles vorbei ist, und dass die Maßnahmen aufgehoben werden. Wie bei vielen Erwachsenen auch befürchte ich, dass es dazu kommen wird, dass die Kinder sagen: „Ich möchte mich impfen lassen, weil ich wieder ausgehen und mich mit Freunden treffen möchte, ohne irgendwelche andere Maßnahmen einhalten zu müssen“. Das ist keine Grundlage, eine medizinische Entscheidung zu treffen, die sich auf das restliche Leben auswirken kann.

Danke für Ihr Engagement und das interessante Gespräch.

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