Ein Kommentar. Bild: APA
Am Anfang vieler Hoppalas steht ein „zu schnell“. Ein „zu sicher“. Eine Unbedachtheit, der Schamesröte folgt. Ein Tritt ins Fettnäpfchen von Vorurteilen. Nachträglich peinlich. Möglicherweise auch bei Armin Wolf der Fall, als er auf Twitter das von namhaften Rechtsanwälten und Medizinern veröffentlichte ganzseitige Inserat flapsig als „Corona-Leugner-Inserat“ bezeichnete.
Darf ein hoch angesehener Journalist und Social-Media-Experte alles sagen und schreiben? Mit flotter Lippe und flinken Fingern alles be- und verurteilen? Unabhängig davon, ob im Lichte der Scheinwerfer des öffentlich-rechtlichen ORF oder als Privatmann.
Fragen, die eine Grundsatzdebatte über die Qualität des Journalismus und der journalistischen Verantwortung von Führungskräften im Medienbereich auslösen könnten. Auslösen sollten. Denn dank Corona wurden so manche Untiefen deutlich. Auch für nicht im System verhaftete Beobachter und Konsumenten der Medien-Branche.
Vierte Gewalt – die Presse
In einem Land mit offizieller Gewaltentrennung kommt der Vierten Gewalt – der Presse und den Medien, eine überragende Bedeutung zu. Diese sollten ein Garant für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sein. Quasi als „Kontrollorgan und Aufsichtsrat“ den anderen „Gewalten“, also der Exekutive, Legislative und Judikative, auf die Finger schauen. Stellvertretend für den Bürger, der zwischen den Wahlterminen mehr oder weniger machtlos ist.
Man darf sich fragen, welches Medium und welche Journalisten glauben, diese Aufgabe wahrgenommen zu haben, wer vorurteilsfrei über Pro und Contra-Positionen informierte, wer Befürworter wie Kritiker gleichermaßen zu Wort kommen ließ?
Es müssen außerdem Fragen dazu erlaubt sein, ob SARS-CoV-2 alle Zwangsmaßnahmen – bis hin zur Impfpflicht für Pädagogen und Menschen im medizinischen Bereich – rechtfertigt? Ob Bundesländer wie Niederösterreich hier eine zweifelhafte Vorreiterrolle spielen dürfen, ohne dass kritische Stimmen aus der Medizin oder Lehrerschaft zu Wort kommen können?
Zwangsmaßnahmen und Druck
In Österreich wurden demokratische Grund- und Freiheitsrechte ohne Wimpernzucken langfristig außer Kraft gesetzt. Gestrichen und in eine Dauerschleife aus Versprechungen auf Lockerungen und nicht evidenzbasierter Vermutungen entsorgt. So etwas ist langfristig nur möglich, wenn Medienverantwortliche auf Dauer – durch Versprechungen und nicht evidenzbasierte Vermutungen ruhiggestellt werden. Plus Inseratensegen und Förderregen.
In so einem Klima fällt es leicht, jene kritischen Stimmen mundtot machen zu wollen. Oder – noch effizienter – diese überhaupt zu ignorieren, die auch die bislang tabuisierten Seiten der nun seit eineinhalb Jahren praktizierten Zwangsbeglückung durch Verbote, Gebote und Druckausübung aufzeigen wollen. Und könnten.
Da ist man sehr schnell und zielsicher mit Bezeichnungen wie „Corona-Leugner, Aluhut-Träger, Verschwörungstheoretiker oder Rechtsradikaler“ zur Stelle.
All die Vorzeigeliberalen, freiheitsliebenden Systemanalytiker und kunstsinnigen Eliten, die bis Corona zu Freude vieler immer wieder gastkommentierend unterwegs waren, schweigen. Weiterhin und konsequent.
Umso wichtiger das Corpus Delicti von Herrn Armin Wolf, der in einem Twitter-Eintrag das Inserat über eine differenzierte und kritische Annäherung an das Masken- und Test-Thema als „Corona-Leugner-Inserat“ bezeichnete. Von renommierten Rechtsanwälten und Medizinern als Diffamierung und Verunglimpfung empfunden – und nun geklagt.
Berufsethos und Bekanntheitsgrad
Man darf auf den Ausgang des Verfahrens gespannt sein. Auf den Richterspruch – und die hoffentlich damit einhergehende Debatte über journalistische Verantwortung und Berufsethos.
Ein Journalist, der mit großer Wahrscheinlichkeit über höhere Bekanntheitswerte verfügt als 95 Prozent der im Parlament vertretenen Politik- und Parteidiener, muss und darf damit rechnen, genauso sanft oder hart angegriffen zu werden, wie er es tut. Täglich – vor einem Millionenpublikum.
Bei einem solchen Kaliber kann auch keine (eventuell strafmindernde) Trennlinie gezogen werden zwischen dem Privatmann Wolf und dem ORF-Anchorman Wolf. Als kritischer, reflexionsstarker, Worte wie auch Dialektik des Aus- und Befragens perfekt beherrschender ORF-Vorzeige-Mann ist ihm diese „Corona-Leugner-Diffamierung“ nicht einfach passiert.
Nie und nimmer.
Ein Journalist seiner Klasse wiegt jedes Wort, bevor er es auf die Waage seines Wahrheitaltars legt. Er beherrscht sich und seine Wortwahl in jeder noch so stressigen Situation. Dieser Journalist machte in den vergangenen Monaten durch die Auswahl von Interviewpartnern und Themensettings aber auch keinen Hehl daraus, auf der Seite der Befürworter aller Maßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 zu stehen. Ohne Wenn und Aber…
Qualität von Medienmachern
Es gab einmal ORF-Generalintendanten, die Tiger genannt wurden – mit mutiger Haltung nach innen und außen. Und es gab Chefredakteure und Herausgeber, die die Stirn hatten, zum Minister-Rauswurf aus einem Bundesland aufzurufen (Schiffstaufe Fußach, Vorarlberg) oder keinerlei Angst vor dem „Presseförderungs-Liebensentzug“ durch die Regierung hatten – und couragiert auf der Seite der nicht so Mächtigen standen, wie etwa in Hainburg. Sentimentale Erinnerungen an vergangene Zeiten?
Mitnichten. Dennoch ist die Auswahl bewusst erfolgt, um keinen derzeit Aktiven zu nahe zu treten. Vor allem aber auch deshalb, weil es im Journalismus um das geht, was diese drei „Medienereignisse“ auszeichnet: Haltung, Zivilcourage, Balance im Pro & Contra, Redlichkeit. Journalistisches Ethos und ethisches Verhalten haben kein Ablaufdatum. Sie gelten heute genauso wie vor Jahren. Auch wenn sie scheinbar eine Rarität geworden sind.
Der Qualitätsverlust schmerzt. In jedem Fall. Vielleicht hat es aber auch dieses Schocks bedurft, dass die gegenwärtige Qualität in der Journalistenausbildung, in der journalistischen Berufsausübung und bei den Heraus- und Geldgebern zum Gegenstand einer vertiefenden Analyse wird. Zu einem breiten Diskurs führt. Das haben sich nicht nur die Medienkonsumenten, sondern auch jene Journalisten verdient, die trotz Corona Haltung, Zivilcourage und Redlichkeit wahrten.
Für den Ausgang der Klage im Diffamierungsfall Wolf ist jedenfalls eine monetär-virtuelle Höchststrafe zu wünschen. Wie immer der Richterspruch lauten wird. Warum? Weil dieser Betrag und noch viel mehr jenen betroffenen Eltern übergeben werden sollte, deren Kinder in den letzten 15 Monaten in der Kinderpsychiatrie landeten, weil sie den Masken- und Testzwang, die Isolation und den Verlust von Freunden, den Ausfall schulischer und sportlicher Geborgenheit psychisch nicht verkrafteten.
Nur ein kleiner Trost, aber eine unverzichtbare Geste der Solidarität!