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Impfstoff-Hersteller plaudert aus dem Nähkästchen

Es wird eng für mich und viele andere „Verschwörungstheoretiker, Aluhutträger, Rechtsradikale, Covidioten, …“. Meinen Sommerurlaub habe ich dieses Jahr recht spät (eigentlich fast schon Herbst) angesetzt und noch nichts gebucht. Mal sehen, was dann möglich ist. Ich bin ja eh ein spontaner Typ. Aber einmal abgesehen von meiner Bewegungsfreiheit im privaten Bereich …

In der Arbeit ist es mir bislang gelungen, der Frage „Bist du schon geimpft?“ auszuweichen. Zwei Mal wöchentlich muss ich allerdings den Nachweis erbringen, dass ich „negativ“ bin. Okay, gehe ich also zum Nasenbohren. Die Apothekerin meines Vertrauens ist eh immer sehr sanft mit mir.

Ab September – so wird jedenfalls gemunkelt – sollen die Tests allerdings auf Kosten der „Testwilligen“ erfolgen. Wie die Preisgestaltung dann aussehen wird, ist anscheinend noch nicht definiert. Eine Berechnung, was mich die Selbstbezahlung der Tests künftig kosten würde, damit ich zur Arbeit „darf“, mache ich deshalb noch nicht. Aktuell kassieren Apotheken beispielsweise jedenfalls derzeit laut Auskunft der Apothekerkammer vom 9. Juli 2021 pro Antigen-Test 25 Euro. Das bezahlen Sie, liebe Leser und ich mit unseren Steuerabgaben. Was kost‘ die Welt?

Viele meiner (bald) geimpften Bekannten berichten, sie hätten sich (oder haben es vor) sich nur deshalb impfen zu lassen, damit sie „reisen/zum Wirten können bzw. ihre Ruhe haben“. Das finde ich jedoch äußerst bedenklich. Hier einige eigene Aussagen des Impfstoff-Herstellers Biontech-Pfizer1:

  • „Es ist nicht möglich, die nachhaltige Wirksamkeit über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten zu beurteilen.“
  • „Eine größere Anzahl von Personen mit hohem Covid-19-Risiko und höheren Infektionsraten wäre erforderlich, um die Wirksamkeit des Impfstoffes gegen die Sterblichkeit zu bestätigen.“
  • „Daher war die Studie nicht darauf ausgelegt, den Nutzen bei Personen mit einer früheren SARS-CoV-2-Infektion zu bewerten.“
  • „Derzeit liegen keine ausreichenden Daten vor, um Schlussfolgerungen zu ziehen, wie beispielsweise Kinder unter 18 Jahren, schwangere und stillende Personen sowie immungeschwächte Personen …“.
  • „Das Risiko einer durch Impfung verstärkten Erkrankung – verbunden mit möglicherweise nachlassender Immunität– bleibt jedoch unbekannt.“
  • „Die Daten sind beschränkt auf die Wirkung des Impfstoffs gegen die Übertragung von SARS-CoV-2 bei Personen, die sich trotz Impfung infiziert haben.“

Dafür aber sollen wir als Versuchskaninchen herhalten und eine laaaange Liste an Nebenwirkungen in Kauf nehmen (Langzeitwirkungen können ja noch gar nicht erhoben werden). Von „normalen, geringfügigen“ Impfreaktionen, wie Kopfweh, Schmerzen an der Einstichstelle, Übelkeit etc. sei einmal abgesehen.

Hier ein paar Beispiele lt. Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG, Stand 25. 06. 2021)2:

  • „Bei 87 Patienten wurde eine Faszialparese bzw. eine orale Parästhesie gemeldet.“
  • „Dem BASG wurden 141 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer COVID-19-Impfung gemeldet.“
  • „Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat die dazu vorliegenden Daten aus der EU und Großbritannien zu diesen sehr seltenen Blutgerinnungsstörungen (…) nach COVID-19-Impfungen evaluiert und sieht einen Zusammenhang zwischen den Blutgerinnungsstörungen und der COVID-19-Impfung von Astra Zeneca und Janssen.“
  • „Bisher wurden in zeitlicher Nähe zu einer COVID-19-Impfung 29 Fälle einer Herzmuskelentzündung gemeldet.“
  • „Bei 157 Patienten wurden die Nebenwirkungen als lebensbedrohend gemeldet.“

Dieser Artikel wurde der Plattform RESPEKT zur anonymen Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Quellen: 

1 https://www.fda.gov/media/144245/download

2 BASG Nebenwirkungsmeldungen 27.12.2020-25.06.2021

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