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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Grüner Pass und Digitales grünes Zeugnis der EU – Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Geistlinger (Völkerrechts-Experte Österreich in Salzburg)

Die Einführung des österreichischen grünen Passes, der mit dem Digitalen grünen Zertifikat der EU gekoppelt wird, bedeutet eine Pervertierung der Bewegungsfreiheit der EU-Bürgerinnen und Bürger. Das Europäische Parlament und der Europarat haben sich auf eine Verordnung geeinigt, die sich auf Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) stützt.

Art. 21 Abs. 1 AEUV lautet folgendermaßen: „Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.“[1] Vor Beginn der Covid-19 Pandemie hat dies innerhalb der Mitgliedstaaten der EU, die zum Schengenraum gehören, bedeutet, keine Passkontrolle, freie Fahrt in jeden dieser Staaten. Hinsichtlich der Nicht-Schengenstaaten hat es bedeutet, Passkontrolle, aber ansonsten ebenfalls freie Fahrt.

Nunmehr stützen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten gerade auf dieses Recht zur Bewegungsfreiheit, um ein zusätzliches Dokument als Voraussetzung der Bewegungsfreiheit einzuführen, das digitale grüne Zeugnis.

Anstatt Reisefreiheit wiederherzustellen, wie sie vor der Covid-19-Pandemie bestand, wird die sogenannte Reisefreiheit zukünftig nicht nur an einen Reisepass, sondern zusätzlich an dieses digitale grüne Zeugnis gebunden sein. Dieses Erfordernis überdauert das Ende der Covid-19-Pandemie. Artikel 15 des Verordnungsentwurfs, dem das Europäische Parlament schon zugestimmt hat, sieht nämlich vor, dass das Erfordernis eines digitalen grünen Zeugnisses aufrecht bleibt, bis der Generalsekretär der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärt hat, dass die Covid-19-Pandemie beendet ist. Aber auch dann wird die Verpflichtung zur Vorlage eines solchen Zertifikats nur vorübergehend ausgesetzt und die Kommission wird ermächtigt, die Vorlagepflicht wieder in Gang zu setzen, wenn eine erneute Welle SARS-Cov-2, eine Variante davon oder eine ähnliche Infektionskrankheit auftaucht, die der Generalsekretär der WHO zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (Epidemie/eventuell Pandemie) erklärt.

Die Erklärung des Endes der derzeitigen Pandemie kann, wenn überhaupt, frühestens für 2022 erwartet werden. Für das digitale grüne Zeugnis kommt es dementsprechend im günstigen Fall zu einer Unterbrechung mit jederzeitigem Wiederaufleben, im ungünstigen Fall nicht einmal zu einer Unterbrechung. Das nennt man also die neue Bewegungsfreiheit innerhalb der EU.


[1] https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:12012E/TXT:de:PDF

Bild

Daniel Schludi / Unsplash

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