Bei einem Termin bei einem allseits bekannten Dienstleistungsunternehmen, das in Österreich die Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts erfüllt, wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht nur des Hauses verwiesen, sondern auch der Termin als versäumt notiert werden würde, sollte ich beim nächsten Termin mit Maskenbefreiungsattest erscheinen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Geldleistung entzogen wird.
Das Dienstleistungsunternehmen verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs vom 12.05.2021, das besagt, dass Atteste von einigen Ärzten (etwa Dr. Peer Eifler) ungültig seien.
Das Dienstleistungsunternehmen hat etwas später nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung eingelenkt und ich darf nun doch mit einem Faceshield zum Termin kommen. Das sei aber eine Ausnahme und als Kulanz von Seiten des Dienstleistungsunternehmens anzusehen.