Am 04.02.2021 war Weltkrebstag. Aus diesem Grund enthielt die „Kleine Zeitung“ einen Artikel über die Handhabung der Krebsvorsorge. In dem Artikel wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Krebsdiagnosen zurückgegangen seien, da Krebs nicht erkannt oder erst später diagnostiziert wurde. Dies führte dazu, dass die Erkrankung schon weiter fortgeschritten und die Prognose eine schlechtere war. Krebshilfepräsidentin Erika Richtig begründete die verspäteten Diagnosen in ihrem Interview auch damit, dass Menschen Vorsorgeuntersuchungen ausfallen ließen oder aus Angst vor einer Ansteckung eine Untersuchung aufgeschoben haben.
Aufgrund eines Mammakarzinoms, das 2016 diagnostiziert worden war, hatte ich am 07.05.2020 meine jährliche Kontrolluntersuchung in einer Universitätsklinik. Der Termin war am 16.04.2019 festgelegt worden. Aufgrund der damals geltenden Maßnahmen (Lockdown) erkundigte ich mich etwa eine Woche vor dem Termin, unter welchen Voraussetzungen ich zu Kontrolluntersuchungen kommen kann bzw. soll. Meine Frage wurde damit beantwortet, dass geplant war, mich telefonisch zu kontaktieren, da der Termin verschoben werden müsse. Das war grundsätzlich kein Problem und verständlich. Allerdings wurde der Termin um elf Monate auf den 06.04.2021 verschoben.
Am 16.03.2021 erhielt ich einen Anruf, durch dem mir mitgeteilt wurde, dass ich am Tag der Nachsorge nicht in die Klinik kommen soll. Die Nachsorge erfolge telefonisch. Dazu erfolge in der Woche der Nachsorge (06. bis 09.04.) zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr ein Anruf. Der tatsächliche Anruf ging am 31. März 2021 (um 14:30 Uhr) ein. Es wurden einige Fragen zu meinem Befinden gestellt, die meinerseits kurz beantwortet wurden. Abschließend erfolgte die Frage, ob die jährliche Nachsorge weiter in Anspruch genommen werden soll. Da ich dies verneinte, teilte man mit, dass kein Termin vereinbart werde.
Für den 09.02.2021 war ein Termin für die Nachsorgeuntersuchung in einer anderen Universitätsklinik vereinbart worden. Am 18.12.2020 erfolgte ein Anruf, dass dieser Termin telefonisch durchgeführt werde. Während des Telefonats am 09.02.2021 wurden diverse Fragen zu meinem Befinden und zu den Untersuchungen (Kontrolle, Frauenarzt, Mammographie) seit dem letzten Termin am 4.02.2020 gestellt. Abschließend erfolgte die Erinnerung, dass weiterhin jährliche Untersuchungen im niedergelassenen Bereich wahrgenommen werden sollen. Eine Nachsorgeuntersuchung im LKH-Universitätsklinikum sei nicht mehr erforderlich. Der Befund zu dieser „Nachsorgeuntersuchung“ wurde nach zweimaliger Nachfrage schließlich am 17.03.2021 übermittelt.
Es stellt sich daher die Frage, ob verspätete Diagnosen tatsächlich mit der Angst von Menschen vor einer Ansteckung zu tun haben oder nicht eher daraus resultieren, dass diese Menschen teilweise keine Möglichkeit bekommen, sich untersuchen zu lassen.
Abschließend noch ein Hinweis zur Behandlung krankenversicherter Personen: Am 26.03.2021 konnte bei der Apotheke die Herausgabe der Gratistests nicht erfolgen, da nach der Identifikation mit der E-Card keine Verordnung bestand – Grund dafür sei die Abmeldung von ELGA. Der Beitrag für die Krankenversicherung wird jedoch ohne Einschränkung eingezogen. Es stellt sich die Frage, ob diese Vorgehensweise dem Gleichheitsgrundsatz gemäß der österreichischen Bundesverfassung entspricht.