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Verwaltungsgericht Wien erklärt Corona-Maßnahmen und Demo-Verbote für rechtswidrig, PCR -Test für Diagnostik ungeeignet

Die Regierungen in Bund und Land Wien verbreiten falsche Darstellungen und Informationen zu Krankheitsdefinitionen, Fallzahlen, der Anwendung von PCR- und Antigentests sowie der „Seuchenlage“. Das wird von vielen Wissenschaftlern, Juristen, Ärzten und unabhängigen Medien schon seit längerer Zeit kritisiert, von Politikern, ihren virologischen Beratern und den Mainstream-Medien geflissentlich ignoriert, um Lockdown, Sperrung von Geschäften, Gastronomie oder den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und Schulkinder durch Massentests psychisch und körperlich beeinträchtigen zu können.

Die FPÖ hat gegen das rechtswidrige Verbot ihrer parteieigenen Versammlung vom 31.1.2021 beim Verwaltungsgericht Wien Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Am 24. März urteilte das Verwaltungsgericht Wien über diese Beschwerde und zerriss bei dieser Gelegenheit gleich die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in der Luft. Mit Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Gericht, dass die Krankheitsdefinitionen von Gesundheitsminister Anschober falsch seien und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet wäre.

Das Urteil schließt damit an vorherige Urteile des Verfassungsgerichtshofes und an das Urteil eines italienischen Verwaltungsgerichtes, mehrere Urteile von deutschen Amtsgerichten sowie das berühmt geworden Urteil eines portugiesischen Berufungsgerichtes an. Wie berichtet hat der Top-Medizin-Wissenschaftler John Ioannidis kürzlich in einer neuen Studie nachgewiesen, dass die durchschnittliche Infektionssterblichkeit weltweit nur 0,15% beträgt, wobei es örtlich deutliche Unterschiede gibt. Die Hysterie, die insbesondere von der österreichischen und der deutschen Regierung geschürt wird, ist absolut nicht gerechtfertigt.

Krankheitsdefinition falsch

Das Wiener Verwaltungsgericht hat sich die Basis für die Hysterie-Politik der österreichischen Bundesregierung genau angesehen und festgestellt, dass alleine schon die Krankheitsdefinition von Gesundheitsminister Anschober falsch und haltlos ist.

Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Ginge es bei uns in Österreich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu, müsste dieses Urteil dazu führen, dass die Nation den gleichen Weg wie Schweden oder Florida geht. Sämtliche Maßnahmen müssten sofort aufgehoben werden, die gesamte Bundesregierung hätte zurückzutreten und wäre rechtlich für die sinnlose Vernichtung zahlloser Existenzen zu belangen.

Eine ebenso wichtige Textstelle im Urteil zeigt, in welchen Dimensionen sowohl die Politik als auch die Mainstream-Medien die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr falsch informiert haben:

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“.
Damit bleibt bereits offen, von welchen Zahlen die „Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob dieser Empfehlung zugrundeliegende Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 30.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder des PCR-Tests, Dr. Kary Mullis (…). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und damit für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“

Weiter verweist die Urteilsbegründung auf die Studie von Bullard et al., (Link einfügen: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32442256/) nach der bei CT-Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiges Virus mehr nachweisbar ist und ein PCR-Test nicht geeignet ist, um die Infektion nachzuweisen. Tatsache ist jedoch, dass das Labor, das für die Stadt Wien die meisten Tests macht, bis zu CT-Werten von 39 und mehr geht und dann auch noch fälschlich behauptet, dass es sich um einen Patienten handelt und dass dieser als infiziert gelten kann.

Damit werden in Wien und natürlich auch in allen anderen Bundesländern evidenzwidrig massenhaft falsche Befunde erstellt und auf dieser Basis rechtswidrige Bescheide zur Quarantäne erlassen. Die Betroffenen sollten durchwegs auf Schadenersatz und Amtshaftung klagen und eventuell auch gegen die Aussteller der Bescheide vorgehen.

Auch den Konnex zwischen „Fallzahlen“ und Zahl der Tests stellt das Gericht in der Urteilsbegründung her:

„Besonders hervorzuheben war, dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.“

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Somit kommt das Gericht zum Schluss, dass in der Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welche die Landespolizeidirektion Wien ihre Untersagung stützte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“. Das Verbot galt schon zuvor auch unter dem Gesichtspunkt als fragwürdig, dass die Gerichtsbarkeit schon seit Jahren bloße Befürchtungen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als nicht ausreichend für Demoverbote erachtete.

Als Basis für den medizinischen Teil der Urteilsbegründung zog das Gericht folgende Grundlagen heran:

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testinq (NAT) technoloqies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021

Link: https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05

Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E., Alexander, D., Garnett, L., & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples. Clinical Infectious Diseases, 7j(10), 2663-2666.)

Link: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32442256/

Das Gericht stellt fest, dass alleine ein Arzt dazu berechtigt ist, festzustellen, ob eine Person krank oder gesund ist (2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz1998, BGBI. I. Nr. 169/1998 idF BGBI. I Nr. 31/2021), wie das auch schon das portugiesische Berufungsgericht festgestellt hat. Ich habe kürzlich auch daraufhin hingewiesen, dass die Behauptung in Verordnungen und Bescheiden, man können „Covid-Tests“ machen, völliger Unsinn ist. Das sieht das Verwaltungsgericht genauso.

Auch die extreme Fehleranfälligkeit der Antigen-Tests wird erwähnt und Kritik geäußert, dass sich die Corona-Kommission für aktuelle Analysen ausschließlich auf solche Antigen-Tests stützen würde, eine kleine Teilinformation, die sich als politischer Zündstoff herausstellen könnte.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben und nicht jene der WHO, ist jegliche Feststellung der Zahlen für ,,Kranke/Infizierte“ falsch.

Urteilsbegründung VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021

Gericht urteilt: PCR-Test taugt nicht zur Diagnostik

Das Gericht bestätigt sogar, was ich selbst auf meinem Blog TKP.at und andere Kritiker der überzogenen und schädlichen Maßnahmen seit Monaten erklären: Der PCR-Test kann weder Erkrankung noch Infektion nachweisen. Ganz ausdrücklich verweist das Gericht auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“.

Dies alleine sei aber noch nicht einmal das größte Problem, denn der Gesundheitsminister nutze sogar eine noch viel breitere Definition für Covid-19-Erkrankungen als die WHO. Weil die Corona-Kommission dessen Zahlen verwendet und nicht jene nach WHO-Richtlinien, sei jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch. Folgerichtig könne sich mit der verwendeten Definition auch kein Versammlungsverbot begründen lassen, so das Verwaltungsgericht.

Gegen das Urteil kann beim Verfassungsgerichtshof noch Beschwerde sowie beim Verwaltungsgerichtshof eine außerordentliche Revision eingelegt werden. Das Urteil wurde bislang noch nicht veröffentlicht, sondern nur der FPÖ als Kläger zugestellt. Ich habe mich daher in der Berichterstattung auf den Wochenblick und auf Report 24 gestützt. Inzwischen ist das Urteil auch auf der staatlichen Website RIS – Rechtsinformation des Bundes verfügbar.

Im Licht dieses Urteils wird auch klar, dass die derzeit wieder geplanten oder schon verordneten Abriegelungen, Lockdowns und anderen einschränkenden Maßnahmen vor Ostern insbesondere von den Politikern der Stadt Wien sowohl falsch als auch rechtswidrig sind. Es wird genau mit den gleichen unsinnigen Begriffen und „Zahlen“ argumentiert, die das Gericht als unrichtig und falsch erkennt.


Dieser Text erschien in abgewandelter Form am 31.3. an zwei Stellen auf TKP.at: Verwaltungsgericht Wien zerpflückt Corona Maßnahmen, PCR-Test und hebt Demoverbot auf und Verwaltungsgericht korrigiert falsche Ansichten von Corona Kommission und Wiener Gesundheitsdienst.

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