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Absonderungsbescheide, Quarantäne und das Leiden eines Kindes

Meine Tochter ist zehn Jahre alt und geht in die vierte Klasse Volksschule. Obwohl laut Sozialministerium Kinder unter zehn Jahren (bzw. bis zur vierten Schulstufe) immer K2-Personen sind (geringe Ansteckungsgefahr), wurden alle Kinder der Klasse in Quarantäne geschickt, weil der Vater eines Kindes positiv getestet worden war. Der Absonderungsbescheid der BH St. Pölten kam per mail (das ist laut Zustellungsgesetz nicht korrekt zugestellt, denn es muss entweder mit der Post oder Polizei zugestellt werden um das Recht zu wahren).

Der Absonderungsbescheid wies ein falsches Kontaktdatum aus, an einem Samstag gab es in den letzten Jahren keinen Unterricht. Eine Zurückweisung des Bescheides wurde, weil als E-mail gesandt, nicht anerkannt. Es wurde geantwortet, dass man per Post berufen könne, dass das jedoch nichts bringe, weil das falsche Datum „lediglich ein Schreibfehler“ sei, und nicht, wie ich meine, ein wichtiger Teil des Bescheides. Es folgte ein Telefonat der BH, in dem ein weiteres, vermutlich covid-19-krankes Kind der Behörde gemeldet wurde. Auf die Frage, ob ein neuer Bescheid komme, wurde dies ausdrücklich verneint.

Drei Stunden später kam ein neuer Absonderungsbescheid per E-Mail. Jedes Kind muss sich zweimal wöchentlich mit dem Nasentest selbst testen, die Testtermine müssen eingehalten werden, meine Tochter musste sich bereits diesem Test unterziehen. Das ist Nötigung und Körperverletzung, vom seelischen Schmerz möchte ich nicht einmal sprechen. Seit mehr als einem Jahr wird den Kindern der Umgang mit anderen Kindern untersagt, jetzt sperren wir Kinder, die gesund getestet werden und gesund sind, auch noch ein.

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