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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Ein Vorfall auf dem Eislaufplatz

Anlässlich meines Geburtstags besuchte ich mit meiner Tochter einen bekannten Eislaufplatz in Wien. In dessen Kassenbereich wurde ich beim Scannen meines online erworbenen Tickets von den Mitarbeitern auf die Maskenpflicht im Einlassbereich aufmerksam gemacht. Obwohl ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen darf, wurde mir der Zutritt verwehrt. Ich wurde von den Mitarbeitern aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.

Ein Wortwechsel entspann sich und eines führte zum anderen: Fünf Mitarbeiter beteiligten sich letztlich an dem Geschehen, das von mir auf Video festgehalten wurde. Es umfasst 14 Minuten. Dieses dokumentarische Filmen hat vielleicht auch zum Unmut der Mitarbeiter beigetragen. Im Verlauf des Wortwechsels „argumentierten“ sie mit Floskeln wie: „Sie wissen nicht, mit wem Sie es hier zu tun haben! Sie wissen nicht, mit wem Sie sich anlegen!“ Die Mitarbeiter behaupteten: „Ich habe Recht studiert! Ich komme vom Film!“ Und abschließend, schon die Grenze zur Komik überschreitend: „Ich komme vom Ton!” Mit Fortdauer des Konflikts wurden die Mitarbeiter zunehmend aggressiver, meine weitgehend sachlichen Einwände wurden abgewiegelt, ja ignoriert.

Der Kauf einer Eintrittskarte ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, beiden Seiten erwachsen daraus Rechte und Pflichten. Ich forderte daher beharrlich ein unterschriebenes Schriftstück ein, in dem bekundet wird, dass ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen eine Maske tragen muss, wenn ich das Gelände des Eislaufplatzes betreten möchte. Dieses Schriftstück wollte ich, um mich gegebenenfalls rechtlich gegen diese Diskriminierung wie Nötigung zur Wehr setzen zu können.

Währenddessen wurde die Polizei gerufen und ich zuerst gedrängt, dann bedrängt und zuletzt, obwohl zu keinem Zeitpunkt unmittelbare Gefahr für das Eigentum oder für das Leben der Anwesenden bestand, unsanft vom Gelände des Eislaufplatzes entfernt. Daneben und neben der Verweigerung des Zutritts und den ungerechtfertigten Handgreiflichkeiten war das schwerwiegendste Vergehen eines Mitarbeiters, wohl dem Chef oder Anführer, dass er mir mein Handy aus der Hand riss, mit der Behauptung, dazu berechtigt zu sein, ja dieses zerstören zu dürfen. Trotz mehrfacher Aufforderung gab er es mir nicht zurück, sondern deponierte es bei einer Mitarbeiterin an der Kassa. Kurz davor beendete ich glücklicherweise meine Aufnahme.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich mich, während das vonstatten ging, vor dem Eislaufplatz auf dem Gehsteig, also auch nach Angaben des Mitarbeiters, der mir das Handy entrissen hatte, nicht mehr auf dem Vereinsgelände befand. Ein wie auch immer geartetes Hausrecht konnte daher nicht mehr zur Anwendung kommen. Nach Ankunft der Polizei wurde geklärt, dass ich das Recht hatte zu filmen; dass mir mein Handy rechtswidrig entwendet wurde; dass weder die Website noch der Aushang einen Hinweis darauf enthielten, dass am Vereinsgelände eine FFP2-Maske zu tragen sei. Auch die AGBs beinhalteten keinen Hinweis auf die Nichtberücksichtigung von Tragebefreiungen, der Zutritt war mir wohl zu Unrecht verwehrt worden. Abschließend wurde mir von besagtem Mitarbeiter lautstark vor allen Anwesenden ein Hausverbot ausgesprochen. Besonders gekränkt hat mich die Behauptung, dass ich mit meinem Verhalten die in der Schlange stehende Kundschaft belästigen würde.

Ich bin ein friedliebender Mensch, kenne meine Rechte und habe meine Toleranzgrenzen. Ich verlange einen respektvollen Umgang mit allen Menschen. Die Verwirrung, die unsere Gesellschaft erfasst hat, ist für mich mittlerweile unerträglich. Ich bin überzeugt, dass es nicht sein darf, dass sich Institutionen, zu denen ich auch diesen Eislaufplatz rechne, instrumentalisieren lassen und in vorauseilendem Gehorsam den Druck von oben nach unten auf unrechtmäßige Art und Weise weitergeben.

Meiner Bitte, die folgenden Wünsche zu erfüllen und den Streit zu klären, kam der Betreiber des Eislaufplatzes bis heute nicht nach. Diese sind: die umgehende Rückerstattung der Kosten für beide Eintrittskarten; ein persönliches Gespräch mit den Betreibern bzw. dem als Chef aufgetretenem Mitarbeiter, eventuell auch unter Einbeziehung der anderen, um alle Missverständnisse zu klären und unnötige Spannungen abzubauen, am besten unter Beisein einer neutralen Person; eine wie auch immer geartete Wiedergutmachung für die Misshandlungen durch die Mitarbeiter des Eislaufplatzes, die ihre persönlichen Kompetenzen als Ordner deutlich überschritten haben und dadurch mein Geburtstagsgeschenk – Eislaufen mit meiner Tochter – verpatzt haben; und zu guter Letzt, dass das Hausverbot umgehend aufgehoben wird, sodass meine Tochter und ich während dieser Saison noch einmal gemeinsam auf das Eis können.

Boris Hanreich

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