Die Begutachtungsfrist für die neue Novelle vom 3.3.2021 endet bereits am 9.3.2021. Es ist wichtig, dass wir alle unsere Stellungnahme noch vor dem Ende der Begutachtungsfrist abgeben.
Hier können Sie die wesentlichen Punkte der Novelle, zusammengefasst von den Anwälten für Grundrechte, nachlesen. Und auch das freigegebene Musterschreiben gleich verwenden:
Hier können Sie Ihre Stellungnahme online einreichen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00098/index.shtml
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