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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Wie angenehm das Straßenbahnfahren einmal war!

Gestern hat mir ein Straßenbahnfahrer befohlen, auszusteigen, weil ich keine Maske trug und ihn das Attest meines Kardiologen, das zugleich auch eine Begutachtung darstellt, nicht interessierte.

Schon einige Stationen davor hat mich ein junger Mann belästigt und ständig versucht, mich in ein Gespräch zu verwickeln, weil ich keine Maske trug. Ich habe ihm erklärt – wozu ich nicht verpflichtet bin –, dass ich ein anerkanntes Attest habe, dass und dass er das respektieren solle. Leider hat er nicht aufgehört, mir  mit Anschuldigungen und Behauptungen zuzusetzen. Eigentlich wollte ich deshalb schon zum Fahrer gehen und um seine Hilfe bitten.

Dann hat ein anderer Fahrgast den Fahrer geholt und alle drei Personen haben auf mich eingeredet und mich wie jemanden behandelt, der Viren verteilen würde und andere Fahrgäste gefährdet. Dabei dienen die FFP2-Masken laut Beipackzettel als Schutz vor Bakterien wie Streptokokken, Staphylokokken etc., gegen die es seit 1941 Antibiotika gibt. Als Virenschutz sind sie nicht vorgesehen. Jedoch haben die von der Politik beeinflussten Medien so viele Ängste geschürt, dass viele Menschen im privaten Denken und Fühlen geradezu traumatisiert wurden und das hat auch Auswirkungen auf ihren beruflichen Bereich: Der Fahrer, der im Fahrgastbereich selbst keine Maske trug, hat mich tatsächlich gefragt, ob ich einen Test gemacht hätte und wie ich denn wissen könne, dass ich nicht ansteckend sei. Das sind genau jene Vorfälle, weswegen immer mehr Fahrgäste ihre Jahreskarte zurückgeben und von den Öffentlichen auf ihr Auto umsteigen.

Sollte so eine Diskriminierung noch einmal vorkommen, werde ich sofort den Kundendienst oder die Funkstreife anrufen und im Wagen sitzen bleiben. Denn rechtlich gesehen hat dieser Fahrer seine Kompetenzen weit überschritten! Unterstützt durch zwei Begleiter, die eine Pandemie und eine sie begleitende Weltwirtschaftskrise vermutlich mit der Ausrufung des „Kriegsrechts“ verwechseln. Tatsache ist jedoch, dass der VfGH viele Maßnahmen als verfassungswidrig erachtet und diese Maßnahmen wegen unbewiesener medizinischer Voraussetzungen aufgehoben hat. Dass dies von der Regierung nicht befolgt wird, ist eine andere Sache.

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