Als Pflichtversicherter der SVS-Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige wollte ich am 16. Oktober einen Termin zur Gesunden-Untersuchung im Gesundheitszentrum im 5. Wiener Gemeindebezirk wahrnehmen. Ich legte am Empfang ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung vor, das dort zunächst auch akzeptiert zu werden schien. Die ärztliche Leiterin allerdings, die hinzugezogen wurde, verweigerte eine Untersuchung ohne Maske mit Verweis auf die geltende Hausordnung. Mein Einwand, dass das Gesetz doch über der Hausordnung stehen müsste, wurde nicht akzeptiert. Auf meine Frage, wer denn die Haftung im Schadensfall übernehmen würde, es gäbe ja in Deutschland schon Berichte über Vorfälle, die letale Folgen gehabt hätten, folgte die doch einigermaßen saloppe Antwort: „Wir, sobald nachgewiesen wäre, dass die Todesursache auf den Mund-Nasenschutz zurückzuführen ist.“
Auf meine Beschwerde, dass mir auf diese Weise die Gesundheits-Vorsorge verweigert wird, entgegnete die Ärztin, ich könne ja bei einem anderen Arzt eine solche Untersuchung machen, zum Beispiel bei dem, der mir das Attest ausgestellt hat.
Ich erfuhr dann noch, dass es bereits vergleichbare Fälle gegeben habe. Und dass alle, so wie auch ich, das Gesundheitszentrum der SVS unverrichteter Dinge wieder verlassen hätten.