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Finanzbeamte entscheiden über die Gesundheit meiner Tochter?

Unsere Tochter ist laut ärztlichem Attest vom Tragen der Maske befreit.
Letzte Woche ereilte uns vom lokalen Schulbusunternehmer eine Mail, in der uns mitgeteilt wurde, dass laut einer Information des Finanzamtes Maskenbefreiungen für Kinder nur dann anerkannt werden, wenn die Befreiung vom Amtsarzt oder Schularzt stammt. Als ich das las, wollte ich nicht glauben, was da stand.

Ich rief beim Finanzamt Linz an und sprach mit dem stellvertretenden Leiter der Abteilung. Dieser wollte wissen, welches gesundheitliche Problem unsere Tochter denn habe. Das sagte ich ihm natürlich nicht, das geht ihn ja nichts an. Er erklärte mir, dass es eine Gruppe Eltern gibt, die ihren Kindern einfach die Masken ersparen wollen, und man möchte gegen diese Gruppe vorgehen. Ich sagte ihm, dass ich auch zu dieser Gruppe Eltern gehöre, und dass es genügend Studien gibt und einem der Hausverstand sagt, dass so eine Maske nicht gesund ist. Aus diesem Grund brauche unser Kind sie nicht zu tragen. Ich verwies auch auf §11 Abs. 3 des Covid-19-Gesetzes, wonach jene Personen befreit sind, deren gesundheitlicher Zustand das Tragen einer Maske nicht erlaubt (meiner Meinung nach ist das jeder, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden).

Der Beamte stellte im Gespräch in Aussicht, dass er, für den Fall, dass ich ihm sage, welches Problem unsere Tochter habe, eine Ausnahme machen könne … Ich fragte ihn, ob er vielleicht Arzt sei und am Telefon entscheiden könne, ob unsere Tochter nun Maske tragen muss oder nicht. Das Gespräch endete, nachdem ich nochmal nach seinem Namen, seiner Position, seinen Vorgesetzten und nach der gesetzlichen Basis seiner Entscheidung gefragt hatte. Er sagte mir noch, dass die Weisung vom Gesundheitsministerium komme. Ich bat daraufhin um einen Rückruf durch das Gesundheitsministerium, damit mir die gesetzliche Basis für diesen Schwachsinn genannt werde.

Vom Ministerium bekam ich keinen Anruf, aber unser lokaler Busunternehmer informierte uns, dass unsere Tochter doch ohne Maske mitfahren dürfe, der Beamte vom Finanzamt hätte angerufen und gesagt, das sei ok.
Was habe ich da erlebt? Beamtenwillkür? Ministerielle Willkür? Eines der beiden jedenfalls. Es gibt keine gesetzliche Deckung, aber man baut auf das Vertrauen, das der Bürger in die Institutionen setzt, und verzapft Blödsinn, um das Corona-Drohbild aufrecht zu erhalten.

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