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Für Freiheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit

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Auswirkungen der Maßnahmen zur Begrenzung der „Covid-19-Pandemie“

Die von staatlichen Stellen verfügten Maßnahmen zur Eindämmung des als „Covid-19“ bezeichneten Infektionsgeschehens werden hinsichtlich fassbarer Auswirkungen auf das Krankheitsgeschehen und die Sterbefälle, als auch auf andere soziale Effekte dargestellt und bewertet. Vorab müssen hierzu einige prinzipielle Bemerkungen zu den Beurteilungskriterien und deren Auswertbarkeit gemacht werden.

Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „Pandemie“ bezeichnete Infektionsgeschehen beruht weltweit nicht auf einem spezifischen Nachweis des vermuteten Krankheitserregers SARS-CoV-2, der bis heute nicht als intaktes Virus isoliert und vermehrt wurde. Für die Diagnose dienen sog. PCR-Tests, die lediglich empfindlich, aber unspezifisch einen Abschnitt einer Ribonukleinsäure (RNA) auf Schleimhautoberflächen nachweisen, der im Erbgut des vermuteten Virus enthalten sein soll. [1] Diese RNA-Sequenz ist allerdings auch Teil des Erbguts anderer Viren der Corona-Gruppe und wahrscheinlich sogar anderweitig existent. Ein Fragment einer Virusnukleinsäure ist grundsätzlich kein Beleg für das Vorliegen eines infektionstüchtigen Virus. [2] PCR-Tests sind daher ungeeignet, um Krankheit oder Infektiosität festzustellen. Dies gilt auch für „Covid-19“.

Die für die Empfindlichkeit der Tests entscheidende Zahl der Testdurchläufe (sog. Ct-Wert) ist nicht standardisiert und wird bei Testergebnissen nicht kommuniziert. [3] Mindestens die Hälfte der Testergebnisse beruht auf einer zu hohen Zahl von Testdurchläufen (Ct-Wert > 24 bzw. 30), so dass eine Infektiosität nicht einmal bei positivem Testergebnis anzunehmen ist. [4] Verschiedene PCR-Tests und auch derselbe Test im Zeitverlauf erfolgten mit unterschiedlich eingestellten Empfindlichkeiten, so dass die Vergleichbarkeit der Testergebnisse in Frage gestellt werden muss. 

„Covid-19“-Diagnosen beruhen entweder ausschließlich auf einem positiven Testergebnis für die Präsenz einer bestimmten RNA-Sequenz auf der Schleimhaut einer Person oder ab April 2020 sogar nur auf den Symptomen einer viralen Atemwegserkrankung ohne positives Testergebnis. Da „Covid-19“ aber keine spezifischen Krankheitssymptome aufweist, die nicht auch bei anderen viralen Atemwegserkrankungen vorkommen, ist weltweit von eine hohen Zahl von Überdiagnosen auszugehen. [5] Nur in einem geringen Teil der sog. „Covid-Kranken“ erfolg(t)en zusätzliche Tests, um wenigstens das Vorliegen anderer Krankheitserreger auszuschließen.

Dementsprechend sind alle veröffentlichten Zahlen „Covid-Infizierter“, „Covid-Kranker“ und „Covid-Toter“ mit großer Skepsis zu betrachten. Die realen Zahlen tatsächlich infizierter, infektiöser, kranker oder maßgeblich durch das SARS-CoV-2-Virus verstorbener Patienten sind in jedem Fall wesentlich niedriger als die offiziell gemeldeten Zahlen. [6] 

Das Center of Disease Control (CDC) in den USA geht davon aus, dass nicht mehr als 6% der „Covid-Toten“ tatsächlich an „Covid-19“ als maßgeblicher Ursache verstorben sind. [7] Die Kenngrößen „test-positive Personen“, „Covid-Tote“ und R-Faktor reflektieren ausschließlich Zahl und Personenauswahl der Tests, aber nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen.

Da darüber hinaus die Diagnosekriterien, die Hersteller der Tests, die Auswahl der getesteten Personen und die Bewertungen der Relevanz positiver Tests bei Kranken und Verstorbenen immer wieder geändert und in verschiedenen Ländern uneinheitlich gehandhabt wurden und werden, sind Einschätzungen der Auswirkung auf das Infektionsgeschehen nur mit Vorbehalten möglich. Die wenigen Antworten von Regierungen auf parlamentarische oder juristische Auskünfte belegen, dass die Maßnahmen trotz massiver Einwirkungen auf die Zivilgesellschaft ohne Evidenz hochwertiger Studien oder einen breiten Konsens von Experten in Gang gesetzt wurden. [8,9]

Die Bewertung der Auswirkungen auf soziale und wirtschaftliche Prozesse ist nur mit Einschränkungen möglich, da in allen Bereichen valide Statistiken fehlen und verabsäumt wurde, prospektive Evaluierungen auf den Weg zu bringen. [10] Derzeit kann man sich hierfür nur auf punktuelle Daten und einzelne Auswertungen beziehen. Über längerfristige Effekte können nur qualifizierte Mutmaßungen erfolgen.

Maßnahmen zur Begrenzung einer Infektionsausbreitung und ihre Effekte

Im Folgenden werden die Maßnahmen zur Begrenzung der Infektionsausbreitung jeweils in vier Aspekten besprochen:

  • Evidenz aus wissenschaftlichen Studien
  • Evidenz im zeitlichen Verlauf
  • Evidenz aus dem Vergleich verschiedener Gemeinwesen
  • historische Evidenz

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (Distanzierungen)

Distanzierungen beinhalten die räumliche Trennung von Personen durch Abstandsvorschriften und Kontaktverbote. Die Absonderung von als infektiös geltenden Menschen ist eine Maßnahme, die in der Menschheitsgeschichte lange vor der Entdeckung von Mikroorganismen als Krankheitserregern überall vorgenommen wurde. Trotz dieser langen Tradition, kann der Nutzen unvermeidliche Schäden der Maßnahmen nur übersteigen, wenn

  • infektiöse Menschen von Beginn an sicher identifiziert werden können,
  • Mindestabstände zu infektiösen Menschen ausreichend groß sind und
  • Distanzierungen von Personen für infektiöse Zeitfenster eingehalten werden.

Distanzierungen von Personen wurden überall frühzeitig verfügt, obwohl auch mehr als 6 Monate nach Ausrufung einer „Pandemie“ weder infektiöse Personen zuverlässig identifiziert werden können, noch Evidenz besteht, welche Mindestabstände wie lange von infektiösen Personen eingehalten werden müssen, um Ansteckungen zuverlässig zu vermeiden. [11] Ohne diese gesicherten Informationen führen Distanzierungen zu massenhaft unnötigen Einschränkungen des zwischenmenschlichen Lebens oder sind unwirksam.

In einer aktualisierten Metaanalyse von Cochrane (Netzwerk für evidenzbasierte Entscheidungsfindung in der Medizin) finden sich keine belastbaren Studien, dass die verfügten Maßnahmen der Personendistanzierung ein Infektionsrisiko reduzieren. [12] Lediglich 9 Fall-Kontroll-Studien deuten darauf hin, dass Schutzbarrieren, Quarantäne und Hygienemaßnahmen Epidemien mit respiratorischen Viren begrenzen können. Diese Art von Studien besitzt jedoch wegen methodischer Defizite nur eine geringe Aussagekraft. Für den notwendigen körperlichen Abstand zu infektiösen Personen, um eine Ansteckung zu verhindern, gibt es lediglich Modellrechnungen und Annahmen. [13]

Jahrzehntelang war gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein erhöhtes Übertragungsrisiko nur gegeben, wenn bei einem Personenabstand von <1m ein Face-to-Face-Kontakt von mindestens 15 Minuten bestand. [14] Die zeitliche Kontaktzeit wurde ohne jede Studienevidenz gestrichen. Die Analyse von Aerosolen von infektiösen Personen mit viralen Atemwegsinfekten zeigt aber, dass nur etwa 40% erkrankter Personen in sehr geringen Konzentrationen Viren verbreiten. [15] 

Die im Alltagsleben üblichen Kontaktzeiten von Sekunden oder wenigen Minuten beinhalten demnach keinerlei erhöhtes Infektionsrisiko. Die in verschiedenen Ländern verfügten Mindestabstände von 1,5-2m ohne Angabe von Kontaktzeiten sind frei erfunden und ohne jede Evidenz. 

Mindestabstände zwischen Personen, Quarantänezeiten und Kontaktverbote haben den Kurvenverlauf positiv getesteter Personen, tatsächlich kranker Personen und „Covid-Toter“ nirgends modifiziert. [16] Alle Zahlen waren bereits vor den Distanzierungspflichten rückläufig und sind bei temporären Rücknahmen nicht wieder angestiegen. In einer chinesischen Studie vom Februar 2020 zeigte sich, dass Ansteckungen mit „Covid-19“ fast ausschließlich in geschlossenen Räumlichkeiten, aber nahezu nie im Freien erfolgen. [17] Dies haben große Menschenansammlungen ohne Mindestabstand und ohne Mund-Nase-Bedeckungen seither tausendfach belegt. [18] Nirgendwo kam es zu Infektionsclustern.

Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen haben in Ländern mit steigenden Zahlen positiv getesteter Personen die Entwicklung nicht einbremsen können (z.B. Spanien, Frankreich seit Mitte 2020). Rechtswidrige Beschränkungen für das Betreten des öffentlichen Raums lassen in den Ländern, die diese zeitweise vornahmen (z.B. Österreich), keinerlei günstigeren Verlauf erkennen als in deutschen Bundesländern, die darauf verzichteten. [19]

Aber auch in Verkaufsflächen und Gastronomiebetrieben sind selbst in Zeitabschnitten ohne Maskenpflicht in Österreich nirgends Krankheitscluster registriert worden. Nach der Freigabe von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen für beschränkte Teilnehmerzahlen kam es in Österreich und Deutschland nur vereinzelt zu „Hotspots“ positiver Tests ohne nennenswerte Zahlen Erkrankter.

Nirgends konnten Krankheitscluster auf Geschäfte und Gastronomiebetriebe zurückgeführt werden. Dies gilt auch für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, in denen regelhaft verfügte Mindestabstände unterschritten werden.

Eine Quarantäne von 14 Tagen nach einem positiven PCR-Test ist ebenfalls durch keine Studienevidenz belegt. Abzulesen ist der wissenschaftliche Blindflug für diese Ausgangssperre an der Diskussion um eine Verkürzung der Quarantäne auf 5 oder 10 Tage. Die Infektiosität asymptomatischer Personen ist bis heute Gegenstand von Spekulationen und bislang unbewiesen.

Aufgrund der geringen Virusverbreitung bei symptomatischen Personen kann es als äußerst unwahrscheinlich gelten, dass asymptomatische Personen über Aerosole kritische Virusmengen ausstoßen.

Während in der aktuellen Situation keine systematischen Untersuchungen über den notwendigen Mindestabstand für den Ansteckungsschutz von Personen vorgenommen wurden, hat dies um 1790 der englische Arzt John Haygarth für die Pocken versucht. Er kam damals zu dem Ergebnis, dass eine Distanz von 18 Inches (ca. 45cm) zwischen Personen ausreicht. [20] Praktische Erfahrungen in Hospitälern und Privatwohnungen bestätigten damals seine Empfehlungen. Pocken sind zwar nur bedingt mit „Covid-19“ vergleichbar, da die Übertragungswege in beiden Fällen bis heute nicht sicher geklärt sind, aber Pocken waren ansteckender und entfalten auch zunächst Krankheitsprozesse in den unteren Atemwegen.

Aufhebungen der Privatsphäre

Unter Aufhebungen der Privatsphäre fallen folgende Maßnahmen:

  • Testpflicht
  • Personendatenregistrierung
  • bargeldlose Zahlungen
  • Personen-Tracing

Testpflicht

PCR-Tests gelten immer noch zu Unrecht in weiten Kreisen der Bevölkerung als Maßnahme, mit der die behauptete Infektionswelle begrenzt werden könnte. Die Akzeptanz für diese Tests ist in der Bevölkerung daher hoch – solange sie ohne direkte Bezahlung angeboten werden.

Bei näherem Hinsehen sind diese Tests aber nicht nur ungeeignet, um eine Epidemie zu kontrollieren, sondern sogar kontraproduktiv.

Denn ohne konstante Testfrequenzen bei vergleichbaren repräsentativen Bevölkerungsgruppen erlaubt weder die absolute Zahl, noch die Rate positiver Testergebnisse Rückschlüsse auf den Infektionsverlauf.

In der öffentlichen Kommunikation werden nur absolute Zahlen positiver Testergebnisse genannt, die aber ausschließlich durch die Testmodalitäten bedingt sind. Eine Ausweitung der Tests erhöht zwangsläufig die Anzahl positiver Testergebnisse wie eine Einschränkung die positiven Tests vermindert. Eine Zu- oder Abnahme des Infektionsgeschehens ist daraus nicht ableitbar. Einen Rückschluss lässt nur die Relation der positiven Tests zu der Gesamtzahl durchgeführter Tests zu, wenn sich die Zusammensetzung der getesteten Personen (Screening/Verdachtsfälle) nicht ändert. Diese Relation liegt für Deutschland seit Monaten in der minimalen Fehlerbreite der Tests von mindestens 1%. 

Der scheinbar „exponentielle“ Anstieg der Zahl positiv getesteter Personen in März und April war genauso auf steigende Testfrequenzen zurückzuführen wie der scheinbar zeitlupenartige Abfall seither oder die scheinbare „zweite Welle“ seit August. Mit dem realen Infektionsgeschehen haben diese „Entwicklungen“ nichts zu tun.

Auch die Verschiebung des Erkrankungsalters von sehr alten Menschen im Frühjahr zu jetzt jungen Menschen ist kein Phänomen des Krankheitsgeschehens, sondern dadurch bedingt, dass man im Frühjahr vorwiegend alte und kranke Menschen, jetzt aber bevorzugt jüngere asymptomatische Menschen an Arbeitsplätzen und Urlaubsrückkehrer getestet hat.

Die Studienevidenz ergibt keinen Hinweis darauf, dass die Ausweitung von Tests die Zahlen kranker oder verstorbener Menschen vermindert hätte. [21] Wenn ab April überall bei uns die Zahlen zurückgingen während die Testzahlen stiegen, ist dies eine Koinzidenz, die nicht dazu verführen sollte, eine Kausalität anzunehmen. Wenn ein Ereignis nach Einführung einer Maßnahme eingetreten ist, dann ist dies nicht automatisch die Folge der Maßnahme! Die Sentinel-Gruppe für Atemwegserkrankungen am Robert Koch-Institut stellte bereits seit Kalenderwoche 16 keinerlei Aktivität des inkriminierten SARS-CoV-2-Virus mehr fest. [22] Dies entspricht dem seit über 50 Jahren bekannten saisonalen Auftreten von Coronaviren zwischen Dezember und April. [23]

Die erhöhten Zahlen positiv getesteter Menschen seit August widerlegen einen möglichen Nutzen von Tests zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, da die Zahl der Tests sich seither vervielfacht hat. Auch die geringe Zahl kranker Personen ist trotz massiver Steigerung der Tests nicht noch weiter gesunken. Umgekehrt sind in Ländern mit sich verschlechternden Kenngrößen die Tests ebenso massiv ausgeweitet worden, ohne diese Entwicklung verhindern zu können (z.B. Spanien, Frankreich).

Personendatenregistrierung

Die Personendatenregistrierung in Gastronomiebetrieben konnte nirgendwo einen theoretisch möglichen Erfolg erbringen, da es außer einigen vernachlässigbaren Einzelereignissen bei Veranstaltungen nirgendwo zu Infektionsclustern kam. In den wenigen Einzelfällen zeigte sich, dass trotz stundenlangem gemeinsamen Aufenthalt in den gleichen Räumlichkeiten allenfalls einige wenige positive Testergebnisse ermittelt, aber keine vermehrt Kranken registriert wurden. Auf die Gesamtstatistik hatten diese Einzelereignisse keinerlei messbaren Einfluss.

Bargeldlose Zahlungen

Der Übergang von Bargeld zu bargeldloser Abwicklung wurde nicht verpflichtend angeordnet, allerdings nahm die Zahl bargeldloser Transaktionen seit der „Pandemie“ noch einmal zu. [24] Ein möglicher Effekt auf das Infektionsgeschehen ist auch hier nicht zu erkennen. Viren verbleiben zwar länger auf Banknoten als auf Plastikkarten, [25] eine dadurch stärkere Erregerverbreitung wurde lebensweltlich bisher allerdings nicht nachgewiesen. Bereits in den vergangenen Jahren stiegen in Deutschland bargeldlose Zahlungen jährlich um etwa 10%, ohne dass damit eine Abnahme von Atemwegserkrankungen im Winterhalbjahr verbunden gewesen wäre. [26,27]

Länder mit einer seit längerer Zeit höheren Quote bargeldloser Vorgänge (Skandinavien) weisen im Vergleich zu Deutschland und Österreich keine niedrigeren Erkrankungs- oder Sterbezahlen auf. Ein Effekt wäre auch gar nicht plausibel, da „Covid-19“ nur zu einem geringen Prozentsatz als Kontaktinfektion übertragen wird. [28] 

Die meisten Kartenzahlungen verlaufen außerdem nicht kontaktfrei, da Kartenstecken und PIN-Eingaben Handkontakte zur Folge haben. Die Tröpfchen- oder Aerosolübertragung reduziert sich durch den Verzicht auf Bargeld ohnehin nicht.

Personen-Tracing

Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen Kranker oder infektöser Personen gilt von Anfang an als essentielle Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Hierzu wurden frühzeitig elektronische Bewegungsprofile per Smartphone gefordert und in Form von Apps in Auftrag gegeben. Dies geschah auch in Deutschland und Österreich.

Bis heute ist keinerlei Effekt auf die Zahlen testpositiver und kranker Menschen festzustellen. Nicht nur, dass die Apps seit ihrer Implementierung Aktualisierungsdefizite aufwiesen, auch die Ortungsgenauigkeit von Personen wirft bis heute mehr Fragen auf als präzise Antworten gegeben werden können. Ob eine Personenortung von unter 2m Genauigkeit als Voraussetzung für einen potentiell kritischen Kontakt gegeben ist, darf bezweifelt werden. Und dann ist die betreffende App in Deutschland nicht einmal von einem Viertel der Bevölkerung, [29] in Österreich von weniger als 10% heruntergeladen und aktiviert worden. Notwendig wäre aber selbst nach Angabe von Befürwortern eine Beteiligung von mindestens 60% der Bevölkerung. [30] Von Aktualisierungsdefiziten der Daten in beiden Ländern ganz zu schweigen.

Das Tracing konnte daher bisher keinerlei Effekt auf das Infektionsgeschehen ausüben. Ob dies bei einer Nutzung größerer Bevölkerungskreise gegeben wäre, darf in Frage gestellt werden, da die Dateneingabe freiwillig ist und viele Testergebnisse falsch positiv oder falsch negativ sind. 

Mund-Nase-Bedeckungen

Trotz Studien, die für Mund-Nase-Bedeckungen eine Verminderung der Aerosolausbreitung nachgewiesen haben wollen, zeigen Strömungsexperimente, dass dies gar nicht der Fall ist. Die Mund-Nasen-Bedeckung führt lediglich zu einer diffusen Verwirbelung von Aerosolen um den Kopf des Maskenträgers, ohne Aerosole zu vermindern. [31] Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass bei der derzeitigen Maskenpflicht Material und Verarbeitung der Masken unberücksichtigt bleiben. Millionen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die vom deutschen Bundesgesundheitsministerium in China beschafft wurden, erwiesen sich zu mindestens 2/3 als ungeeignet. [32] Viele wurden dennoch im Gesundheitswesen verteilt und verwendet.

Die Mehrzahl der Gesichtsmasken erfüllt auch jetzt keinerlei Mindeststandards für eine Verminderung einer Aerosolausbreitung. Die inzwischen am weitesten verbreiteten Mund-Nase-Bedeckungen aus Stoff sind ohne jeden Effekt. [33]

Bis heute liegen keine Studiendaten vor, die durch Mund-Nase-Bedeckungen eine Abnahme von Neuerkrankungen bei „Covid-19“ belegen. [34] Ein umfassende Metaanalyse, bei der nur qualitativ hochwertige Studien Berücksichtigung fanden, konnte in 10 randomisierten kontrollierten Studie keine belastbare Evidenz für den Nutzen von Masken bei der mit „Covid-19“ gut vergleichbaren Influenza ermitteln. [35] Eine andere Metaanalyse, die zu einem gegenteiligen Ergebnis kam, beruhte ausschließlich auf Beobachtungsstudien mit unzureichender Methodik. [36]

Markiert man den Zeitpunkt der Einführung von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. deren Aufhebung in die Zeitkurven positiv getesteter und „kranker“ Personen, ist in keinem Land eine Beeinflussung des Kurvenverlaufs erkennbar. Auch vor der Pflicht für Mund-Nasen-Bedeckungen waren die Fallzahlen bereits stark gesunken, so dass die derzeit sehr geringe Zahl Kranker nicht als Erfolg der Maßnahme gewertet werden darf. „Maskenfreie“ Bereiche wie das Handwerk, in dem flächendeckend auf Mund-Nase-Bedeckungen verzichtet wird, belegen hingegen, dass Hotspots Kranker nicht dort entstanden sind, wo keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen wurden. In Ländern mit genereller Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Frankreich) wurde dennoch ein starker Anstieg positiver Testergebnisse seit September vermeldet, der bei Wirksamkeit der Maßnahme gar nicht hätte auftreten dürfen.

Als historische Evidenz für den mangelnden Nutzen von Gesichtsbedeckungen kann gelten, dass bereits zu Zeiten der als „spanische Grippe“ in die Geschichtsbücher eingegangenen Infektionsereignisse zum Ende des 1. Weltkriegs kein positiver Effekt festgestellt wurde. [37] In Ländern, in denen bei Erkältungswellen im Winterhalbjahr obligat Gesichtsmasken getragen werden (z.B. Japan), sinkt die Inzidenz der Atemwegsinfekte nicht. [38]

Im Gegensatz zu der postulierten, aber unbelegten „Schutzwirkung“ haben Bedeckungen des Gesichts inzwischen sehr gut belegte negative Wirkungen. Hier geht es um physiologische Auswirkungen wie den erhöhten Atemwiderstand, den erhöhten Kohlendioxidgehalt der Atemluft und den erhöhten Besatz von Mikroorganismen auf mehrfach verwendeten Mund-Nasen-Bedeckungen. Experimentell wurde nach kurzer Zeit bereits Überschreitungen des in Österreich gemäß der Grenzwerteverordnung 2018 zulässigen CO2-Gehalts von 0,5% im Blut gemessen. [39]

Personen, die für die gesamte Arbeitszeit zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtet sind, überschreiten die erlaubten Grenzwerte um das 10- bis 20-fache. Bei körperlichen Anstrengungen mit Mund-Nasen-Bedeckungen sind bereits Todesfälle aufgetreten. [40]

Ein unklares Schädigungspotential liegt in der erhöhten Keimbelastung mehrfach verwendeter Bedeckungen unabhängig vom Material. [41,42]  Da unsere Atmung feucht ist, entsteht in Mund-Nasen-Bedeckungen ein feucht-warmes Milieu als idealer Nährboden für Bakterien, der Infektionen begünstigt. [43] Dazu kommt die bisher nicht ausreichend untersuchte Einatmung von Mikroplastik und Chlorverbindungen bei Polyestermasken. Das Gesundheitsrisiko ist für die Stoffaufnahme über die Lunge als wesentlich höher einzuschätzen als über den Magen-Darm-Trakt. [44] Bisher unterschätzt sind die psychologischen Auswirkungen, die in einer ausgedehnten Fragebogenstudie belegt wurden. [45]

Gesichtsbedeckungen erzeugen Angst und Aggressionen, die starke psychovegetative Reaktionen hervorrufen können.

Schutzbarrieren

Die inzwischen ubiquitär in Kassenbereichen aller Art installierten Schutzbarrieren sollen zusätzlich zu physischer Distanz und Mund-Nase-Bedeckungen die Infektionsgefahr reduzieren. Theoretisch ist dies nur für Tröpfcheninfektionen möglich, da Aerosole von Schutzbarrieren nur umgelenkt, aber nicht reduziert werden. Systematische Untersuchungen zur Fragestellung sind nicht auffindbar. [46]

Eine messbare Reduktion von Infektionsereignissen durch Schutzbarrieren konnte ohnehin nicht registriert werden, da vor der Nachrüstung von Schutzbarrieren in Geschäften, Kassenräumen und Hotelrezeptionen kein erhöhtes Infektionsgeschehen verzeichnet wurde. Es entstanden auch nirgendwo Hotspots positiver Tests an Orten, wo keine Schutzbarrieren installiert waren. Die Evidenz für irgendeine Art der Wirksamkeit steht aus. 

Plausibel wäre eine Wirksamkeit gegen ein Infektionsgeschehen nur, wenn ein evidenzbasierter Mindestabstand gegen Tröpfcheninfektionen ermittelt worden wäre, der durch Schutzbarrieren an bestimmten Orten hergestellt worden wäre. Dies ist aber nicht der Fall. Die Distanzen von 1m in Österreich und 1,5m in Deutschland sind willkürlich. Üblicherweise sind Schutzbarrieren montiert, wo der Abstand zwischen Kunde und Gastgeber ohnehin mindestens 1m beträgt und die Kontaktzeiten weit unter den kritischen 15 Minuten liegen. Es ist daher nicht plausibel, dass es unter diesen Bedingungen einer zusätzlichen Barriere bedarf. Begleitende Studien mit regelmäßigen Abstrichen und Virusnachweisen auf Schutzbarrieren sind mir nicht bekannt.

Einsatz von Desinfektionsmitteln

Für den Einsatz von Desinfektionsmitteln zur Eindämmung einer Infektionsausbreitung besteht allenfalls eine schwache Evidenz. [47 ]Untersuchungen in Gemeinschaftseinrichtungen zeigen für Hände- und Oberflächendesinfektionen eine signifikante Verminderung von Magen-Darm-Infektionen vornehmlich durch Noroviren, aber keine Beeinflussung des Auftretens von Atemwegsinfektionen. [48,49]

Eine Metaanalyse randomisiert kontrollierter Studien und von Beobachtungsstudien legt nahe, dass bereits Handhygiene mit Wasser und Seife die Verbreitung respiratorischer Viren verhindern kann. [50] Obwohl Corona- und andere Viren durch Desinfektionsmittel auf Oberflächen zuverlässig inaktiviert werden, fehlt die Evidenz, dass viruzide und antiseptische Substanzen den Effekt verstärken können. Wasser und Seife werden von allen maßgeblichen Epidemiologen und Hygienikern zur Prävention von Atemwegsinfektionen als ausreichend erachtet. [51] Beim derzeitigen Einsatz ist nur selten spezifiziert, ob die verwendeten Desinfektionsmittel überhaupt viruzid und geeignet sind.

Coronaviren werden wie andere Viren von mindestens 70%igen Alkohol nicht inaktiviert. [52] Zuverlässig wirksam gegen Viren ist Wasserstoffperoxid. Dieses wird aber vielfach in alkoholischer Lösung in Desinfektionsmitteln angeboten, obwohl Wasserstoffperoxid in Gegenwart von Alkohol zersetzt wird. Viele Desinfektionsmittel, die derzeit für die Oberflächendesinfektion gegen Coronaviren eingesetzt werden, sind in dieser Kombination nicht viruzid, sofern nicht andere viruzide Substanzen zugesetzt werden! 

Sicher ist, dass die Verwendung von Desinfektionsmitteln auf Oberflächen und Händen unselektiv auch unschädliche Bakterien abtötet, so dass eine erhöhte Gefahr einer Besiedlung durch krankheitserregende Keime besteht. Das residente Mikrobiom der Hände wird durch den wiederholten Einsatz von Desinfektionsmitteln dauerhaft geschädigt. Neben einer Veränderung der Zusammensetzung des Mikrobioms drohen allergische und toxische Hautreaktionen sowie eine Aufnahme in den Körper, wenn die desinfizierten Hände an Mund, Nase oder Augen gebracht werden. Die Desinfektion hält nur kurz und wird durch das nächste Berühren eines Gegenstandes aufgehoben. Bei diesem Kontakt ist das Risiko für eine verstärkte Besiedlung mit krankmachenden Keimen erhöht, da das Desinfektionsmittel die Schutzschicht der Hautoberfläche zerstört hat.

Raumluftreiniger

Das erhöhte Risiko von viralen Atemwegsinfektionen in geschlossenen Räumen soll auch durch Klimaanlagen mit Luftreinigung vermindert werden. Eine belastbare Evidenz aus lebensweltlichen Studien gibt es dafür nicht. [53] Raumluftreiniger mit entsprechenden Schwebstofffiltern (sog. HEPA-Filter) und viruziden Techniken (z.B. UV-Strahlung) können zwar Bakterien und Viren reduzieren, aber ob dies einen Zusatzeffekt zu den menschlichen Abwehrmechanismen in Schleimhäuten von Nasen/Rachenraum, Bronchialsystem und Lungengewebe hat, ist bislang unbelegt. 

Klimaanlagen weisen im Gegenteil erhöhte Risiken für eine Luftkontamination durch Bakterien und Viren auf, da in den Geräten sowie Rohrleitungen Ablagerungen und Biofilme entstehen, die einen idealen Nährboden darstellen. Regelmäßige fachkundige Reinigungsvorgänge wären sicherzustellen, um kein zusätzliches Risiko zu produzieren.

Die hohe Zahl positiver Tests in Betrieben mit Umluftanlagen (z.B. Firma Tönnies) zeigen, dass Klimaanlagen als Infektionsrisiken einzustufen sind. Regelmäßige Durchlüftungen von Räumlichkeiten mit Außenluft über Fenster und Türen erscheinen ausreichend Infektionsrisiken in Räumen gering zu halten. Testcluster in Asylbewerberheimen oder bei Mitarbeitern in Schlachtbetrieben sind jedenfalls für den Aufenthalt von Menschen in öffentlichen Räumen in keiner Weise repräsentativ.

Angsterzeugende Berichterstattung

Die Berichterstattung aller Leitmedien ist seit Beginn der vermeintlichen Pandemie von einer fakten-orientierten zu einer emotions-erzeugenden Darstellung übergegangen. Im positiven Falle könnte man diesem Verstoß gegen die Grundwerte eines qualifizierten Journalismus noch zugutehalten, dass eine Akzeptanz für Verhaltensänderungen am besten mit Angst funktioniert. In der aktuellen Situation besteht aber weder eine gesellschaftliche Ausnahmesituation, noch sind die bisherigen Maßnahmen evidenzbasiert gewesen.

Geblieben ist damit nur die Angst und Verunsicherung mit all ihren psychischen und psychovegetativen Traumatisierungen, deren Ausmaß noch gar nicht absehbar ist.

In den bisher vorliegenden Studien aus China zeigen sich erhöhte Belastungen durch depressive und ängstliche Symptome, posttraumatische Belastungssymptome sowie schlafbezogene Symptome. [54] In 2 Studien, die einen Vergleich mit Symptomen und Normwerten vor Ausrufung der „Pandemie“ vornahmen, lagen die Angstwerte 7mal und die Depressivitätswerte 6mal höher.

Soziale Auswirkungen der Maßnahmen

Gesamtzahl der Todesfälle

Für Atemwegsinfektionen konnte zu keinem Zeitpunkt der von der WHO postulierten Pandemie eine erhöhte Zahl von Todesfällen durch Atemwegsinfektionen festgestellt werden. [55]

Auch während des scheinbar „exponentiellen Anstiegs“ der Erkrankungen im März und April bestand zum langjährigen Durchschnitt keine Übersterblichkeit in der Gesamtbevölkerung. [56] Für das Gesamtjahr 2020 zeichnet sich nach den Daten für das 1. Halbjahr keine Zunahme der Todesfälle gegenüber 2019 ab, obwohl dies infolge des gestiegenen Durchschnittsalters zu erwarten wäre.

Lediglich für den stationären Sektor wurde in einem engen Zeitfenster um den Lockdown in Deutschland eine Übersterblichkeit von knapp 9.000 Menschen registriert. [57] Über die Ursachen kann derzeit nur spekuliert werden. Eine einfache Zuordnung zu „Covid-19“ ist unangebracht, auch wenn die offiziell registrierte Zahl der „Covid-Toten“ fast identisch ist. Die zahlenmäßige Koinzidenz kann gar nicht zutreffen, da nicht einmal 10% der „Covid-Toten“ tatsächlich am vermuteten Virus gestorben sein dürften. [58]

Die klinische Übersterblichkeit um den Lockdown widerspricht nicht der erwarteten Untersterblichkeit durch das Absetzen medizinischer Maßnahmen, da mehrere Faktoren zu zusätzlichen Todesfällen geführt haben:

  • erhöhte Sterblichkeit durch unnötig invasive Behandlungen der „Covid-19“-Patienten (frühzeitige Überdruckbeatmungen, Therapien mit zahlreichen toxischen Medikamenten ohne erwiesenen Nutzen)
  • erhöhte Sterblichkeit durch vernachlässigte Pflegeheimpatienten, die in Kliniken überstellt wurden.

Da zwar Notfallbehandlungen während der Sperrung von Klinikbetten weiter erfolgten, aber durch die Bettensperrung viele hospitalpflichtige Personen aus Alten- und Pflegeheimen keine adäquate medizinische Versorgung erhielten, muss mit einer sicher 5-stelligen Zahl von Todesfällen durch eine Nicht- oder Unterbehandlung ausgegangen werden. Für England ist belegt, dass mindestens 2/3 der „Covid-Toten“ in Heimen aus anderen Gründen verstorben sind. [59] Das Absinken der Sterblichkeit von „Covid-19“-Patienten von initial 80-90% auf 30-40% ist ein klares Indiz, dass in der Phase mit den höchsten Zahlen „Covid-Kranker“ mindestens die Hälfte der Verstorbenen durch die Therapie zu Tode kamen. [60]

Die Zahl von Todesopfern durch Behandlungen und die Vernachlässigung in Pflegeheimen muss dabei noch deutlich höher angesetzt werden, da durch den Entfall von ca. 1.000.000 Wahloperationen im 1. Halbjahr die Zahl der Todesfälle hätte sinken müssen. Bei der für Deutschland ermittelten Sterblichkeit von 2,5% innerhalb von 30 Tagen nach der Operation würde dies mit 25.000 weniger Sterbefällen zu Buche schlagen. [61]Bestätigt wird dies durch den Rückgang der Fälle von Sepsis (Blutvergiftung) um 34% im gleichen Zeitraum, der als direkte Folge des Rückgangs von Wahloperationen um 20-30% gesehen werden muss. Wenn jährlich ca. 40.000 Menschen in deutschen Kliniken an Infektionen versterben, die sie sich in Kliniken zuziehen, [62] sind bei einer Abnahme der Klinikbehandlungen um 15% von Januar bis Mai 2020 in Deutschland [63] ca. 3.000 Todesfälle weniger zu veranschlagen.

Da auch weniger Stürze und weniger andere Zwischenfälle durch unerwünschte medikamentöse Auswirkungen und Medizintechnik anzunehmen sind, muss die geringe Übersterblichkeit um den Lockdown deutlich höher gewesen sein und mit großer Wahrscheinlichkeit auf die genannten Effekte, aber nicht auf „Covid-19“ zurückgeführt werden. Eine hohe Anzahl schwerer Verläufe von „Covid-19“ Patienten hat es schließlich zu keinem Zeitpunkt gegeben. Waren doch in Deutschland nie mehr als 4% der Intensivbetten durch „Covid-19“-Kranke belegt. [64]

Beanspruchung der Einrichtungen des Gesundheitssystems

Während des Lockdowns sank die Zahl der Notarztanlieferungen um etwa 25%. [65] Die Patientenfrequenz in Notaufnahmen nahm um bis zu 40% ab. [66] Die Auslastung der Akutkliniken reduzierte sich auf ein Drittel der üblichen Belegung. Niedergelassene Ärzte kommunizierten eine Abnahme der Patientenkontakte um etwa 50% (Spanne: 37-64%). [67] Eine Zunahme von Atemwegserkrankungen ist ambulant und stationär gegenüber dem langjährigen Mittel der Vorjahre nicht belegbar. Es war lediglich eine abrupte Abnahme der Influenzafälle ab März zu verzeichnen als die „Covid-19“-Diagnosen anstiegen. [68] Die Gesamtzahl von Influenza- und „Covid-19“-Diagnosen liegt unter den Fallzahlen der Influenza in den Jahren 2017 und 2018. [69] Anfang September waren weniger als 1% der deutschen Intensivbetten mit Patienten belegt, die unter der Diagnose „Covid-19“ geführt wurden. [70]

Die um 11% verminderte Zahl von stationären Aufnahmen wegen Herzinfarkten, geht mit großer Wahrscheinlichkeit sowohl auf eine tatsächliche Abnahme der Krankheitsbilder, als auch eine Abnahme bisheriger Überdiagnosen zurück. Für die Behauptung, dass Menschen trotz einschneidender Symptome aus Infektionsangst zu Hause geblieben wären, fehlen Belege. Eine Auswertung der stationären Fälle von Januar bis Mai 2020 zeigte, dass weniger dringende Fälle wesentlich stärker zurückgingen als dringende. [71]

Unfallstatistik

Durch die starke Abnahme von Freizeitaktivitäten, einen zeitweisen Ausfall der Schüler- und Studententransfers sowie ein eingeschränktes Berufsleben nahmen alle Verkehrsbewegungen stark ab. Konsekutiv kam es zu einem Drittel weniger Verkehrsunfällen während der Zeit des Lockdowns. [72] Dies führte auch zu einem entsprechenden Rückgang der Notaufnahmen durch Verkehrsunfälle in den Kliniken. In Deutschland nahmen bei etwa 1,1 Millionen Verkehrsunfällen im 1. Halbjahr 2020 die Sachschäden um 18,6 %, die Zahl der Verletzten um 18,7% und die der Verkehrstoten um 13,2% ab. [73] Daneben resultierten vor allem aus den verminderten Freizeitaktivitäten auch weniger Freizeitunfälle, die mit 40% den größten Anteil aller Unfälle ausmachen.

Verbrechensstatistik

Auch hierzu liegen derzeit keine validen Statistiken für Deutschland und Österreich vor. Aus punktuellen Auswertungen lässt sich allerdings entnehmen, dass die sog. Alltags- und Massenkriminalität wie Diebstahl oder Einbruch infolge der Kontaktvermeidung, verstärkter Polizeipräsenz und häufigeren Aufenthalten der Bewohner zu Hause stark zurückgingen. [74] Hingegen wurde eine Zunahme von Betrugsfälle und Hehlerei registriert.

Suizide

Statistiken staatlicher Stellen zu Selbstmorden mit verlässlichen Zahlen existieren nicht. Als Indikator können Erfahrungen und Statistiken von Notfalleinrichtungen dienen. So ist aus den Einsätzen der Berliner Feuerwehr bis einschließlich April eine Zunahme von

Medikamenten-Überdosen (+31%), eine absichtliche Überdosis von trizyklischen Antidepressiva (+89%) sowie eine Kombination von akuter Suizidgefährdung in Verbindung mit gewalttätigem Verhalten (+15%) registriert worden. [75] Der Rechtsmediziner Prof. Michael Tsokos stellte in einer Auswertung in Berlin eine erhöhte Zahl angstbedingter Suizide fest. [76] Für allgemeine Aussagen sind diese sporadischen Zahlen allerdings nicht belastbar. Der Anteil verdeckter Selbstmorde bleibt ohnehin jedes Jahr unklar.

Häusliche Gewalt

Auch hinsichtlich der Entwicklung häuslicher Gewalt liegen für Deutschland und Österreich keine validen Zahlen vor. Die aus der Beanspruchung von Notaufnahmeeinrichtungen ableitbaren Schlüsse legen aber eine signifikante Zunahme für die Zeiten einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit nahe. [77] Eine Studie der TU München mit 3800 Interviews weist auf Anstiege körperlicher Gewalt gegen Kinder (3,1%) und Frauen (6,5%), sexueller Gewalt (3,6%) und emotionaler Gewalt (3,8%) hin. [78]

Luftverschmutzung

Während andere Parameter der Umweltverschmutzung sich nicht signifikant veränderten, kam es während des Lockdowns und danach zu einer Abnahme aller Luftschadstoffe. [79] Da diese Schadstoffe pro Jahr für ca. 70.000 Todesfälle in Deutschland verantwortlich gemacht werden, [80] von denen etwa 30.000 Verkehrsmitteln zuzuordnen sind, [81] könnte durch die verminderte Giftbelastung während einer Zeit von etwa 8 Wochen eine Untersterblichkeit von wenigstens 5.000 Menschen resultieren.

Angststörungen

In einer umfangreichen Erhebung wurde festgestellt, dass ca. 60% der Menschen, die sich von Verordnungen belastet fühlen, schwere psychosoziale Folgen wie eine stark reduzierte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge oder eine Verstärkung gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne) erleben. [82] Mund-Nase-Bedeckungen können über Aggressionen starke psychovegetative Stressreaktionen bahnen. Ein beeinträchtigtes Selbst- und Körperempfinden ist geeignet depressives Selbsterleben auszulösen oder zu verstärken. Die Zahl von psychiatrischen Notaufnahmen stieg in einer großen deutschen Universitätsklinik während des Lockdowns gegen den Trend um 10%. [83]

Zusammenfassung

Trotz weitreichender und tiefgreifender Einschränkungen der Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte besteht für die Wirksamkeit der verfügten Maßnahmen zur Eindämmung eines viralen Infektionsgeschehens keine belastbare Evidenz. Weder valide Studien, noch der Verlauf seit Februar oder der Vergleich bei unterschiedlichen Vorgehensweisen lassen erkennen, dass selbst gravierende Einschränkungen und exorbitante Kosten die Zahl der Krankheits- und Todesfälle beeinflussen.

Die als Schlüssel für die Begrenzung eines Infektionsgeschehens ausgerufenen Testorgien sind lediglich der maßgebliche Faktor für die Zahl positiver Testergebnisse, nicht aber für die tatsächliche Zahl Erkrankter und Verstorbener. Im langjährigen Vergleich zu den Vorjahren gibt es im Jahr 2020 keine Übersterblichkeit in Deutschland und Österreich. Auch der Krankenstand lag im 1. Halbjahr 2020 nicht über dem langjährigen Mittel. [84]

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit wochenlangen Ladenschließungen, Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten hatten keinen erkennbaren Effekt auf den Verlauf des Infektionsgeschehens. Für Gesichtsbedeckungen und Mindestabstände gibt es im öffentlichen Raum (Geschäfte, ÖPNV) keine evidenz-basierten Belege, dass die Erregerübertragung bei respiratorischen Infektionen reduziert wird und damit eine nachhaltige Reduktion der Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung und sinkende Neuerkrankungszahlen erreicht werden könnten. Eine Reduzierung von Flüssigkeitstropfen und Aerosolen in der Luft ist nicht gleichbedeutend mit einem geringeren Infektionsrisiko, da diese Betrachtung die Immunabwehr der Menschen außer Acht lässt.

Die Immunabwehr ist aber maßgeblicher für das Auftreten einer Infektionskrankheit als ein krankheitserregender Mikroorganismus. Dies zeigt schon das hohe Alter der Erkrankten und Verstorbenen in allen Ländern. Da die derzeitige Panikmache von Politik und Medien Angst und Unsicherheit erzeugt, sowie die verfügten Maßnahmen die zwischenmenschliche Fürsorge beeinträchtigen, gefährdet das bisherige Management des Geschehens unser widerstandsfähiges Immunsystem und ist geeignet mehr Kranke zu verursachen. Mund-Nase-Bedeckungen im öffentlichen Raum erhöhen sogar das Infektionsrisiko, da ein sachgerechter Gebrauch in der Allgemeinbevölkerung unrealistisch ist.

Von den zahlreichen unbeabsichtigten Kollateraleffekten der Maßnahmen zur Infektionseindämmung kam es in Bezug auf die Gesundheit der Bevölkerung tendenziell zu einer stark verminderten Inanspruchnahme der Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie einer starken Abnahme medizinischer Notfälle. Eine Übersterblichkeit durch Infektionskrankheiten war zu keinem Zeitpunkt statistisch fassbar. 

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